Gefälschte Nacktbilder per KI: Kriminologe warnt vor Täter-Falle – „Keine Illusion machen“

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Gefälschte Nacktbilder per KI: Kriminologe warnt vor Täter-Falle – „Keine Illusion machen“

Ein Foto genügt: Wie KI-Entkleidungs-Apps Kinder im Netz sexualisieren können

Stand: 02.09.2026, 14:03 Uhr

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Per Prompt zum gefälschten Nacktfoto: Die leichte Zugänglichkeit von Entkleidungs-Software bedroht Minderjährige. Fachleute fordern ein klares Durchgreifen.

Frankfurt – Ein normales Foto kann heute genügen, damit eine KI daraus eine sexualisierte Fälschung macht. Dafür braucht es keine aufwendige Bildbearbeitung und oft auch keine Zustimmung der abgebildeten Person. Besonders heikel wird es, wenn Fotos von Kindern oder Jugendlichen betroffen sind. Die Bilder müssen nicht echt sein, um im Umfeld, in sozialen Netzwerken oder im Klassenverband Schaden anzurichten. Wie leicht das inzwischen gehen kann, zeigte zuletzt ein Fall rund um den KI-Dienst Grok.

App auf Smartphone (Symbolbild)

KI-Tools verwandeln gewöhnliche Fotos in intim-sexualisierte Fälschungen. Besonders Jugendliche sind gefährdet. Experten warnen vor den gravierenden Folgen (Symbolbild). © Hanno Bode/Imago

Auf sogenannten KI-Entkleidungs-Apps werden Menschen auf Fotos oder Videos digital entkleidet oder in sexualisierten Situationen dargestellt. Das Ergebnis ist künstlich erzeugt, kann aber täuschend echt wirken und verbreitet sich rasend schnell. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) beschreiben ein vielschichtiges Problem, bei dem niedrige technische Hürden, fehlende Einwilligungen und schleppende Löschverfahren aufeinandertreffen. Oft stoßen Gesetzgebung und Technik bei der Bekämpfung an ihre Grenzen.

Ein Foto genügt: So funktionieren KI-Entkleidungs-Apps

In der journalistischen Recherche zeigt sich die niederschwellige Funktionsweise dieser Generatoren: Mit wenigen Klicks verwandeln spezielle Tools gewöhnliche Aufnahmen in intim-sexualisierte Darstellungen. Unbeteiligte Personen werden dabei ganz oder teilweise entkleidet, in anzüglichen Posen oder bei sexuellen Handlungen gezeigt. Für die Betroffenen macht es keinen Unterschied, dass das Bildmaterial synthetisch ist – der Eingriff in die Privatsphäre und die psychosozialen Folgen sind real.

Wie niedrig die Schwelle in der Praxis liegt, zeigte sich unter anderem bei dem in die Plattform X integrierten KI-System Grok. Nutzer brauchten lediglich einfache Textanweisungen („Prompts“) wie „entferne ihre Kleidung“ oder „setze sie in einen Bikini“ einzugeben. Die generierten Bilder wurden anschließend oft öffentlich auf X verbreitet – darunter auch gefälschte Fotos von Jugendlichen und Kindern. Über den eigenen Account räumte Grok ein „Versagen der Sicherheitsvorkehrungen“ ein, durch das Bilder Minderjähriger in „knapper Bekleidung“ entstanden seien. Wie heise online berichtete, konnten entsprechende Inhalte jedoch auch danach noch zeitweise erstellt werden. Und selbst wenn Originale gelöscht werden, zirkulieren Screenshots meist unkontrolliert weiter.

Deepfakes: Warum Kinder besonders gefährdet sind

Kinder und Jugendliche können die Tragweite einer Online-Veröffentlichung selten vollumfänglich absehen und verfügen meist nicht über die Mittel, sich wirksam gegen die Verbreitung zu wehren. Eine repräsentative Umfrage von Bitkom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, unter 1006 Personen ab 16 Jahren zeigte: 66 Prozent der Befragten befürchten, dass Aufnahmen ihrer Kinder oder Angehörigen mit KI-Software manipuliert werden könnten.

Insgesamt gaben 84 Prozent der Befragten an, bereits von Entkleidungs-Apps gehört zu haben. 53 Prozent waren solchen in den zurückliegenden zwölf Monaten außerhalb der Berichterstattung schon begegnet. Bitkom warnt eindringlich davor, solche Tools als harmlosen Scherz abzutun: Die Fälschungen können Betroffene zutiefst verstören, traumatisieren und erhebliche Schäden im schulischen Umfeld oder im Beruf anrichten. Der Branchenverband fordert deshalb weltweite Verbote sowie schnelle Entfernung manipulierter Inhalte.

Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter Institut für Cyberkriminologie der Hochschule des Landes Brandenburg, beobachtet eine „deutliche qualitative und quantitative Verschärfung des Problems“. Die Entwicklung gehe zudem verstärkt in Richtung entsprechender Videos. Dass diese Technik im schulischen Kontext eingesetzt wird, um Mitschülerinnen und Mitschüler etwa über Chats zu diffamieren, zeigten bereits nationale wie internationale Fälle. „Hier haben wir eine mehrfache Belastung durch Cybermobbing, die Verbreitung falscher Nacktaufnahmen und die Gefahr weiterer Delikte wie Erpressungshandlungen“, warnt Rüdiger bei der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.

Ein besonders alarmierender Aspekt: Laut dem Kriminologen ist knapp die Hälfte aller Tatverdächtigen bei digitalen Sexualdelikten selbst minderjährig. Dies erfordere kriminalpolitisch völlig andere Ansätze als bei erwachsenen Tätern, die beispielsweise Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen ins Visier nehmen und oft über technisches Wissen zur Verschleierung verfügen.

Der Großteil aller Deepfakes ist sexualisiert – fast immer sind Frauen oder Mädchen betroffen

Erkenntnisse des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) unterstreichen das Ausmaß der Problematik: Rund 98 Prozent aller weltweit auffindbaren Deepfakes sind pornografischer Natur – und in 99 Prozent der Fälle sind weibliche Personen betroffen. Das Institut weist jedoch darauf hin, dass die Dunkelziffer aufgrund der Dynamik der Plattformen und der rasanten Entwicklung immens hoch ist.

Um konkrete Gegenmaßnahmen zu erarbeiten, hat das KIT im Februar 2026 das dreijährige Forschungsprojekt DEEP-PRISMA gestartet. Im Fokus stehen Schülerinnen, Schüler und junge Erwachsene. Mittels Befragungen und moderierter Gesprächsrunden analysieren die Forschenden, wie Betroffene mit Fälschungen umgehen. Ziel ist die Entwicklung eines „Action-Kits“: Ein praxisnaher Leitfaden, der Hilfestellungen zur Beweissicherung gibt, Anlaufstellen für Beratungen benennt und rechtliche Handlungsoptionen aufzeigt.

Wo Regulierung und Technik an Grenzen stoßen

Eines der größten Nadelöhre beim Opferschutz ist der Zeitfaktor: Selbst wenn ein Ursprungsbeitrag entfernt wird, zirkulieren Weiterleitungen und Screenshots weiter. So ordnen Experten die Hürden bei der Unterbindung dieser Software ein:

  • Open-Source und globale Anbieter: „Ein weltweites Verbot wäre ein wichtiges politisches Signal, wird sich praktisch aber nie lückenlos durchsetzen lassen, gerade mit Blick auf Open-Source-Modelle, Anbieter außerhalb der EU und dezentrale Verbreitungswege“, schätzt Dr. Konstantin Peveling (Bitkom) die Lage ein. Allerdings kann ein Verbot die Nutzung nur erschweren, aber nicht komplett unterbinden. Gegen frei verfügbare, universelle Open-Source-Modelle, die lokal auf privaten Rechnern betrieben werden, greift es technisch kaum – ein Rückruf bereits verteilter Software ist unmöglich. Zudem erschwert der Sitz vieler Anbieter außerhalb der EU den Zugriff.
  • Grenzen technischer Filter: Laut Malte Kirchner von heise online bieten Mechanismen wie der C2PA-Standard zur Echtheitszertifizierung zwar eine Erhöhung der Hürden, aber keinen zuverlässigen technischen Schutz. Die Herkunftskette kann durch einfache Screenshots unterbrochen werden. Unsichtbare Wasserzeichen verankern Signale zwar robuster im Bild, führen jedoch zu einem dauerhaften Wettlauf gegen Tools zur Manipulation oder Entfernung. Prompt-Filter wirken zudem vor allem bei zentralen Cloud-Diensten, nicht aber bei lokal installierter Software.
  • Gesetzlicher Rahmen und Vollzug: Bitkom verweist laut Dr. Konstantin Peveling auf den EU AI Act, der ein Verbot von Entkleidungs-KIs vorsieht, sowie auf das deutsche Gesetz gegen digitale Gewalt. „Entscheidend ist die Rechtsdurchsetzung, hier braucht es europäisch und international abgestimmte Regeln sowie eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten“, so Peveling. Auch Kriminologe Rüdiger hält das geplante EU-Verbot für „wichtig und richtig, auch um ein klares rechtliches Signal zu setzen“. Zwar könnten solche Taten laut Rüdiger schon jetzt verschiedene Strafgesetze verletzen. Denn bei Darstellungen von Kindern bewege man sich unter anderem im Bereich kinder- und jugendpornografischer Inhalte, doch der globale digitale Raum bringe große Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Software-Hersteller mit sich.

Überlastete Behörden und Plattformpflichten

„App-Stores, Hosting-Anbieter und Plattformen tragen Verantwortung für ihre Dienste und Angebote“, stellt Bitkom klar. Sie seien im Rahmen ihrer technischen und rechtlichen Möglichkeiten Teil der Lösung. Zur Beschleunigung von Löschungen wird die verstärkte Einbindung sogenannter Trusted Flagger als Lösung vorgeschlagen – qualifizierte Organisationen, deren Meldungen von Netzwerken prioritär bearbeitet werden müssen, um rechtswidrige Inhalte schneller aus dem Netz zu entfernen.

Gleichzeitig benennt Dr. Peveling ein strukturelles Problem der Behörden: Der nationalen Plattformaufsicht, dem Digital Services Coordinator (DSC), mangle es drastisch an Ressourcen. Aktuell sei dort nicht einmal die Hälfte der vorgesehenen Stellen zur Verfügung, und selbst diese seien teilweise unbesetzt.

Hinzu kommt die Sorge vor einer enormen Belastung der Sicherheitsbehörden. Rüdiger gibt zu bedenken, dass die immer häufigere Erstellung KI-generierter Medien die Ermittlungskapazitäten für Fälle mit realen Opfern erheblich strapazieren könnte. Die kriminalpolitische Anpassung an die KI stehe laut dem Experten „erst ganz am Anfang“.

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Was jetzt wichtig ist

Die Aufklärung an Schulen und im Elternhaus muss bei der Erkenntnis ansetzen, dass KI-generierte Entkleidungen kein harmloser Streich sind. Manipulierte Bilder greifen tief in die Persönlichkeitsrechte ein und hinterlassen bei den Opfern reale Narben.
Das KIT setzt mit seinem geplanten Maßnahmenpaket auf Aufklärung, Beweissicherung und rechtliche Orientierung. Für Kriminologe Rüdiger beginnt Prävention jedoch noch früher: Er warnt eindringlich davor, Bilder oder Videos von Kindern öffentlich ins Netz zu stellen – egal ob von Eltern, der Schule oder einer Behörde. Dies gelte übrigens auch für Sprachaufnahmen, da KI auch Stimmen täuschend echt klonen könne. „Von jedem, von dem ein Bild oder Video im digitalen Raum zu finden ist, können solche Aufnahmen angefertigt werden. Da sollte man sich leider keiner Illusion hingeben“, so Rüdiger.

Zudem fordert er strukturelle Konsequenzen im Bildungswesen: Es dürfe nicht weiter dem Zufall überlassen bleiben, ob ein Kind über digitale Risiken aufgeklärt wird. „Wir brauchen vielmehr ab der ersten Klasse verpflichtend digitalen Unterricht an jeder Schule in Deutschland.“ Den Schutz Betroffener sicherzustellen, bleibt damit eine Daueraufgabe – für Politik, Strafverfolgung, Plattformbetreiber und das Bildungssystem gleichermaßen. (Quellen: Bitkom, Heise, Karlsruher Institut für Technologie, eigene Recherche) (str)