Vorgeschichte des mutmaßlichen Attentäters wirft Fragen auf

Der 21-jährige Mann, der mutmaßlich den Anschlag am Rande des CSD im Berliner Tiergarten verübt hat, war Polizei und Behörden bekannt. Seine Vorgeschichte wirft Fragen auf, Oppositionspolitiker kritisieren, Terrorismusexperten ordnen ein.

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Vorgeschichte des mutmaßlichen Attentäters wirft Fragen auf

Anschlag auf CSD in Berlin

Vorgeschichte des mutmaßlichen Attentäters wirft Fragen auf

Nach dem Anschlag auf dem CSD bewachen Polizeibeamte das betroffene Areal im Berliner Tiergarten. (Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress, Bernd Elmenthaler)
Nach dem Anschlag auf dem CSD bewachen Polizeibeamte das betroffene Areal im Berliner Tiergarten. (Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress, Bernd Elmenthaler)

Der Tatverdächtige Abdul B., der am Samstagabend in unmittelbarer Nähe zu Berliner CSD mit einem Auto und einer Stichwaffe mehrere Menschen verletzt und eine Person getötet haben soll, war Polizei und Behörden bereits bekannt. Wie inzwischen klar ist, war der 21-Jährige erst vor wenigen Monaten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach Informationen der ARD-Terrorismusexperten war er zudem unter Beobachtung gewesen, als Gefährder eingestuft und stetig neu bewertet worden. Teilweise sei er sogar observiert worden.

B. soll im vergangenen Jahr versucht haben, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er wurde beim Versuch, nach Syrien und zum IS zu gelangen, allerdings im Libanon verhaftet, saß erst dort in Haft, wurde als deutscher Staatsbürger allerdings wieder nach Deutschland überstellt. In Berlin kam er zunächst in Untersuchungshaft, nach einem Prozess kam er zur Bewährung auf freien Fuß.

Nach dem Anschlag auf den CSD wurde deshalb aus der Politik Kritik laut. Experten warnen allerdings vor zu schnellen Urteilen.

AfD und Grüne im Bundestag äußern Unverständnis

Besonders laut war am Sonntag die Kritik aus der Opposition im Bundestag. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, äußerte Unverständnis dafür, dass eine solche Tat von einem den Behörden bekannten Gefährder verübt worden sei. Er sagte, es lasse ihn "fassungslos zurück", dass es sich erneut offenbar um einen Gefährder gehe, den man "auf dem Zettel" gehabt habe. "Die Behörden wissen: Hier ist ein brandgefährlicher Typ und gegen den wird observiert, videoüberwacht, alles Mögliche getan – und dann begeht er trotzdem, obwohl der Fokus, die Scheinwerfer hell an sind, diesen Anschlag", so von Notz.

Auch aus der AfD-Bundestagsfraktion gab es Kritik. Martin Hess, der wie von Notz im Innenausschuss sitzt, sagte der ARD: "Dass man diese Leute aus der Haft entlässt, mit der Auflage, ein Deradikalisierungsprogramm zu absolvieren, zeigt die tödliche Naivität die der Staat an den Tag legt."

Innenpolitischer Sprecher der Berliner SPD hat "Fragen an die Justiz"

Auch der innenpolitische Sprecher der in Berlin mitregierenden SPD, Martin Matz, sagte im rbb24 Spezial auf die Frage, wie es sein könne, dass der mutmaßliche Täter trotz seiner Vorgeschichte nur eine Bewährungsstrafe erhalten habe und damit eine solche Tat begehen konnte, dass man sich diese Fragen tatsächlich stellen müsse. Unter anderem habe das damit zu tun, ob jemand, der im Erwachsenenalter sei, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werde. Man werde hier auch "noch Fragen an die Justiz haben", so Matz. Dabei gehe es nicht nur darum, ob islamismusverdächtige Gefährder überwacht würden, sondern auch darum, ob jemand hinter Gitter gehöre.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (SPD) betonte in der rbb24 Abendschau, es habe keine konkreten Hinweise auf irgendeinen Anschlag auf den Berliner CSD gegeben, sonst wäre man diesen nachgegangen.

Terrorismusexperten: Noch zu wenige Informationen

Die ARD-Terrorismusexperten Holger Schmidt und Michael Götschenberg warnten allerdings, die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu schnell zu verurteilen. Auch wenn Abdul B. der Polizei bekannt gewesen und teilweise observiert worden sei, laute die entscheidende Frage, ob es konkrete Hinweise auf eine solche Tat gegeben habe "und die gab es offenbar nicht", so Michael Götschenberg im ARD-Brennpunkt. Dementsprechend sei die Prognose der Polizei in diesem Fall falsch gewesen. Die Behörden müssten auch gucken, wie sie ihre Ressourcen einsetzen.

Es gebe hunderte islamistische Gefährder, die den Behörden bekannt seien, sagte Holger Schmidt in der rbb24 Abendschau. Um zu bewerten, ob im vorliegenden Fall etwas falsch gelaufen sei und wenn ja was, fehlten ihm entscheidende Informationen. Man wisse zwar, dass Abdul B. eine Gefährderbewertung der Polizei gehabt habe, es sei aber noch nicht bekannt, wie hoch die Polizei das Gefährdungspotenzial zuletzt einschätzte. Auch die konkrete Vorbereitung der Tat sei noch unklar. Zum Gerichtsverfahren sagte Schmidt gegenüber Tagesschau24, es dränge sich zwar die Frage auf, ob das Gericht in seinem Urteil richtig gehandelt habe, pauschale Forderungen aber seien wenig zielführend, denn Gerichte würden Einzelfallentscheidungen treffen.

Dass Abdul B. nach seinem Versuch, sich dem IS anzuschließen und seiner Haftstrafe im Libanon überhaupt nach Deutschland zurückgekommen war, war hingegen normal. Das betonte auch Michael Götschenberg noch einmal. B. hatte einen deutschen Pass, damit ist es die Regel, dass er nach seiner Haftstrafe im Libanon in Deutschland wieder aufgenommen wird. Die Behörden hatten ihn direkt nach seiner Rückkehr am Flughafen BER verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht, in der er bis zum Prozess im Mai dieses Jahres saß.

Sendung: ARD Brennpunkt, 26.07.2026, 20:15 Uhr

Video: ARD Brennpunkt, 26.07.2026, Claudia Kornmeier und Sascha Hingst im Gespräch mit Alexander Dobrindt und Michael Götschenberg

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