Wahlwerbung von Parteien: Woher kommen meine Adressdaten?
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erhalten viele Bürgerinnen und Bürger Post von Parteien. Diese dürfen Daten wie Name, Adresse und mitunter auch das Alter für ihren Wahlkampf nutzen – allerdings in einem engen gesetzlich festgelegten Rahmen.
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AUDIO: Werbung vor der Landtagswahl: So kommen Parteien an Adressen (2 Min)
Meldedaten im Wahlkampf
Wahlwerbung mit Namen: So kommen Parteien an Adressen
Stand: 29.08.2026 14:07 Uhr
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erhalten viele Bürgerinnen und Bürger Post von Parteien. Diese dürfen Daten wie Name, Adresse und mitunter auch das Alter für ihren Wahlkampf nutzen – allerdings in einem engen gesetzlich festgelegten Rahmen.
von Uli Wittstock, MDR SACHSEN-ANHALT
Wer derzeit seinen Briefkasten öffnet, findet da nicht nur Post vom Finanzamt oder Werbung, sondern auch Briefe und Flyer von Parteien. Nicht selten mit einer persönlichen Ansprache. Doch woher wissen die Wahlkämpfer, wer wo wohnt und kennen mitunter auch das Alter der Empfänger?
Datenschutz spielt im Alltag vieler Sachsen-Anhalter keine besondere Rolle. In Wahlkampfzeiten ändert sich allerdings die Wahrnehmung. "Viele Menschen sind derzeit beunruhigt, dass ihre Daten von Parteien genutzt werden", bestätigt Maria Christina Rost, die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD). Denn es erreichen in den letzten Wochen Sachsen-Anhalts Datenschützer verstärkt Nachfragen von Menschen, die wissen wollen, wie die Parteien an ihre Adressen gelangt sind.
Daten für den Wahlkampf: Klare Rechtslage
Parteien dürfen zu Wahlkampfzwecken Daten aus dem Bundesmelderegister beziehen. Allerdings kann da nicht einfach wie mit einem Rasenmäher durch die Datenbestände gekurvt werden. Vielmehr müssen die Parteien ihre Anfrage eingrenzen, zum Beispiel nach Jungwählern in der Altersgruppe von 18 bis 20 oder eben auch gezielt nach Senioren über 60 fragen. Mit Hilfe dieser Adressen können dann gezielt potenzielle Wählerinnen und Wähler angeschrieben werden.
Nutzung der Adressen ist eng begrenzt
Die Adressen dürfen nur für Wahlwerbung genutzt werden. Spendenaufrufe oder Unterlagen zu Mitgliederwerbung sind verboten.
Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Daten von den Parteien gelöscht werden. Daran scheinen sich nach Angaben von Datenschützerin Rost die Parteien in Sachsen-Anhalt auch zu halten: "Also wir haben bisher keinen Hinweis, dass im Nachhinein Daten weiterverwendet werden. Bisher haben wir auch keine Beschwerden gehabt, die jetzt Hinweis darauf gegeben hätten, dass es nicht ordentlich läuft." Eine Überprüfung der Datenlöschung findet nicht statt. Kontrolle gebe es erst bei Hinweisen auf eventuelle Verstöße.
Möglichkeiten der Sperrung
Wer verhindern möchte, dass seine Daten an Parteien weitergegeben werden, muss vor der Wahl aktiv werden und kann eine Übermittlungssperre beantragen. Das klingt komplizierter als es ist, erklärt Maria Christina Rost: "Da gibt es häufig auf den Seiten der Kommunen auch Vorlagen oder Vordrucke im Rathaus und dann dürfen die Kommunen meine Adresse nicht weitergeben."
Immer wieder wird behauptet, dass die Städte und Gemeinden mit der Herausgabe von Adressen Geld verdienen würden. Die Landesdatenschützerin weist dies zurück: "Im Verwaltungskostengesetz gibt es eine Gebühr und die wird erhoben, wenn diese Abfrage stattfindet, weil es ja auch Arbeit ist. Die verdienen da kein Geld."
Grauer Markt der Adresshändler
Allerdings gibt es professionelle Adresshändler, die von dem Verkauf von Adressen leben. Die Datensätze werden nach Branchen, Regionen oder Kaufverhalten zusammengestellt und meist Werbekunden zur Verfügung gestellt. Sich davor zu schützen, setzt eine gewisse Vorsicht im Umgang mit online-Angeboten voraus: "Ich kann insofern vorsichtig sein, wenn ich Gewinnspiele mitmache oder dergleichen und da zum Beispiel im Kleingedruckten steht, die Daten werden an den Adresshändler weitergegeben", erklärt Maria Christina Rost. Derzeit gebe es aber auch aus diesem Bereich keine Hinweise, dass im aktuellen Wahlkampf die Vorgaben des Datenschutzes verletzt würden. Wer allerdings dennoch misstrauisch ist, kann sich jederzeit beim Landesamt für Datenschutz melden.
Auf ihrer Webseite hat die LfD Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse weitere Informationen zu Datenschutz und Wahlwerbung zusammengestellt.
Eine Übermittlungssperre, beispielsweise für Auskünfte an Parteien, kann über das Bundesportal für Verwaltungsdienstleistungen unter diesem Link eingerichtet werden.
MDR (Uli Wittstock)