AfD: Was meint sie mit Remigration? Partei-Streit an der Grenze des Rechtsstaats
KI-Stimme. InfoDie AfD ist eine gespaltene Partei. Seit ihrer Gründung streiten Vorsitzende, Mitglieder und deren Parteiflügel um den bestimmenden Kurs. Über die Jahre bewegte sich die Partei inhaltlich immer w...
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KI-Stimme. Info
Die AfD ist eine gespaltene Partei. Seit ihrer Gründung streiten Vorsitzende, Mitglieder und deren Parteiflügel um den bestimmenden Kurs. Über die Jahre bewegte sich die Partei inhaltlich immer weiter nach rechts außen. Eine aktuelle Standortbestimmung traute sich nun Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Generaldebatte im Bundestag zum Haushalt zu.

Der Kanzler sagte am Mittwoch, die Partei sei vor allem destruktiv und warf ihr vor, unter dem Begriff der „Remigration“ eine „ethnische Säuberung“ nach Herkunft und Hautfarbe betreiben zu wollen. „Das Wort ,Remigration‘ ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“, sagte Merz. Er bezog sich auf mögliche Gefahren durch eine AfD-Regierung für den Arbeitsmarkt, dem Fachkräfte mit Migrationshintergrund fehlen würden.
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AfD-Bundestagsfraktion stellt Strafanzeige gegen Merz
Die AfD-Spitze zeigte sich empört. Denn der Begriff „ethnische Säuberung“ stand zum Beispiel während der Jugoslawien-Kriege ab 1991 vor allem für die gewaltsame Vertreibung von ethnischen Gruppen und Massenmord. Am Freitag erstattete die Bundestagsfraktion Strafanzeige gegen den Kanzler wegen dessen Rede.
In einer Presseerklärung wird der parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner zitiert: „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant“, sagte er der Mitteilung zufolge. Bei dessen Äußerung handle es sich um „verleumderische Beleidigungen“.
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Diskussion um „entsprechende Hilfsmittel“
Die Berichte über die Strafanzeige der AfD-Fraktion erschienen einen Tag nach einer Pressekonferenz des AfD-Spitzenkandidaten und Wahlgewinners in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, die ein Indiz dafür lieferte, was er unter Remigration verstehen könnte. Siegmund antwortete auf die Frage, wie er zu möglichen Ansiedlungen von Rüstungsunternehmen in dem Bundesland stehe: „Unsere Position ist ganz klar, dass wir sagen, wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen.“
Das Wort „Remigration“ ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe.
Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler
Was meint Siegmund damit? Welche Art von Rüstungsgütern käme künftig bei Abschiebungen in Sachsen-Anhalt zum Einsatz? Mit welchen Waffen werden die Beamten ausgerüstet? Und was machen sie damit? Wie sieht die von Siegmund beschriebene Remigration dann aus? Dazu machte er keine Angaben.
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Verfassungsschutz: Landes-AfD gesichert rechtsextrem
Aber wenn es zuletzt um Remigration ging, verwies Bundesparteichef Tino Chrupalla immer wieder auf ein Positionspapier der AfD aus dem Jahr 2024. Dort geht es um „Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat“. Und dazu heißt es: „Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern“ sowie „Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung“.
Die Bundes-AfD will damit ihren Standpunkt eindeutig festlegen. Aber sehen das alle in der Partei so? Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dies gilt für die Bundespartei bisher nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schrieb in einer Mitteilung von Mai 2025 allerdings: „In vielfachen Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentanten kommt ein ethnisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht.“
„Kampagnenschlagwort angeeignet“
Und was heißt das für die Debatte in der AfD um das Wort „Remigration“, das ursprünglich aus der Forschung stammt und die freiwillige Rückwanderung von Migranten beschrieb, dann aber von rechtspopulistischen und rechtsextremen Gruppen und Parteien für ihre Ziele umgedeutet wurde?
Der Politikwissenschaftler Gideon Botsch sagte unserer Redaktion, die AfD bekenne sich zur Forderung nach einer „Remigration“ und habe sich somit ein aus rechtsextremen Kreisen gezielt im gesellschaftlichen Diskurs platziertes Kampagnenschlagwort angeeignet. „Auf dem Papier hält die Partei zwar fest, mit diesem Begriff lediglich die ,gesetzeskonforme Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer‘ zu beschreiben. Zahlreiche Äußerungen von einflussreichen Persönlichkeiten der Partei zeigen jedoch, dass es um die Entrechtung und Vertreibung von ganzen Bevölkerungsgruppen nach rassistischen Kriterien geht“, so der Professor an der Universität Potsdam.
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Politikwissenschaftler: Formulierung von Merz „durchaus zulässig“
Botsch verwies auf den AfD-Bundesvorstand Dennis Hohloch aus Potsdam, der Anfang September auf dem Bundeskongress der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ in Magdeburg sagte: „Deutschland braucht keine 80 Millionen, es kann auch mit 60 Millionen leben – und wir brauchen diese Zuwanderung nicht.“ Dies habe Jubel unter den versammelten Parteianhängern ausgelöst, sagte Botsch mit Bezug auf einen „Spiegel“-Artikel von Ende August, „denn diese verstehen die Botschaft sehr genau und wissen, dass rund 20 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben“.
Merz‘ Gleichsetzung der Worte „Remigration“ und „ethnische Säuberung“ sieht Botsch eher unproblematisch. Der Begriff „ethnische Säuberung“ sei weder juristisch noch wissenschaftlich eindeutig definiert. „Im weiteren Sinne kann es durchaus die Vertreibung einer Bevölkerungsgruppe bezeichnen.“ In der politischen Zuspitzung sei die Formulierung von Kanzler Merz „durchaus zulässig und durch einen Faktenkern gestützt“.