Mitbetreiber eines IPTV-Dienstes zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt
Das AG Münsingen verurteilte einen 61-Jährigen Mitbetreiber eines IPTV-Dienstes zu 8 Monate auf Bewährung. Auch zog man fast 4.000 Euro ein. Man verur...
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Das AG Münsingen verurteilte einen 61-Jährigen Mitbetreiber eines IPTV-Dienstes zu 8 Monate auf Bewährung. Auch zog man fast 4.000 Euro ein.
Man verurteilte den Mann wegen verschiedener Tatvergehen. Er hatte den IPTV-Dienst seit 2019 selbst genutzt. Zudem betreute er im Auftrag der anonymen Betreiber weitere Nutzer. Im Schneeballsystem des Portals warben Nutzer neue Abonnenten an, bekamen dafür Geld und leiteten es anschließend entweder an die Zwischenhändler oder die Betreiber weiter. Das erklärt das vergleichsweise hohe Strafmaß.
Helfershelfer von einem IPTV-Dienst handelte gewerbsmäßig
Man konnte dem Verurteilten nachweisen, 200 Euro Bargeld von einem Interessenten kassiert zu haben, um es weiterzuleiten. Deswegen stufte das Gericht sein Verhalten als gewerbsmäßig ein. Dazu kamen die üblichen Vorwürfe wie Computerbetrug in mehreren Fällen, Urheberrechtsverletzungen und das Ausspähen von Daten. Natürlich muss sich der Angeklagte noch auf hohe Schadenersatzforderungen der deutschen Pay-TV-Anbieter einstellen, weil er ihr Programm schwarz konsumiert hat. Dazu kommt die Tatsache, dass er die illegalen Zugänge langfristig nutzte.

Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung zustellen. Nachdem der beauftragte Anwalt Einspruch erhoben hat, verhandelte das zuständige Gericht in Baden-Württemberg den Fall. Das weiterverkaufte Online-Angebot war riesig. Laut Bild+ umfasste der Dienst bis zu 2.100 TV-Sender, etwa 2.800 Filme und 449 TV-Serien. In den verschieden teuren Paketen enthielten Inhalte von Amazon Prime Video, DAZN, Disney+, Netflix, Paramount+ und Sky Deutschland. Das teuerste Paket kostete rund 150 Euro jährlich. Die legalen Angebote hätten laut Urteil zusammen bis zu 1.500 Euro pro Jahr gekostet. Die Kosten für die Haushaltspauschale (GEZ Gebühr) sind dabei noch gar nicht Teil der Kalkulation.
Strafbefehl mit neun Monaten auf Bewährung: Urteil fällt milder aus
Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft dem Mann den Strafbefehl für neun Monate auf Bewährung zustellen und über 6.200 Euro einziehen. Positiv auf das Urteil wirkte sich ein umfangreiches Geständnis, ein Lebenslauf ohne Vorstrafen und eine teilweise Wiedergutmachung gegenüber Sky Deutschland aus.

Hetze gegen den Graubereich: Bild lässt keine Gelegenheit aus
Währenddessen lässt die Redaktion kaum einen Tag aus, um gegen die böse illegale Konkurrenz zu hetzen. Es gibt Tipps für Eltern, wie sie ihre eigenen Zöglinge beim illegalen Konsum eines Cardsharing- oder IPTV-Dienstes erwischen können. Andere Artikel berichten von rund 1.000 Personen, gegen die derzeit ermittelt wird. Auch erklärt ein Anwalt im Namen der Redaktion was erlaubt ist und was nicht. Das Thema wird wohl gut laufen. Außerdem ist zu vermuten, dass irgendein Rechteinhaber ein großes Interesse daran hat, möglichst vielen Leserinnen und Lesern ordentlich Angst einzujagen. Dass nicht jeder Schwarzgucker Angst haben muss, hinter schwedischen Gardinen zu landen, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Und auch die Geldwäschevorwürfe der Kriminalpolizei Köln klingen arg konstruiert. Sie werden vor Gericht kaum Bestand haben, wenn man sie dort überhaupt vorbringen wird. Aber klar, das klingt natürlich erstmal katastrophal, sollte jemand auch deswegen einen Strafbefehl oder eine Vorladung erhalten!
Panikmache statt die Ursachen anzugehen
Urteil hin oder her. Man versucht den Nutzern künstlich Angst einzujagen. Angstmache überall. Dabei könnte die Branche das Problem dadurch in den Griff bekommen, die Preise zu senken und die ganzen legalen Streaming-Anbieter zusammenzulegen. Aber das kann oder will man beides nicht. Nun ja. Da immer mehr Menschen illegal streamen, werden Springer & Co. in der Folge sobald nicht die Themen ausgehen. Zumindest das steht schon mal fest.