(+) Nach Moishas Tod: Warum schweigt der Senat?

Anzeige Hamburg Mädchen (15) von eigener Mutter getötet: „Das muss Konsequenzen haben“ Die junge Bramfelderin wurde n...

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(+) Nach Moishas Tod: Warum schweigt der Senat?

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Hamburg

Mädchen (15) von eigener Mutter getötet: „Das muss Konsequenzen haben“

Die junge Bramfelderin wurde nur 15 Jahre alt: Moisha E.
privat

Was wussten Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtung über die mutmaßlich psychisch kranke Mutter? Wurde die Gefahr für Moisha unterschätzt? Die Linksfraktion fordert Aufklärung – doch die Behörden schweigen

Vor knapp zwei Wochen wurde die 15-jährige Moisha von ihrer eigenen Mutter in deren Wohnung in Bramfeld getötet. Die 43-Jährige, die psychisch schwer krank gewesen sein soll, soll rund 50 Mal mit einem Beil auf ihre Tochter eingeschlagen und sie dabei völlig entstellt haben. Nun verlangt die Linksfraktion Aufklärung darüber, was Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtung vor der Tat wussten. Doch der Hamburger Senat weigert sich, auch nur eine von 22 Fragen zu beantworten.

Moisha lebte nicht bei ihrer Mutter, sondern in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Trotzdem hielt sie sich am Wochenende ihres Todes bei der 43-Jährigen auf. Nachdem sie nicht wie vereinbart in die Einrichtung zurückgekehrt war, wurde sie als vermisst gemeldet. Wenig später fanden Polizisten die Jugendliche tot in der Wohnung ihrer Mutter.

Seitdem steht nicht nur die brutale Tat im Mittelpunkt. Es geht auch um die Frage, ob Moisha ausreichend geschützt wurde.

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Der Linken-Abgeordnete Jan Libbertz wollte deshalb vom Senat wissen, was die zuständigen Behörden über die Situation der Familie wussten. War dem Allgemeinen Sozialen Dienst, kurz ASD, bekannt, dass die Mutter möglicherweise psychisch erkrankt war? Wurde dieses Wissen bei der Einschätzung der Gefahr für Moisha berücksichtigt? Und weshalb durfte die Jugendliche ihre Mutter offenbar ohne Begleitung besuchen?

Antworten darauf gibt es nicht.

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Senat verweigert sämtliche Auskünfte

Der Senat beruft sich auf den Sozialdatenschutz. Die Fragen beträfen persönliche Daten der getöteten Jugendlichen und ihrer lebenden Angehörigen. Diese Informationen seien gesetzlich geschützt – auch über Moishas Tod hinaus.

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Da weder eine gesetzliche Erlaubnis zur Weitergabe noch die Einwilligung der Angehörigen vorliege, sei der Senat „insgesamt an der Beantwortung der Fragen gehindert“.

Diese Begründung gilt für alle 22 Fragen. Der Senat macht weder Angaben dazu, wann die Gefährdungslage zuletzt überprüft wurde, noch dazu, wie die Kontakte zwischen Mutter und Tochter geregelt waren. Auch über den Austausch zwischen Jugendamt, Wohngruppe und anderen beteiligten Stellen schweigt er.

Rote Tür mit Schloss und weiß-rotem Sicherungsband am hellen Türrahmen
Die Wohnung, in der das Blutbad geschah: im ersten Stock eines Hauses an der Berner Chaussee. Hier wohnt die Mutter von Moisha E.
Olaf Wunder

Damit bleibt völlig offen, ob Warnzeichen erkannt und weitergegeben wurden.

Was wusste das Jugendamt?

Besonders brisant ist der mutmaßliche psychische Zustand der Mutter. Die 43-Jährige soll bereits vor der Tat unter schweren psychischen Problemen gelitten haben. Ob eine konkrete Diagnose vorlag und welchen Einfluss ihr Zustand auf die Tat gehabt haben könnte, müssen die Ermittlungen klären. Eine psychische Erkrankung allein bedeutet nicht, dass ein Mensch gewalttätig ist.

Für die Arbeit der Jugendhilfe wäre ein entsprechender Verdacht dennoch von Bedeutung gewesen. Fachkräfte hätten bewerten müssen, ob von der Mutter eine Gefahr für Moisha ausging und unter welchen Bedingungen Treffen stattfinden konnten.

Genau hier setzt die Anfrage der Linksfraktion an: Wusste der ASD von einer Erkrankung oder einem entsprechenden Verdacht? Wurden Schutzmaßnahmen angepasst? Gab es Empfehlungen, die Besuche einzuschränken oder nur noch begleitet zuzulassen?

Auch diese Fragen bleiben unbeantwortet.

Es ist bislang nicht belegt, dass das Jugendamt oder die Jugendhilfeeinrichtung Fehler gemacht haben. Wegen des vollständigen Schweigens des Senats lässt sich aber ebenso wenig nachvollziehen, ob alle fachlichen Standards eingehalten wurden.

Linke warnt vor überlasteter Jugendhilfe

Libbertz sieht den Fall vor dem Hintergrund grundsätzlicher Probleme in den Allgemeinen Sozialen Diensten der Hamburger Bezirke. Fachkräfte und Jugendhilfeträger warnten seit Jahren vor hoher Personalfluktuation, vielen Krankheitsfällen und wachsendem Dokumentationsaufwand.

Dadurch bleibe zu wenig Zeit für Kinder und ihre Familien. Hausbesuche, regelmäßige Hilfeplangespräche und ausführliche Beratungen könnten zu kurz kommen.

Ob solche strukturellen Probleme bei Moishas Tod tatsächlich eine Rolle spielten, ist unbekannt. „Wenn strukturelle Probleme bei diesem Todesfall eine Rolle gespielt haben, muss das Konsequenzen haben“, sagt Libbertz.

Der Sozialdatenschutz soll verhindern, dass intime Informationen über Kinder und Familien öffentlich werden. Doch die vollständige Auskunftsverweigerung schützt nicht nur persönliche Details. Sie verhindert auch, dass von außen überprüft werden kann, ob die zuständigen Stellen richtig gehandelt haben.

Der Senat könnte zumindest erklären, ob der Fall intern aufgearbeitet wird, ob Akten und Kommunikationsverläufe geprüft werden und ob eine unabhängige Untersuchung geplant ist. Auch dazu liegt bislang keine öffentliche Antwort vor.

Nach Moishas Tod bleiben deshalb nicht nur 22 parlamentarische Fragen offen. Unbeantwortet ist vor allem eine: Hätte die 15-Jährige besser geschützt werden können?

Die Mutter sitzt unter dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft.  

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