Pro-Palästina-Demo darf trotz Gewalt-Slogan stattfinden
Die Staatsanwaltschaft sieht im Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!" keine Volksverhetzung. Ein Redner mit Verbindungen zum Verfassungsschutz-Verdachtsfall Zaytouna wurde jedoch ausgeschlossen.