Nachbar klagt gegen Mini-Biergarten: Nun ist die Entscheidung gefallen
Ein Anwohner in Germering wollte die Bestuhlung im Hinterhof einer benachbarten Pension verbieten lassen. Ein Lärmgutachten unterschritt den Richtwert um 14 Dezibel. Das Gericht hat nun eine Entscheidung getroffen.
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Stand: 12.07.2026, 20:22 Uhr
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Ein Anwohner in Germering wollte die Bestuhlung im Hinterhof einer benachbarten Pension verbieten lassen. Ein Lärmgutachten unterschritt den Richtwert um 14 Dezibel. Das Gericht hat nun eine Entscheidung getroffen.
Germering – Eine Art Nachbarschaftsstreit in Germering hat das Verwaltungsgericht München beschäftigt. Wie berichtet hatte ein Mann Anfang des Jahres gegen die Stadtverwaltung Germering und deren Baugenehmigung geklagt. Demnach durfte eine benachbarte Pension fünf Biertische im Hinterhof aufbauen. Der Lärm sei nicht zumutbar, lautete die Ansicht der Klägerseite. Nun liegt das schriftliche Urteil vor.
Germering: Nachbar klagt gegen Mini-Biergarten
Maximal 25 Personen dürfen an den Tischen im Hof der Pension platziert werden, erklärte der Richter in der Sitzung im Januar. Der Betrieb der Freischankfläche sei bis 22 Uhr zulässig.
Die Genehmigung der Außengastronomie war für den klagenden Nachbarn das i-Tüpfelchen. Durch die Gastwirtschaft herrsche in dem Wohngebiet oft ein reges Kommen und Gehen. Auch die Lärmbelästigung sei nicht mehr tragbar. Deshalb klagte er gegen die genehmigungsausführende Behörde – die Stadt Germering.
Eine Vertreterin der Stadt äußerte, dass sich der Kläger vermutlich am Gesamtbetrieb der Pension störe. Die Genehmigung der fünf Biertischgarnituren sei nur ein Teil des Problems. Sie verwies darauf, dass die Gaststätte dort schon seit Jahrzehnten bestehe. Sie beantragte Klageabweisung.
Nachbarschaftsstreit in Germering: Klage wurde abgewiesen
Nun teilt ein Pressesprecher des Verwaltungsgerichts mit, dass die Kammer die Klage abgewiesen hat. Grundlage liefert das schalltechnische Gutachten, das für das Genehmigungsverfahren gemacht wurde. Der Lärm, der von der Freischankfläche ausgeht, liege „so deutlich unter den maßgeblichen Richtwerten, sodass keine unzulässige Lärmbelastung anzunehmen ist, die eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme begründen könnte“.
Hintergrund: Das Lärmgutachten, aus dem der Richter in der Verhandlung im Januar zitierte, hatte ergeben, dass der Richtwert für ein reines Wohngebiet mit 14 Dezibel (dB (A)) unterschritten wurde. Hier sind tagsüber 50, nachts 35 dB (A) erlaubt.
Auch weitere Einwände des Klägers, wie beispielsweise gegen die Bestimmtheit der Baugenehmigung oder die Zulässigkeit des Vorhabens seiner Art nach, „griffen nach Auffassung der Kammer nicht durch“, lautet die Begründung des Verwaltungsgerichts. Die Pension darf die Biertische demnach stehen lassen, sie dürfen genutzt werden.