Rechtsextremistin Liebich doch in Männergefängnis verlegt
Nach seiner Verurteilung ließ sich der Rechtsextremist als Transfrau Marla-Svenja Liebich registrieren. Dann floh Liebich nach Tschechien - seit Mittwoch ist Liebich wieder in Deutschland.
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Marla-Svenja Liebich - offiziell in Deutschland als Frau registriert - soll die Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) für Männer absitzen. Das entschied die Leitung des für Liebich zuständigen Frauengefängnisses im sächsischen Chemnitz. Nach der Auslieferung von Tschechien am Mittwoch war Liebich zunächst in die Chemnitzer Anstalt gebracht worden.
"Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", sagte die Justizministerin des Freistaates Sachsen, Constanze Geiert, jetzt zu der Entscheidung. Mit der Verlegung in den Männervollzug habe die Anstaltsleitung auch eine Entscheidung zugunsten der Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz getroffen, so die Politikerin von der konservativen CDU.

Nach Behördenangaben wurde Liebich in die JVA Zeithain in Sachsen verlegt.
Eineinhalb Jahre Gefängnis
Liebich muss eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Das Amtsgericht Halle im Bundesland Sachsen-Anhalt hatte den Rechtsextremisten im Juli 2023 - damals noch mit dem männlichen Vornamen Sven - wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Die Haft sollte Liebich ursprünglich Ende August 2025 antreten.
Geschlechtseintrag geändert
Ende 2024 änderte Liebich, der seit Jahren in der rechtsextremen Szene bekannt ist, den Geschlechtseintrag von männlich in weiblich. Zum 1. November des Jahres war das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Noch 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade in Halle als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.

Weil Liebich seit der Änderung offiziell als Frau gilt, erfolgte zum Haftantritt die Ladung in das Frauengefängnis Chemnitz. Es ist die nächstgelegene Haftanstalt von Liebichs Meldeadresse. Allerdings trat der Rechtsextremist die Strafe nicht an, sondern setzte sich nach Tschechien ab.
Liebich mit europäischem Haftbefehl gesucht
Anfang April wurde Liebich in Tschechien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Laut "Mitteldeutscher Zeitung" trug er Männerkleidung und hatte einen kahlrasierten Kopf.

Der Neonazi wehrte sich auf juristischem Weg gegen eine Auslieferung. Liebich gab an, Angst zu haben, in ein Männergefängnis in Deutschland verlegt zu werden. Dort sei sein Leben in Gefahr. Schließlich gab die tschechische Justiz aber grünes Licht für die Auslieferung.
Diskussion über Selbstbestimmungsgesetz
Der Fall Liebich löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Das Regelwerk ermöglicht eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne medizinische Nachweise.
Die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz aus CDU/CSU und Sozialdemokraten kündigte nach ihrem Amtsantritt im Mai 2025 eine Überprüfung des Gesetzes an.
se/AR (dpa, afp, rtr)