Pharmaindustrie: Standortklausel soll GKV-Rabatte senken
Eli Lilly und Boehringer Ingelheim strichen im Juni drei Milliarden Euro an Investitionen – und begründeten dies auch mit der geplanten Gesundheitsreform. Nun will die Regierung der Branche entgegenkommen.
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Die Bundesregierung will das Sparpaket zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch einmal aufschnüren, um die Pharmaindustrie zu entlasten. Zum Ausgleich der finanziellen Ausfälle werden nach F.A.Z.-Informationen auch deutsche und europäische Subventionen erwogen.
Um die möglichen Wege zu prüfen, haben das Gesundheitsministerium von Carsten Linnemann und das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (beide CDU) ein Fachgremium zur Erarbeitung einer „Standortklausel“ für deutsche Hersteller ins Leben gerufen, das am Freitag seine Arbeit aufgenommen hat. Das teilten beide Häuser mit.
Der Rat könnte für in Deutschland forschende und produzierende Unternehmen Ausnahmen von dem kürzlich verdoppelten gesetzlichen Herstellerabschlag ausarbeiten: Im neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz war dieser Rabatt, den die Industrie den Krankenkassen für patentgeschützte Medikamente gewähren muss, von sieben auf 15,5 Prozent erhöht worden. Die Konzerne sollen also, als Sparbeitrag für das System, künftig weniger Geld erhalten, die Preise sollen fallen.
Ist es ein „Zwangsrabatt“?
Die Industrie, die von „Zwangsrabatt“ spricht, wehrt sich. Ihre Vertreter führen ins Feld, dass die stark erhöhten Abschläge die Attraktivität Deutschlands gefährdeten: als Absatzmarkt sowie als Standort für Herstellung, Forschung und Entwicklung. Außerdem bedeuteten sinkende Netto-Abgabepreise in Deutschland auch Umsatzrückgänge in den USA, dem mit Abstand größten Markt. Denn Präsident Donald Trump will die europäischen Preise als Referenz heranziehen, um die oft viel höheren amerikanischen zu drücken.
Die Unternehmen Eli Lilly und Boehringer Ingelheim hatten im Juni unter Verweis auf die hierzulande ungünstiger werdenden Standortbedingungen bereits Investitionen von mehr als drei Milliarden Euro in Deutschland zurückgestellt.
Im Juli drohte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller VFA indirekt mit weiteren Absagen. „Wer die Investitionsrechnung für Deutschland so systematisch verschlechtert, wird das in konkreten Entscheidungen sehen, und diese lassen sich nicht mehr umkehren“, sagte Verbandspräsident Han Steutel der F.A.Z.
Er kritisierte, der Ursprungsentwurf zum GKV-Spargesetz sei vor Verabschiedung im Bundestag im Juli so verschärft worden, dass die Pharmabranche zwischen 2027 und 2030 auf insgesamt 19,2 statt zuvor 14,6 Milliarden Euro verzichten müsse.
Zudem habe der Bundestag eine „Standortfreistellungsklausel“ formulieren wollen, um in Deutschland engagierte Unternehmen von der Abschlagserhöhung zu befreien. Das sei aber so nicht erfolgt. Dieses Versäumnis soll die neue Kommission jetzt nachholen.
Kritik von Vassiliadis
Nach Angaben der beiden Ministerien wird diese ihnen die Ergebnisse bis Ende September vorlegen. Dann will der Bundestag die Änderungen über eine laufende Gesetzgebung als „Omnibus“ verabschieden. „Die Standortklausel soll bis zum 1. Januar 2027 eingeführt und damit zeitgleich mit wesentlichen Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in Kraft treten“, heißt es.
Dem Rat gehören mehr als ein Dutzend Personen an, darunter Steutel und die Vizevorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis. Für die Regierungskoalition sind drei Bundestagsabgeordnete dabei. Die beiden Ministerien richten eine Geschäftsstelle mit zwei Abteilungsleitern ein. Chef der Kommission wird der Vorsitzende der Chemiegewerkschaft IGBCE, Michael Vassiliadis. Sein Stellvertreter ist der Ökonom und Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, Michael Hüther.
„Die Gesundheitsreform verschlechtert die Versorgungsqualität und belastet unsere Kolleginnen und Kollegen, die zu einem weit überwiegenden Teil in die GKV einzahlen“, sagte Vassiliadis in Berlin. „Sie ist allerdings auch eine Gefahr für den Pharmastandort Deutschland, den die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag ja zum innovativsten weltweit machen will.“
Die IGBCE habe schon im Gesetzgebungsverfahren auf Ausnahmeregelungen für solche Unternehmen gedrungen, die in Deutschland forschten und produzierten. „Wie eine solche Standortklausel genau aussehen kann, werden wir jetzt in dem Fachgremium klären“, so der Gewerkschaftsboss.
Der Auftrag lautet, mit Ausnahmen von der Rabatterhöhung dafür zu sorgen, dass Pharmaforscher und -hersteller nicht abwandern, sondern weiterhin den Markt versorgen und bestenfalls ihre Aktivitäten ausbauen. Die Chance auf politische Einigung ist hoch, da auch Gewerkschaften und SPD sehen, dass Gewinne, Steuern und Arbeitsplätze ebenso auf dem Spiel stehen wie die Markteinführung neuer Medikamente in Deutschland. Denn politisch gedrückte Preise hierzulande gefährden auf indirekte Weise die Umsätze in den deutlich attraktiveren USA: Hersteller könnten auf Deutschland verzichten, um sich nicht die Preise für Amerika „kaputtzumachen“.
Auch ein anderer Effekt ist denkbar: Um in der sogenannten MFN-Referenzierung durch die US-Behörden auf einem möglichst hohen Niveau berücksichtigt zu werden, besteht die Gefahr, dass die Preise in Deutschland und Europa steigen – statt zu sinken.
Befürworter höherer Herstellerrabatte, etwa die Krankenkassen, verweisen darauf, dass die Arzneiausgaben wegen einiger extrem hochpreisiger patentgeschützter Präparate stark wüchsen. Zudem rechtfertigten die hohen Gewinne der Pharmakonzerne zunehmende Sparbeiträge ihrerseits.
Ein internes Papier zum Arbeitsauftrag der Kommission legt fest, dass die Standortklauseln nicht zu steigenden Kassenbeiträgen, Lohnzusatzkosten und Etatausgaben führen dürften.
Wie soll dann der sinkende Sparbeitrag der Pharmabranche kompensiert werden? Möglicherweise durch zusätzliche Subventionen. In dem Papier heißt es, es „sollen auch zusätzliche Instrumente außerhalb der GKV etwa im Rahmen von Förderinstrumenten der Europäischen Union oder Standortförderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geprüft werden“. Dabei gelte es natürlich, das Beihilferecht der EU zu berücksichtigen.