Geiseltalsee: Gericht bestätigt Sperrung des Nordteils
Der Nordteil des Geiseltalsees bleibt vorerst für Freizeitnutzungen gesperrt. Das Verwaltungsgericht Halle hat einem Eilantrag des NABU Sachsen-Anhalt stattgegeben. Der Saalekreis kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.