LGBTQ: SPD will Rechte queerer Menschen im Grundgesetz verankern

Nach dem Anschlag auf den CSD will die SPD-Spitze ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz aufnehmen. Auch die Linke hatte dies gefordert. Que...

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LGBTQ: SPD will Rechte queerer Menschen im Grundgesetz verankern

Nach dem Anschlag auf den CSD will die SPD-Spitze ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz aufnehmen. Auch die Linke hatte dies gefordert.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP,

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  1. Juli 2026, 6:07 Uhr

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Nach dem Anschlag auf den CSD ist erneut eine Debatte über den Schutz queerer Menschen entbrannt. © RALF HIRSCHBERGER/​AFP via Getty Images

Die SPD will nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. »Wir wollen den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken«, schreiben die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf in einer Mitteilung, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Man wolle dies »mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung« setzen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale sexuelle und geschlechtliche Identität gefordert. Dort heißt es: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Zudem warnten Bas, Klingbeil und Klüssendorf davor, Förderprogramme für queere Menschen durch Kürzungen zu schwächen. Beratungs- und Anlaufstellen leisteten unverzichtbare Arbeit und gäben Schutz. Zuletzt waren Angebote für verschiedene gesellschaftliche Gruppen infolge des Sparkurses der schwarz-roten Regierungskoalition unter Druck geraten. Insbesondere die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Kürzungen stehen in der Kritik.

Linke fordert Änderung ebenfalls

Auch die Linke hatte einen solchen Vorstoß bereits gefordert. »Wir als Linke stehen im Bundestag bereit für eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um diesen Punkt sofort umzusetzen und in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen«, hatte Parteichef Luigi Pantisano gesagt. Für Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Regierungskoalition von Union und SPD verfügt alleine nicht über eine solche Mehrheit.

Pantisano kritisierte zudem die aktuelle Debatte. Die Sicherheit queerer Menschen sei immer wichtig, betonte er. Es dürfte nicht erst ein Anschlag nötig sein, um über die Sicherheit queeren Lebens in dieser Stadt und in diesem Land zu sprechen. »Das zeigt ein Versagen auch in der Debatte über dieses Thema«, teilte der Politiker mit.

Als das Grundgesetz 1949 entstand, war der gesellschaftliche Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt von deutlich mehr Verboten und struktureller Diskriminierung geprägt. Begriffe wie queer wurden erst später geprägt und haben bislang keinen Eingang in den Verfassungstext gefunden.