Nach Spahn-Debatte um Leihmutterschaft: Brosius-Gersdorf fordert klare Vorgaben zum Schutz von Frauen

wa.dePolitikNach Spahn-Debatte: Brosius-Gersdorf sieht im Leihmutterschafts-Verbot einen Eingriff in GrundrechteStand: 22.07.2026, 14:38 UhrKommentareUns auf Google folgenLeihmutterschaft ist in Deutschland ver...

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Nach Spahn-Debatte um Leihmutterschaft: Brosius-Gersdorf fordert klare Vorgaben zum Schutz von Frauen

Nach Spahn-Debatte: Brosius-Gersdorf sieht im Leihmutterschafts-Verbot einen Eingriff in Grundrechte

Stand: 22.07.2026, 14:38 Uhr

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Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf fordert neue Regeln mit Schutz für die betroffenen Frauen.

Berlin – In der Debatte um eine Legalisierung von Leihmutterschaften hat die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf klare gesetzliche Regelungen gefordert, um Frauen vor Ausbeutung zu schützen. Der Staat müsse „unbedingt Vorkehrungen“ dafür treffen, dass sich Frauen nicht „aus wirtschaftlicher Not zu einem solchen Schritt bereit erklären“, sagte die Juristin am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. „Aber wenn sie diese Entscheidung gut informiert, selbstbestimmt und autonom tun, dann darf der Staat ihnen ihre Freiheit nicht einschränken.“

Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf sieht bei der aktuellen Regelung zur Leihmutterschaft rechtlichen Klärungsbedarf. (Archivbild) © Britta Pedersen/dpa

Die ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sieht im aktuellen Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende einen Eingriff in die Grundrechte „der Menschen, die auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen“. Und für solche Grundrechtseingriffe brauche der Staat „einen Rechtfertigungsgrund“.

Kritik an Leihmutterschaft: Jens Spahn zieht Konsequenzen und gibt Fraktionsvorsitz ab

Die aktuelle Debatte entzündete sich an der Entscheidung des früheren Unions-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und seines Ehemanns, mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern zu werden. Das Verfahren ist in Deutschland rechtlich nicht erlaubt und steht zudem im Widerspruch zu einem Parteitagsbeschluss der CDU vom Jahresanfang, in dem sich die Partei weiterhin gegen Leihmutterschaft positioniert. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kritik zog Spahn am Wochenende Konsequenzen und legte sein Amt als Fraktionschef nieder.

Leihmutterschaft in Deutschland

Die rechtlichen Vorgaben zur Leihmutterschaft sind in Deutschland streng. Ärzte, die an bestimmten Verfahren im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft beteiligt sind, können nach dem Embryonenschutzgesetz strafrechtlich belangt werden. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten. Die sogenannten Wunscheltern selbst machen sich dabei jedoch nicht strafbar. International gelten unterschiedliche Regeln: Während einige Länder Leihmutterschaft erlauben oder unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, ist sie in anderen Staaten verboten.

2014 entschied der Bundesgerichtshof zudem, dass Eltern, die im Ausland durch eine Leihmutter ein Kind bekommen haben, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland als rechtliche Eltern anerkannt werden können.

Verfassungsdebatte um Leihmutterschaft: Brosius-Gersdorf fordert neue Prüfung des Verbots

Brosius-Gersdorf sagte: „Das jetzige Verbot der Leihmutterschaft und der Eizellspende, das ist ein Grundrechtseingriff. Das ist ein Eingriff in Grundrechte der Menschen, die auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen. Und der Staat braucht für solche Grundrechtseingriffe einen Rechtfertigungsgrund.“

Andererseits sollte vermieden werden, dass die Leihmütter, „die die größten Belastungen tragen“, bei der Entlohnung das Nachsehen haben, „während andere, Kliniken, Vermittlungsagenturen, daran verdienen“. In diesem Zusammenhang müssten weitere wichtige Fragen geklärt werden, etwa dass die Leihmutter für eine kurze Zeit nach der Geburt noch das Recht haben könnte, sich selbst für das Kind zu entscheiden. (Quellen: dpa, ZDF, Auswärtiges Amt) (jal)