Gebäudemodernisierungsgesetz: Neues Heizungsgesetz laut Gutachten verfassungsrechtlich angreifbar

Auch ein zweites Gutachten zweifelt die Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes an. Ein Grünen-Abgeordneter fordert Friedrich Merz zu Nachbesserungen auf. Quelle: DIE ZEIT, ...

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Gebäudemodernisierungsgesetz: Neues Heizungsgesetz laut Gutachten verfassungsrechtlich angreifbar

Auch ein zweites Gutachten zweifelt die Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes an. Ein Grünen-Abgeordneter fordert Friedrich Merz zu Nachbesserungen auf.

Quelle: DIE ZEIT, AFP,

bda

  1. August 2026, 13:32 Uhr

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Gebäudemodernisierungsgesetz Verfassungsrecht Heizungen EU
Kleines Einfamilienhaus mit Satteldach, Vorgarten und Hecke im niedersächsischen Oldenburg. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz steht laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf wackeligen Beinen. © Karl-Heinz Hick/​imago images

Am neuen Heizungsgesetz bestehen weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel. Dies geht aus einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hervor, das kurz vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen wurde. Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen. Der Wissenschaftliche Dienst hatte bereits im Juni in einem Gutachten festgestellt, dass der damalige Entwurf des GModG der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte. Dabei ging es insbesondere um den Klimaschutz: Die Bundesregierung ist im Sinne künftiger Generationen zum Klimaschutz verpflichtet und darf geltende Vorgaben außer in Ausnahmefällen deshalb nicht abschwächen.

Mit dem GModG hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, das unbeliebte Heizungsgesetz der Vorgängerregierung aus SPD, Grüne und FDP und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abzuschaffen. Laut dem nun beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.

Unter anderem wegen der verfassungsrechtlichen Zweifel wurde im parlamentarischen Verfahren ein Enddatum hinzugefügt: Bis zum Jahr 2045 sollen nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden dürfen. Den parlamentarischen Gutachtern zufolge entspricht dies »einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel«. Allerdings enthält das beschlossene Gesetz lediglich den Auftrag an die Bundesregierung, in einem weiteren Gesetz bis zum 1. Dezember eine entsprechende rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Gutachten sieht Grundsatz der Gewaltenteilung durch Gesetzesklausel verletzt

Der Wissenschaftliche Dienst kommt jetzt zu dem Schluss, dass eine solche Klausel in einem Gesetz nicht bindend sein könne. Denn eine Verpflichtung zur Gesetzesinitiative in einem Gesetz würde gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen, hieß es im Gutachten. Daher blieben die im Juni geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Gesetz weiter bestehen. Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe haben bereits Klagen gegen das GModG angekündigt.

Hinzu kommen grundsätzliche Zweifel daran, ob die Regelungen für den zunehmenden Betrieb von Heizungen mit alternativen Brennstoffen angesichts der unsicheren Versorgung mit grünen Ölen und Gasen überhaupt funktionieren können. Auch an den ebenfalls bereits im Juni geäußerten Befürchtungen, dass EU-Recht nicht eingehalten werde, hätten anschließende Änderungen am Gesetz im parlamentarischen Verfahren grundsätzlich nichts geändert.

Der Befund sei für Union und SPD »hochnotpeinlich«, erklärte der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner, der die Untersuchung in Auftrag gegeben hatte. »Die Abgeordneten von Union und SPD müssten rote Ohren beim Lesen dieses Gutachten bekommen.« Kellner verwies auf Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Wochenende bei dessen Besuch im Waldbrandgebiet in Nordrhein-Westfalen: »Friedrich Merz sagt, wir müssen alles tun, um den Klimawandel zurückzudrängen. Recht hat er, und er könnte seinen Worten Taten folgen lassen, indem er die offensichtlichen Fehler im Heizungsgesetz ausbessert.«