Pro-Palästina-Demo darf trotz Gewalt-Slogan stattfinden
Die Staatsanwaltschaft sieht im Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!" keine Volksverhetzung. Ein Redner mit Verbindungen zum Verfassungsschutz-Verdachtsfall Zaytouna wurde jedoch ausgeschlossen.
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Stand: 16.07.2026, 17:49 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft sieht im Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!" keine Volksverhetzung. Ein Redner mit Verbindungen zum Verfassungsschutz-Verdachtsfall Zaytouna wurde jedoch ausgeschlossen.
Frankfurt – Die Pro-Palästina-Demonstration mit dem Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!“ wird nicht verboten. Das teilte das Ordnungsamt der Stadt am Donnerstag mit. Versammlungsbehörde und Polizei hatten die Staatsanwaltschaft um eine Einschätzung gebeten, ob der Titel der angemeldeten Versammlung strafbar sein könnte, insbesondere wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft verneinte dies gegenüber der Polizei.
Auch die Erwartung, dass Personen mit einer bestätigten Nähe zur Terrororganisation Hamas an der Versammlung teilnehmen werden, reicht nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht aus, um strafrechtliche Relevanz zu entfalten. Es müssten „weitere Umstände hinzutreten“ – welche, sagte die Behörde nicht. Damit und nach der Gefahrenprognose der Polizei sind die Voraussetzungen für ein Verbot nicht gegeben. Die Versammlungsbehörde hat jedoch organisatorische Maßnahmen erlassen, etwa zum Routenverlauf.
Veranstalter rechnet mit 400 Teilnehmern
Geplant ist eine Auftaktkundgebung um 15 Uhr am Opernplatz. Dann zieht der Demozug über die Bockenheimer Anlage, den Reuterweg, den Grüneburgweg und weitere Straßen bis zum Friedberger Platz, auf dem eine Abschlusskundgebung geplant ist. Die Demo endet um 21.30 Uhr. Damit werde möglichen Konflikten mit der geplanten Gegendemonstration durch „ausreichende Abstände“ begegnet. Der Veranstalter rechnet laut Ordnungsamt mit rund 400 Menschen.
Einen Rückschlag mussten die Organisatoren trotzdem hinnehmen: Die Versammlungsbehörde hat verboten, dass Mahmud Abu-Odeh als Redner oder Moderator auftritt. Er sei der Gruppe Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis zuzuordnen, so das Ordnungsamt. Sie wird vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als Verdachtsfall im Bereich „säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen“ eingestuft. Der Polizei ist er etwa wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung und wegen des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bekannt.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) begrüßt den Ausschluss des Redners und bedauert gleichzeitig, dass ein Versammlungsverbot angesichts des Titels nicht möglich war. „Aber wir nehmen die rechtliche Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft selbstverständlich ernst.“ Sie hätte den Polizeikräften die Belastung durch mehrere gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen gern erspart, so das Ordnungsamt. Am Samstag findet zusätzlich zur Demo und einer Gegendemo der Christopher Street Day statt.
Besonderer Schutz für Demos in Hessen
Erneut betont das Ordnungsamt, der Grundrechtsschutz für Demonstrationen sei in Hessen besonders stark ausgeprägt. Während Versammlungen auf Bundesebene eingeschränkt werden können, enthält Artikel 14 der Hessischen Verfassung keinen Gesetzesvorbehalt. Für ein Verbot müssen konkrete Gefahren nachgewiesen werden, Befürchtungen oder politische Bewertungen reichen nicht aus.
In den vergangenen Wochen hatten viele Akteure die Demonstration kritisiert. Die Grünen in Frankfurt sahen eine rote Linie überschritten, Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker rief die Stadt auf, alle Rechtsmittel für ein Verbot zu nutzen. „Wir erwarten nun, dass Polizei und Versammlungsbehörde während der Demonstration konsequent gegen jede Form von Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und strafbaren Parolen einschreiten“, sagt CDU-Chef Nils Kößler auf die Verkündung des Ordnungsamts.