Erleichterung für Rentner und Arbeitnehmer ab September – doch ein Haken macht die Reform für viele nutzlos
StartseiteVerbraucherGroße Erleichterung für Rentner und Arbeitnehmer ab September – doch Bund der Steuerzahler warntStand: 23.07.2026, 12:37 UhrKommentareUns auf Google folgenDie Reform bei der Lohnsteuerhilfe...
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Große Erleichterung für Rentner und Arbeitnehmer ab September – doch Bund der Steuerzahler warnt
Stand: 23.07.2026, 12:37 Uhr
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Die Reform bei der Lohnsteuerhilfe soll Rentnern, Pensionären und Arbeitnehmern die Steuererklärung erleichtern. Aber viele bleiben zunächst außen vor.
München – Millionen Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bekommen ab dem 1. September 2026 deutlich leichteren Zugang zur Steuerberatung. Kern der Reform ist die Streichung bisheriger Einkommensobergrenzen bei der Lohnsteuerhilfe.

Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur tätig werden, wenn Nebeneinkünfte – etwa aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften – bestimmte Schwellen nicht überstiegen: 18.000 Euro bei Einzelveranlagung, 36.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Diese Grenzen fallen nun ersatzlos weg. Besonders Rentner mit Vermietungseinkünften oder Arbeitnehmer mit einem Wertpapierdepot dürften davon profitieren. Sie kommen künftig leichter und oft kostengünstiger an professionelle Hilfe. Nicht die einzige Renten-Neuerung, die 2026 stattfindet oder stattfand.
Neuerung bei Lohnsteuerhilfe kommt im September für viele zu spät
„Künftig können also auch Beschäftigte, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Doch wer auf den 1. September wartet, um seine Erklärung für 2025 einzureichen, riskiert unter Umständen Ärger mit dem Finanzamt. Das Problem: Für Pflichtveranlagte läuft die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bereits am 31. Juli 2026 ab – also gut einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Regelung.
„Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren“, mahnt Karbe-Geßler. Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Für die Erklärung 2025 bleibt also nur der Weg, selbst aktiv zu werden oder sich anderweitig Hilfe zu suchen.
Selbständige und Landwirte auch nach Reform außen vor
Außerdem ändert sich nichts am Zielpublikum für die Lohnsteuerhilfe. Wer Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielt oder in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet, bleibt auch nach der Reform in aller Regel von der Vereinsberatung ausgeschlossen. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine richtet sich weiterhin an ihren klassischen Mitgliederkreis. (dpa/moe)