Unnötige Fehler vermeiden: Stimmzettel bei Landtagswahl in Sachsen-Anhalt richtig ausfüllen

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Unnötige Fehler vermeiden: Stimmzettel bei Landtagswahl in Sachsen-Anhalt richtig ausfüllen

Stand: 05.09.2026, 08:26 Uhr

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Sachsen-Anhalt wählt einen neuen Landtag: Beim Ausfüllen des Stimmzettel können Fehler passieren. Dies gilt es zu vermeiden. Ein Überblick.

Magdeburg – Das Wahljahr in Deutschland geht am 6. September weiter. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September sind etwa 1,79 Millionen Wahlberechtigte zur Wahl eines neuen Parlaments aufgerufen. Der Landtag in Sachsen-Anhalt umfasst mindestens 83 Abgeordnete. Diese Zahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Alle Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt haben zwei Stimmen. Wer den Stimmzettel falsch ausfüllt, riskiert, dass seine Stimme nicht gezählt wird. Die Landeswahlleitung hat klare Regeln festgelegt – ein Überblick.

Stimmzettel

Am 6. September findet die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt. Jede Stimme zählt. Doch dafür muss der Stimmzettel richtig ausgefüllt werden. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe müssen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mitbringen. Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Wie der Stimmzettel bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 aussieht

Der Stimmzettel besteht aus weißem oder weißlichem, undurchsichtigem Papier in der Mindestgröße DIN A4. Er ist in zwei Spalten unterteilt. Die linke Spalte ist in schwarzem Druck gehalten und listet die Personen auf, die sich um den Wahlkreis bewerben. Dort stehen der Familienname und Vorname, Beruf oder Stand sowie Wohnort der jeweiligen Kandidierenden und der Name der Partei. Wer ohne Partei antritt, trägt die Bezeichnung „Einzelbewerber“.

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026
Wahltag / Termin6. September 2026
Wahlberechtigteca. 1,69 Millionen
Wahlkreise41
Mindestgröße Landtag83 Abgeordnete

Die rechte Spalte ist in blauem Druck gehalten und zeigt die Parteien mit den ersten drei Namen des jeweiligen Landeswahlvorschlags. Diese Seite ist in allen 41 Wahlkreisen Sachsen-Anhalts identisch. Die Reihenfolge der Parteien richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Landtagswahl. Danach folgen weitere Parteien in alphabetischer Reihenfolge.

Diese Fehler gilt es beim Stimmzettel der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 zu vermeiden

Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt. Alle Stimmberechtigten haben zwei Stimmen: In jedem der 41 Wahlkreise wird mit der Erststimme ein Kreiswahlvorschlag gewählt. Wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, gewinnt das Direktmandat.

Mit der Zweitstimme wird ein Landeswahlvorschlag (eine Partei) gewählt. Damit werden im Regelfall 42 weitere Abgeordnete ermittelt. Diese Stimme entscheidet am Ende darüber, wie viele Sitze eine Partei im neuen Landtag bekommt – und ist deswegen auch die wichtigere, entscheidet sie doch über die Machtverteilung im Parlament. Wahlvorschläge und Listen, deren Stimmenanteile unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, nehmen an der Mandatsverteilung nicht teil. 

Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander. Es ist also möglich, einen Kandidaten oder eine Kandidatin einer Partei mit der Erststimme zu wählen und gleichzeitig eine andere Partei mit der Zweitstimme. Wer nur eine der beiden Stimmen abgibt, hat trotzdem einen gültigen Stimmzettel.

Was macht einen Stimmzettel bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 ungültig?

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht amtlich hergestellt wurde. Auch ein leerer, nicht gekennzeichneter Stimmzettel zählt nicht. Ungültig ist außerdem ein Stimmzettel, der für einen anderen Wahlkreis ausgestellt wurde. Ebenso ungültig ist ein Stimmzettel, bei dem der Wille des Wahlberechtigten nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Wer einen Zusatz oder einen Vorbehalt auf dem Stimmzettel vermerkt, macht ihn ebenfalls ungültig. Die Entscheidung darüber trifft der Wahlvorstand vor Ort.

Für die Kennzeichnung muss es kein Kreuz sein. Man kann auch ein anderes Zeichen setzen, solange eindeutig erkennbar ist, wem die Stimme gilt. Kommentare, Notizen oder persönliche Vermerke hingegen machen den Stimmzettel ungültig. Wer sich auf dem Stimmzettel verschrieben hat, kann einen neuen verlangen. Dazu muss der fehlerhafte Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands vernichtet werden.

Stimmzettel-Abgabe im Wahllokal: Das sind die Regeln bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Die Nutzung der Wahlkabine ist Pflicht. Wer seinen Stimmzettel außerhalb der Kabine kennzeichnet, wird vom Wahlvorstand zurückgewiesen. Auf Verlangen erhält man dann einen neuen Stimmzettel – nach Vernichtung des alten. In der Wahlkabine darf sich immer nur eine Person aufhalten. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die wegen einer Behinderung oder weil sie nicht lesen können auf Hilfe angewiesen sind. Diese dürfen eine Hilfsperson mit in die Kabine nehmen.

Fotos oder Videoaufnahmen in der Wahlkabine sind verboten. Wer seinen Stimmzettel fotografiert und das Bild teilt, verstößt gegen das Wahlgeheimnis. Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettelschablone nutzen. Damit lässt sich der Stimmzettel ertasten und eigenständig ausfüllen. Alle Stimmzettel sind dafür einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt ausgegeben.

In landesweit ausgewählten Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem zusätzlichen Aufdruck zu Geburtsjahrgruppe und Geschlecht verwendet. Diese dienen der repräsentativen Wahlstatistik und verletzen das Wahlgeheimnis nicht.  (Quelle: Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt) (cs)