Ein dicker Regelkatalog für die Wiesn: Das sind die zehn Gebote des Oktoberfests
tzMünchenWiesnStand: 11.09.2026, 07:57 UhrKommentareUns auf Google folgenAuf der Wiesn gelten Regeln. Das Schottenhamel-Zelt ist am längsten vertreten. © Achim SchmidtDas Bayerische Oberste Landesgericht verhan...
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Stand: 11.09.2026, 07:57 Uhr
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Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt heute über die Vergabe-Praxis auf dem Oktoberfest. 17 Anwälte haben sich angekündigt. Wir erklären das Wiesn-Regelwerk.
München – Wer darf ein Wiesn-Zelt aufstellen? Am 11. September 2026 verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht über die Vergabe-Praxis auf dem Oktoberfest. Kläger Alexander Egger will die europaweite Ausschreibung großer Festzelte erreichen – ein dickes Brett: Angekündigt haben sich 17 Anwälte. Fakt ist: Ein dicker Regelkatalog bestimmt schon jetzt, was, wann und wo wir trinken. Und viel mehr. Wirten und Schaustellern schaut die Stadt streng auf die Finger – unsere Redaktion präsentiert die 10 Gebote des Oktoberfests.
1. Ich, die Stadt München, bin deine oberste Chefin.
Das erste Oktoberfest steigt 1810 zur Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese von Sachsen-Hilburghausen. Seit 1819 ist die Stadt organisatorisch und finanziell für das Fest verantwortlich. Ihr obliegt bis heute die Zulassung der Beschicker. Nach dem Ersten Weltkrieg erhalten nur mehr neun Brauereien die Wiesn-Zulassung: Löwen-, Spaten-, Franziskaner-, Pschorr-, Hacker-, Paulaner-, Augustiner-, Wagner-, und Thomasbräu. Nach der kriegsbedingten Zwangspause (1939-1945) belebt der Stadtrat das Fest 1949 wieder. Viele Traditionen stammen aus der Zeit: Der Oberbürgermeister zapft seit 1950 das erste Fass im Schottenhamel-Zelt an. Elemente wie der Wirte-Einzug, der Trachten- und Schützenzug mit internationalen Gästen und die Veranstaltung des ZLF durch den Bauernverband sind seitdem unverändert.
2. Du sollst nur Münchner Bier ausschenken.
Regeln zu Müll, Brandschutz, Werbung, Musik und mehr: 2026 umfassen die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 82 Seiten. Neuestens ist darin – Kontext Schwarzarbeit – sogar eine Sofortmeldepflicht bei der Rentenversicherung für Friseure verankert... Aber im 2. Gebot geht‘s ja ums Bier – und in Paragraf 51 steht: „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.“ An Besucher dürfe nur „Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien“ ausgeschenkt werden, das dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht. Aktiv sind: Augustiner, Paulaner, Hacker-Pschorr, Löwenbräu, Spaten und das Staatliche Hofbräuhaus. Letzteres kam 1952 hinzu.

3. Es soll keine anderen Oktoberfeste neben mir geben.
„Oktoberfest goes Dubai“. Diese Ankündigung darf ein Eventveranstalter nicht mehr verwenden. Vor dem Oberlandesgericht München verpflichtete sich der Beklagte per Unterlassungserklärung, auf die Formulierung zu verzichten, wenn sie sinngemäß meint, das Münchner Oktoberfest ziehe nach Dubai um. So hatte er nämlich 2021 geworben, als hier „die echte Wiesn“ zwecks Pandemie gar nicht stattfand.
4. Du sollst den Namen „Oktoberfest“ ehren.
Die Stadt geht immer wieder mal juristisch gegen Markenrechtsverletzungen vor. Seit 2021 besitzt sie die europäische Unionsmarke „Oktoberfest“. Auch „Wiesn“ ist eine eingetragene EUIPO-Marke. Wer Produkte mit den Namen vertreiben will, braucht eine Lizenz. Außerhalb des EU-Rechtsraums sind Oktoberfeste wie das in Blumenau (Brasilien) oder Cincinnati (USA) aber legitim. Anders verhält es sich mit dem Begriff „Oktoberfestbier“ als „geschützte geografische Angabe“: Nur die sechs Münchner Großbrauereien dürfen Bier unter diesem Namen brauen und vertreiben.
Verhandlung um die Wiesn-Zukunft: Das sagen die Wirtesprecher
Bei der Verhandlung heute geht es um die Vergabe des Paulaner-Zelts und das von Christian Schottenhamel. „Ich hoffe, dass wir obsiegen“, sagt er. „Damit das Oktoberfest so bleibt, wie es ist: ein lokales, traditionelles Fest. Und ich hoffe auf ein Urteil noch vor der Wiesn.“ Wirtesprecher Peter Inselkammer geht von einem Sieg für Stadt und Wirte aus: „Die Punkte, die die Gegenseite anführt, sind für mich nicht stichhaltig.“ Kläger Alexander Egger meldete sich auf Anfrage nicht.
5. Du sollst nicht mit Champagner spritzen.
Die Stadt untersagt seit diesem Jahr explizit das Verspritzen von Champagner oder Schaumwein, also sogenannte Schampus-Duschen. Die Wiesn, so erklärte Oberbürgermeister Dominik Krause, sei ein traditionelles Fest des Münchner Bieres. Obgleich dort auch Champagner fließt, passe eine derartige Praxis von Lebensmittelverschwendung nicht zu ihrem Charakter. Aus Rathaus-Kreisen hieß es, die Wiesn solle nicht „zum Ballermann“ verkommen.
6. Gedenke des Tags der Deutschen Einheit.
1829 steht erstmals geschrieben, dass das Treiben auf der Wiesn 14 Tage dauert. In den 1890er-Jahren wird das Fest mehrfach vorverlegt, um das günstigere September-Wetter zu nutzen. 1905 legt man den Hauptfestsonntag auf den letzten September-Sonntag, Festbeginn ist aber eine Woche vorher am Samstag um 12 Uhr. Seitdem dauert das Fest 16 Tage. Manchmal aber lässt der 3. Oktober die Kassen länger klingeln: Seit 1994 verlängert sich die Wiesn um einen Tag, wenn der Tag der Deutschen Einheit auf den Montag fällt.
7. Du sollst „öko“ sein.
1991 werden erstmals Regelungen zur Abfallreduzierung in die Betriebsvorschriften aufgenommen. Seitdem sind nur Mehrweggeschirr und -besteck zugelassen und strikte Mülltrennung Gebot. Seit 1995 können Bewerber mit „ökologischer Verträglichkeit“ punkten. Berücksichtigt werden etwa der Verkauf von Produkten aus regionalem und ökologischem Anbau oder Energiesparmaßnahmen wie Solaranlagen, E-Fahrzeuge sowie die Zertifizierung als CO₂‑neutraler Betrieb. Seit 1998 wird Wasser gespart: Einige Zelte verwenden das Nachspülwasser der Bierkrugspülmaschinen für die Toiletten.
8. In deinem Zelt soll nicht gequalmt werden.
2008 bahnt sich das Schreckgespenst an: Ein erstes Nichtrauchergesetz erlaubt das Rauchen nur noch in Nebenräumen und Bierzelten. Gastronomen prognostizierten leere Wirtschaften. Als das Verbot kurze Zeit später auf Bierzelte ausgeweitet wird, befürchtet man auf der Wiesn dramatische Einbußen. Trotzdem: Im Verbotsjahr 2011 kommen rund 6,9 Millionen Menschen – einer der höchsten Werte in der Wiesn-Geschichte bis dahin.

9. Du sollst ein kostenloses und sicheres Zelt sein.
Als Brauerbund-Präsident fragt Georg Schneider heuer, ob ein so aufwendiges Fest wie die Wiesn noch über Bierpreis und anderen Verzehr finanziert werden könne. Es folgt eine Debatte über Eintrittsgebühren für das bekannteste Volksfest der Welt. Schon als die Oide Wiesn 2011 Premiere feiert, sind drei Euro Eintritt umstritten. Für die „große Schwester“ erteilt der Wiesn-Chef der Idee also eine klare Absage. Auch das Thema Sicherheit ist heiß diskutiert: Seit zehn Jahren umgibt die Wiesn ein Zaun. Nach dem Chaos am zweiten Wiesn-Samstag 2025 ist die Überwachungszentrale vor Ort aufgerüstet. Außerdem: In den großen Zelten spielt die Musi jetzt unter der Woche eine Stunde früher (ab 11 Uhr). Das soll die Werktage für internationale Gäste attraktiver machen – und Überfüllungen am Wochenende verhindern.
10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Festzelt.
Seit 1825 dürfen allein Münchner Wirte Bier auf der Wiesn ausschenken. Damals standen 18 kleine Bierbuden auf dem Areal. Das erste Großzelt wird 1898 gebaut. Im Auftrag des eigentlich nicht berechtigten Nürnberger Wirts Georg Lang, der sich über Strohmänner fünf Budenplätze sichert. Der Stadtmagistrat lässt Lang zu, hatte Michael Schottenhamel 1881 aber mit einer ähnlichen Idee abgewiesen. 1907 wurden die Buden durch Festhallen der Münchner Großbrauereien ersetzt. Das Schottenhamel-Zelt ist heute am längsten auf der Wiesn vertreten. Alexander Egger (Münchner Stubn) hatte sich darum sowie um das Paulaner-Festzelt zuletzt vergebens beworben.