Vierstellige Summe: So viel Grundsicherung bekommt eine Familie mit einem Kind pro Monat
StartseiteVerbraucherStand: 01.09.2026, 18:27 UhrKommentareUns auf Google folgenSeit Juli heißt das ehemalige Bürgergeld „Grundsicherung“. Dadurch soll der Staat das Existenzminimum garantieren. Wie hoch sind d...
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Stand: 01.09.2026, 18:27 Uhr
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Seit Juli heißt das ehemalige Bürgergeld „Grundsicherung“. Dadurch soll der Staat das Existenzminimum garantieren. Wie hoch sind die Bezüge?
München – Die Grundsicherung soll das menschenwürdige Existenzminimum von Menschen sicherstellen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können – bei der Berechnung der Leistungen müssen zahlreiche Regeln beachtet werden. Welche Summe bekommt aber eine Familie mit Kind monatlich überhaupt? Ändert sich die Summe, wenn ein Elternteil wieder arbeitet?

Nach Angaben der Arbeitsagentur besteht das Grundsicherungsgeld aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen „Bedarfe“ und bestimmen die Höhe der auszuzahlenden Summe. Der „Regelbedarf“ deckt etwa die Kosten ab, die nötig sind, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, also die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege oder Hausrat. Für den Regelbedarf erhält jeder Empfänger eine monatliche Pauschale.
Verschiedene Bedarfszahlungen finanziert das Jobcenter
Auch die örtlich unterschiedlichen Kosten für Miete oder Heizkosten übernimmt das Jobcenter. In bestimmten Situationen übernimmt es auch „Mehrbedarfe“, etwa für Schwangere oder für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen kostenaufwendig ernähren müssen. Mehrbedarfe sind zusätzliche monatliche Leistungen, die die Grundsicherung aufstocken. Ebenso können Empfänger „Einmalbedarfe“ in Form von einmaligen Geldleistungen beziehen, etwa wenn ein Empfänger seine erste eigene Wohnung einrichtet.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist es das Ziel der Leistungen, die berufliche Eingliederung und Weiterbildung der Arbeitssuchenden zu fördern. Dazu erhalten etwa volljährige Bezieher der Grundsicherung, die mit einem volljährigen Partner zusammenleben, monatlich je 506 Euro. Alleinstehenden stehen bis zu 563 Euro monatlich zu.
Eltern erhalten mehr Geld, je älter das Kind ist
Pro Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten Eltern, die ohne Beschäftigung sind, zusätzlich 357 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren steigt diese Summe auf monatlich 390 Euro an. Wenn die Kinder zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, erhalten die Eltern schließlich 471 Euro pro Kind. Wichtig: Nach Angaben von buerger-geld.org wird das Kindergeld in Höhe von 259 Euro pro Kind als Einkommen des Kindes vom Regelsatz wieder abgezogen.
Ein Beispiel: Wenn beide leistungsberechtigten Elternteile volljährig sind, stehen ihnen laut BMAS zusammen 1012 Euro vom Jobcenter zu. Dieser Betrag steigt auf 1369 Euro an, wenn sie ein Kind haben, das unter sechs Jahre alt ist. Ist das Kind noch keine 14 Jahre, erhalten sie 1402 Euro. Wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist, erhöht sich diese Summe schließlich auf 1483 Euro. Da Miete und Heizkosten zusätzlich vom Jobcenter übernommen werden, liegt die ausgezahlte Gesamtsumme jedoch in der Praxis deutlich höher.
Schwangere haben Anspruch auf Mehrbedarf
Arbeitet ein volljähriges Elternteil, wird dessen Erwerbseinkommen unter Abzug von Freibeträgen auf den Gesamtbedarf der Familie angerechnet. Der Regelsatz des erwerbslosen Elternteils samt Kind unter sechs Jahren beträgt dann 863 Euro. Wenn es unter 14 Jahre alt ist, überweist das Jobcenter noch 896 Euro, ist das Kind unter 18 Jahre alt, 977 Euro. Auch hier zieht das Jobcenter das Kindergeld wieder vor der Auszahlung als Einkommen des Kindes ab.
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Nach Angaben des BMAS haben Schwangere „ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des für sie maßgebenden Regelbedarfs.“ Dieser würde „bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, gewährt“. Ein wichtiger Mehrbedarf ist schließlich der Zuschlag für alleinerziehende Grundsicherungsempfänger. Wenn sie mit minderjährigen Kindern im Haushalt leben und selbst für Betreuung und Erziehung zuständig sind, erhalten sie einen prozentualen Zuschlag vom eigenen Regelbedarf. (Quellen: bmas.de, arbeitsagentur.de, buerger-geld.org) (jws)