Jens Spahn ist Vater geworden: Wer in Europa Leihmutterschaften erlaubt – und wer nicht

Die Union ist strikt gegen die Legalisierung von Leihmutterschaften. Ihr Fraktionsvorsitzender Jens Spahn sieht das privat anders – und wich fürs Vaterglück in die USA aus. Doch welche Gesetze gelten im europäischen Ausland?

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Jens Spahn ist Vater geworden: Wer in Europa Leihmutterschaften erlaubt – und wer nicht

Privat dürfte Jens Spahn momentan auf Wolke Sieben schweben, politisch steht der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch mächtig unter Druck: Am Mittwoch gab der 46-Jährige bekannt, dass er und sein Ehemann, Daniel Funke, Eltern geworden sind. Eine Leihmutter hat das Kind in den USA zur Welt gebracht.

Das Brisante an dem jungen Elternglück: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, Spahns Partei spricht sich klar gegen eine Legalisierung aus. Der CDU-Politiker selbst sagte in der Vergangenheit, dass er sich als „schwuler Mann und Christ“ nur schwer mit der „Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ könne. An dieser Haltung scheint sich nun etwas geändert zu haben.

Wie Spahn und sein Ehemann reisen jedes Jahr Paare aus Europa ins Ausland, um Verbote zu umgehen. Da Leihmutterschaft nicht im EU-Recht geregelt ist, legen sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre eigenen Regeln fest. In den meisten EU-Ländern ist Leihmutterschaft ähnlich wie in Deutschland verboten, andere zeigen sich liberaler. Ein Überblick.


Italien: Streng verboten – auch im Ausland

Leihmutterschaften wurden in Italien 2004 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi verboten. Doch das Verbot wurde umgangen. Etwa zehn Prozent der Paare, die ins Ausland gingen, waren homosexuell, was die Sache für die regierende Rechtskoalition unter Giorgia Meloni ideologisch noch inakzeptabler macht.

Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmüttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz.

Giorgia Meloni, Italiens Ministerpräsidentin nach der Abstimmung 2024 auf dem Kurznachrichtendienst X

Daher wurde im Oktober 2024 das Austragen eines Kindes für Auftraggeber zu einer universellen Straftat erklärt. Entsprechend dem Weltrechtsprinzip kann diese auch in Italien geahndet werden, selbst wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bis dahin wurden in europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, nur schwerste Straftaten wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt.

Die Strafe für eine Leihmutterschaft im Ausland ist dieselbe wie für das im Inland begangene Delikt: Den Paaren drohen Geldbußen zwischen 600.000 und einer Million Euro sowie Gefängnisstrafen zwischen zwei Monaten und drei Jahren.


Spanien: Leihmutterschaft seit 20 Jahren untersagt

In Spanien ist die Leihmutterschaft seit 2006 gesetzlich verboten. Kinder, die im Ausland durch eine Leihmutter ausgetragen wurden, konnten jedoch direkt beim Standesamt registriert werden. Dazu mussten die Auftraggeber eine gerichtliche Entscheidung aus dem Land vorlegen, in dem die Leihmutterschaft organisiert wurde.

Mit einer Anweisung hat die spanische Regierung im April 2025 dies verboten. Um den Eintrag im Standesregister zu erhalten, müssen die Auftraggeber des Kindes nun eine biologische Verbindung „zwischen einem der Wunschelternteile und dem Kind“ nachweisen oder ein Adoptionsverfahren einleiten. Damit reagierte die Regierung auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Leihmutterschaftsverträge für unvereinbar mit der öffentlichen Ordnung und somit für nichtig erklärt hatte.


Schweden: Grauzone, die aufgeweicht werden könnte

Im größten skandinavischen Land ist es nicht verboten, ein Kind für eine andere Person auf die Welt zu bringen – staatliche Unterstützung durch das Gesundheitssystem gibt es dabei aber nicht. Zugleich gelten Frauen, die ein Kind gebären, in Schweden laut dem Elternrechtsgesetzbuch automatisch als dessen gesetzliche Mütter. Leihmutterschaft wird damit faktisch unmöglich gemacht.

Doch seit einigen Jahren bröckelt das System, insbesondere die Parteien rechts der Mitte setzen sich für eine Lockerung der Gesetze ein. Bereits im Vorfeld der Parlamentswahl 2022 forderten die konservativen Moderaterna, die altruistische Leihmutterschaft im Land zu ermöglichen. Dafür warben sie damals in einer Videokampagne „Für das Recht aller auf Elternschaft“.

Anders als in Deutschland zeigen sich auch andere Parteien im Mitte-Rechts-Block heute dafür offen. Die Sozial- und Christdemokraten sowie die Linkspartei sind strikt dagegen.


Dänemark: Strenge Regeln, bald mit staatlicher Unterstützung

Pünktlich zum Jahreswechsel dürften in einigen dänischen Familien die Sektkorken doppelt geknallt haben: Zum 1. Januar 2025 trat ein Gesetz in Kraft, das die Elternschaft eines von einer Leihmutter geborenen Kindes für Däninnen und Dänen ermöglicht.

Doch die Regeln dafür sind streng: Noch vor der Schwangerschaft muss ein sogenannter altruistischer Leihmutterschaftsvertrag von einem Familiengericht genehmigt werden. Die Frau, die das fremde Kind austrägt, muss zudem mindestens 25 Jahre alt sein, in Dänemark wohnen und zuvor bereits ein Kind geboren haben. Für die Schwangerschaft darf lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, jegliche Kommerzialisierung ist verboten.

Aus unserer Sicht ist das derzeitige Verbot, das Dänen dazu zwingt, Tausende von Kilometern zu reisen, um Hilfe bei der Elternschaft zu erhalten, sowohl unlogisch als auch unangemessen.

Sophie Løhde

Auf Hilfe in dänischen Fruchtbarkeitskliniken müssen ungewollt Kinderlose aber noch warten, bei der künstlichen Befruchtung einer Leihmutter darf bislang nicht geholfen werden.

In einem gemeinsamen Debattenbeitrag der damaligen Gesundheitsministerin Sophie Løhde mit den drei gesundheitspolitischen Sprechern der übrigen Regierungsparteien in der Tageszeitung „Berlingske“ hieß es Ende 2025: „Aus unserer Sicht ist das derzeitige Verbot, das Dänen dazu zwingt, Tausende von Kilometern zu reisen, um Hilfe bei der Elternschaft zu erhalten, sowohl unlogisch als auch unangemessen.“

Deshalb soll sich die bestehende Gesetzgebung ändern. Die Regierung hat den Weg freigemacht, um solche Fruchtbarkeitsbehandlungen zu legalisieren. Im vergangenen Dezember ist eine entsprechende Bürgerinitiative erstmals im Parlament verlesen worden.


Ukraine: Lockere Gesetze, günstiger als in den USA

Die Gesetze in der Ukraine zählen zu den weltweit lockersten: Leihmutterschaft ist dort laut Familienrecht seit 2004 erlaubt. Obwohl in dem Land Krieg herrscht, nehmen viele ausländische Paare Berichten zufolge das Risiko auf sich und erfüllen dort ihren Kinderwunsch. Offizielle Statistiken existieren jedoch nicht. Vor der russischen Vollinvasion gingen Schätzungen von mindestens 1.500 Geburten pro Jahr aus. Die Kosten betragen je nach Anbieter bis zu 70.000 Euro, also deutlich weniger als in den USA. Dort werden zwischen 100.000 und 200.000 Dollar verlangt.

Foreign couples wait to collect their babies in the hotel Venice in the Ukrainian capital of Kiev on June 10, 2020. - Eight foreign couples, six from Argentina and two from Spain, picked up their babies born to Ukrainian surrogate mothers on Wednesday on the outskirts of Kiev. (Photo by Sergei SUPINSKY / AFP)

Ausländische Paare warten 2020 in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw darauf, ihre Babys in Empfang zu nehmen.

© AFP/Sergei Supinsky

Die Wunscheltern müssen verheiratet sein und die Frau muss medizinische Gründe für die Leihmutterschaft haben. Dazu zählt etwa eine Verformung der Gebärmutter. Sollte die Frau mindestens viermal erfolglos versucht haben, durch künstliche Befruchtung schwanger zu werden, gilt auch das als Grund. Die Frau, die das Kind austrägt, muss volljährig sein und bereits eine erfolgreiche Schwangerschaft hinter sich haben.

Hat ein Paar eine Leihmutter gefunden, schließen sie einen Vertrag. Die Austragende stimmt zu, das Kind zu gebären und anschließend den Eltern zu überlassen. Das Baby ist offiziell das Kind der Wunscheltern, ohne, dass es der Zustimmung der Leihmutter bedarf. So regelt es ein Beschluss des Ministerkabinetts. Nach ukrainischem Recht hat die Austragende keinerlei Anspruch auf die Mutterschaft.


Irland: Ohne die Zustimmung der Leihmutter geht nichts

Leihmutterschaft war in Irland lange Zeit eine rechtliche Grauzone. Erst 2024 wurde ein umfassenderer gesetzlicher Rahmen dafür geschaffen. Seitdem sind altruistische Leihmutterschaften erlaubt, bei denen keine kommerzielle Bezahlung der Leihmutter erfolgen darf, angemessene Kosten aber übernommen werden können. Möglich ist das auch für queere Paare und Alleinstehende. Irland verbietet allerdings das kommerzielle Geschäft mit dem Kinderwunsch.

Jede Leihmutterschaft muss über staatlich zugelassene Kliniken laufen und begleitet werden. Dabei gilt zunächst: Die Frau, die das Kind geboren hat, ist die rechtliche Mutter. Die Wunscheltern beantragen eine Übertragung der Elternschaft, was von einem Gericht geprüft wird. Erst danach werden die Wunscheltern rechtlich als Eltern eingetragen. Wichtig: Ohne die explizite Zustimmung der Leihmutter nach der Kindsgeburt geht nichts.


Großbritannien: Altruistische Leihmutterschaften auch für Alleinstehende und Homosexuelle

Das Thema Leihmutterschaft ist in Großbritannien untrennbar mit dem Namen Kim Cotton verbunden. Die heute 69-Jährige brachte 1985 ein Kind zur Welt – im Auftrag eines schwedischen Paares. Über eine US-Organisation war Cotton durch künstliche Befruchtung mit dem Sperma des Wunschvaters schwanger geworden und erhielt nach der Geburt umgerechnet etwa 10.000 Euro.

2008

wurde das britische Gesetz zu Leihmutterschaften modernisiert.

Der Aufschrei im Vereinigten Königreich war groß. Das britische Parlament verbot daraufhin die kommerzielle Vermittlung von Leihmutterschaften, Werbung dafür und gewinnorientierte Agenturen.

Im Jahr 2008 wurde dieses Gesetz modernisiert. Kommerzielle Leihmutterschaften bleiben verboten, aber unbezahlte Leihmutterschaften sind leichter möglich, auch für homosexuelle Paare.

Dabei dürfen die Kosten der Schwangerschaft, also für Behandlungen oder Medikamente, übernommen werden. Zudem ist die austragende Frau immer automatisch die Mutter. Die Auftraggeber – seit 2019 können das auch Alleinstehende sein – müssen einen Antrag stellen, um die Elternschaft übertragen zu bekommen.