Wie die EU de facto Auslandskonten außerhalb der EU unmöglich macht
Euro-Zeichen vor Skyline in Frankfurt. Foto: Claudio Kummerfeld/Finanzmarktwelt.deDie EU will nicht, dass SIE Ihr Geld aus der EU schaffen! Es geht konkret um § 21c der Capital Requirements Directive VI (CRD VI...
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Die EU will nicht, dass SIE Ihr Geld aus der EU schaffen! Es geht konkret um § 21c der Capital Requirements Directive VI (CRD VI) der Europäischen Union. Nein, nein, Ihnen lieber EU-Bürger wird es nicht verboten Geld außerhalb der EU zu deponieren. Es ist ab 2027 eben nicht mehr so richtig möglich. Alles klar? Irgendwo hat man das schon mal gehört? Jüngst gab es doch auch die Verpackungsverordnung. Auch hier heißt es: Nein nein, der Versand von Paketen in andere EU-Länder ist doch weiterhin möglich, es gibt kein Verbot. Die Bürokratie ist aber so teuer und umfangreich, dass kleine Onlinehändler den Versand nicht mehr betreiben können. Ein ähnlicher Mechanismus greift ab Januar 2027 im Bankgeschäft. EU-Bürgern wird nicht verboten außerhalb der EU Bankkonten zu eröffnen (die Rede ist von „Kernbankdienstleistungen“). Es wird den Banken im Ausland eben nur untersagt Kunden aus der EU anzunehmen, wenn sie keine Niederlassungen in den entsprechenden EU-Ländern unterhalten.
Auslandskonten für EU-Bürger? De facto Verbot durch EU
Es ist eine sehr clevere Methode. Offiziell können die EU-Bürokratie und die Mitgliedsstaaten und dem Thema zugeneigte Journalisten stets behaupten: Es ist doch alles in Ordnung, es ist doch kein Verbot. Sie können doch weiterhin im Ausland ein Bankkonto eröffnen. Wenn reihenweise Banken im Ausland für Sie kein Konto mehr eröffnen wollen, dann ist das doch das Problem dieser Banken. Die EU hat doch kein Verbot ausgesprochen! So, genau so dürfte die Argumentation laufen, wenn demnächst vermehrt Kritik geäußert wird.
Was gilt ab Januar 2027? Bürger mit Wohnsitz in der EU dürften bei Banken außerhalb der EU keine Bankkonten neu eröffnen. Es sei denn, die Bank hat in dem jeweiligen EU-Land dieses Konto-Antragstellers eine Niederlassung (zugelassene und vollständig beaufsichtigte Zweigstelle). Und vermutlich wird es dann so laufen, dass die Auslandskonten außerhalb der EU zu der neuen Niederlassung der Bank innerhalb der EU umgebucht werden. Das Geld, das bisher außerhalb der EU lag, würde dann innerhalb der EU auch dem EU-Rechtsrahmen unterliegen. Und es wird noch dreister: Um die Gemüter zu beruhigen, hat die EU natürlich eine Ausnahme eingebaut. Wenn der Kunde von sich aus die Bank im Nicht-EU-Ausland kontaktiert um dort ein Konto zu eröffnen, darf er dort auch zukünftig ein Konto eröffnen. Eine ausländische Bank ohne Niederlassung im Land des Kunden darf nicht aktiv um den Kunden werben, also keine Webseite in seiner Sprache betreiben, keine Werbung in seinem Land schalten usw.
Ausnahme sorgt für Erleichterung? Von wegen!
Da denken Sie sich jetzt doch: Puhhh, nochmal gute gegangen. Mit dieser Ausnahme wird es doch weiterhin möglich sein außerhalb der EU Auslandskonten zu eröffnen. Richtig? Falsch. Die EU sagt nämlich zu dieser Ausnahme (sinngemäß): Die ausländische Bank, wo Sie ein Konto eröffnen, muss beweisen können, dass die Bank SIE als Kunden nicht aktiv angeworben hat. Nach dem Motto: Da wurde ein Mord begangen. Beweisen SIE mal, dass Sie nicht der Täter sind. Welche Bank in den USA, in Dubai oder in der Schweiz soll sich das antun? Nämlich beweisen, dass sie einen Neukunden aus der EU nicht durch irgendwelche Werbemaßnahmen oder sonstige Mittel „angelockt“ hat? Wie soll man das bewerkstelligen? Es dürfte zur Regel werden, dass Auslandsbanken außerhalb der EU einfach gar keine EU-Kunden mehr annehmen. Ein „kaltes“ Auslandskonten-Verbot der EU für ihre Bürger!
Der hoch angesehene Ökonom Daniel Stelter, dem man nun wirklich nicht unterstellen kann, er sei ein „Aluhut-Träger“, schrieb dazu gestern in klaren Worten auf X: Kapitalverkehrskontrollen kommen nicht über Nacht. Sie werden systematisch vorbereitet. Wenn man die Staatsschuldenprobleme nur über Enteignung lösen kann (egal ob direkt oder über Inflation) muss man natürlich die Flucht verhindern. Schritt für Schritt.
Kapitalverkehrskontrollen kommen nicht über Nacht. Sie werden systematisch vorbereitet. Wenn man die Staatsschuldenprobleme nur über Enteignung lösen kann (egal ob direkt oder über Inflation) muss man natürlich die Flucht verhindern. Schritt für Schritt. https://t.co/ffDjZszjFV
— Dr. Daniel Stelter (@thinkBTO) August 23, 2026
Man muss sich das mal vorstellen: Wenn eine Bank in Dubai ein Konto für einen EU-Bürger eröffnen möchte, dann müsste diese Bank genau in dem Land, wo dieser EU-Bürger wohnt, eine Niederlassung führen. Ein Pole macht ein Konto in Dubai auf. Diese Bank müsste dann in Polen eine Niederlassung haben. Eine US-Bank mit Kontoantrag durch einen Portugiesen müsste in Portugal eine Niederlassung haben usw. Da wird schnell klar, dass dies in der Praxis nicht umsetzbar ist, und es scheint auch so gewollt zu sein!
Aber ja, wie gesagt, es gibt ja die Ausnahme der Initiative für die Kontoeröffnung, die alleine vom Kunden ausgeht. Und wie bitteschön soll die Bank den Beweis führen, dass sie keinerlei Werbung oder Angebot gemacht hat, um diesen Kunden anzulocken? Das tut sich keine Bank an. Es ist und bleibt die kalte Variante eines Verbots von Auslandskonten für EU-Bürger!
Meine Meinung
Abgesehen vom Thema Digitaler Euro gibt es in vielen Ländern in der EU längst die Wegzugsteuer, auch in Deutschland. Unternehmer müssen hohe Steuern auf ihren Firmenwert zahlen, wenn sie auswandern – auch dann, wenn die Firma im Inland bestehen bleibt. Ein Wahnwitz! Damit sind viele Unternehmer de facto gezwungen nicht auszuwandern! Und jetzt diese neue Umklammerung der EU durch das de facto Verbot von Auslandskonten bei Banken außerhalb der EU. Die EU und die dahinter stehenden Mitgliedsländer wollen offenbar verhindern, dass ihre Bürger Gelder ins Ausland schaffen. Das Geld soll innerhalb der EU gehalten werden. Ein Wegzug der Bürger und ihrer Gelder wird stark behindert. Man versucht offenbar sein Möglichstes, um für zukünftig höhere Besteuerungen die Bürger und ihrer Gelder verfügbar zu halten. Auch dient es wohl der allgemeinen Stabilität eines Bankensystems und Finanzstandorts, wenn die Bürger in Krisenzeiten ihre Bankguthaben nicht mal eben per Knopfdruck aus der EU herausschaffen können.
Auszug auf EU-Text
Auszugsweise zeigen wir nachfolgend in kursiver Schrift eine Textpassage aus: 2024/1619 RICHTLINIE (EU) 2024/1619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken.
„Artikel 21c
Anforderung, eine Zweigstelle für die Erbringung von Bankdienstleistungen durch Drittlandsunternehmen zu errichten
(1) Die Mitgliedstaaten schreiben den in Artikel 47 genannten, in einem Drittland niedergelassenen Unternehmen vor, in ihrem Hoheitsgebiet eine Zweigstelle zu errichten und gemäß Titel VI die Zulassung für die Aufnahme oder Fortführung der in Artikel 47 Absatz 1 genannten Tätigkeiten in dem betreffenden Mitgliedstaat zu beantragen.
(2) Die Anforderung gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn das in einem Drittland niedergelassene Unternehmen eine Dienstleistung oder Tätigkeit für einen in der Union niedergelassenen oder ansässigen Kunden oder eine in der Union niedergelassene oder ansässige Gegenpartei erbringt, bei dem bzw. der es sich um Folgendes handelt:
einen Kleinanleger, eine geeignete Gegenpartei oder einen professionellen Kunden im Sinne des Anhangs II Abschnitte I und II der Richtlinie 2014/65/EU, der bzw. die in der Union niedergelassen oder ansässig ist, wenn sich dieser Kunde oder diese Gegenpartei auf ausschließlich eigene Veranlassung an ein in einem Drittland niedergelassenes Unternehmen wendet, um die Erbringung einer in Artikel 47 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie genannten Dienstleistung oder Tätigkeit zu erwirken;

Über den RedakteurClaudio Kummerfeld
Capital Markets Redakteur
Claudio Kummerfeld verfügt über langjährige Kapitalmarkterfahrung. Er berichtet als Finanzjournalist über aktuelle Marktereignisse. Dazu kommentiert er politische und wirtschaftliche Themen.
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