Der Mann hinter der Genfer Flüchtlingskonvention
Vor 75 Jahren, am 28. Juli 1951, wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Verfasst wurde sie vom österreichischen Völkerrechtler Paul Weis, der sich sein Leben lang für den Rechtsschutz von Flüchtlingen einsetzte – nicht zuletzt, weil er selbst einer war.
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Paul Weis
Vor 75 Jahren, am 28. Juli 1951, wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Verfasst wurde sie vom österreichischen Völkerrechtler Paul Weis, der sich sein Leben lang für den Rechtsschutz von Flüchtlingen einsetzte – nicht zuletzt, weil er selbst einer war.
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„Dass es so etwas gibt wie ein Recht, Rechte zu haben“, schreibt die politische Theoretikerin Hannah Arendt „wissen wir erst, seitdem Millionen von Menschen aufgetaucht sind, die dieses Recht verloren haben und zufolge der neuen globalen Organisation der Welt nicht imstande sind, es wiederzugewinnen.“
Ö1-Sendungshinweis
Dem Thema widmen sich auch die Ö1 Dimensionen: „75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention. Umkämpftes Recht“, 28.7., 19:05.
In einer Welt, die sich in Nationalstaaten organisiert, gibt es für Arendt einen nicht aufzulösenden Widerspruch in den Menschenrechten: Ihr Schutz versagt in dem Moment, in dem man nicht mehr Teil einer nationalen Gemeinschaft ist. In der Heimat verfolgt zu werden, aber kein Recht darauf zu haben, anderswo aufgenommen zu werden, war Arendts persönliche Erfahrung als deutsche Jüdin, aber auch die Millionen anderer Menschen, die auf der Flucht vor den Nazis waren.
Der wenig erinnerte Jurist
Weniger bekannt als Arendt ist heute ein anderer jüdischer Flüchtling, den das Problem ebenfalls sein Leben lang nicht mehr losgelassen hat: Paul Weis wird 1907 in Wien geboren und studiert dort in den 1920er-Jahren Rechtswissenschaften – unter anderem bei Hans Kelsen, dem Schöpfer der österreichischen Verfassung. Unmittelbar nach dem sogenannten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wird Weis verhaftet und kommt ins Konzentrationslager Dachau. Weil er ein Jahr später ein Einreisevisum nach Großbritannien erhält, wird er entlassen und flieht nach London, wo er im Bereich des Völkerrechts promoviert.
Während Hannah Arendt bezweifelt, dass sich der Widerspruch der Menschenrechte auflösen lässt, tritt Paul Weis an, genau dies zu tun. „Er wird beim Völkerbund und später bei den entstehenden Vereinten Nationen der entscheidende Mann für Flüchtlingsfragen“, sagt der Historiker Jakob Schönhagen, der an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zur Entstehung der internationalen Flüchtlingspolitik geforscht hat. 1950 wird das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR gegründet. Als Leiter der Rechtsabteilung prägt Paul Weis die Organisation entscheidend mit. Schönhagen dazu: „Er ist in seiner kompletten Schaffenszeit bis Ende der 60er-Jahre der prägende Akteur, der vorantreibt, dass man Flüchtlingsfragen rechtlich festschreiben muss.“
Eine pragmatische Lösung
Nach dem Zweiten Weltkrieg sind die alliierten Besatzungsmächte mit einem Problem konfrontiert, für das sie eine pragmatische Lösung brauchen: Rund elf Millionen ehemalige KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiterinnen und Kriegsgefangene leben als sogenannte Displaced Persons jahrelang in Lagern. Dazu kommen noch zwölf bis 14 Millionen deutsche Vertriebene.
Die Verhandlungen über das Dokument, das später unter dem Namen Genfer Flüchtlingskonvention bekannt wird, ziehen sich über Jahre, erklärt der Historiker: „Die größte Angst, die bei den internationalen Treffen zur Ausformulierung der Konvention besteht, ist, dass damit ein dauerhaftes Dokument geschaffen werden könnte, das Staaten auch in Zukunft zur Versorgung oder gar Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten könnte. Die Staaten wollen das verhindern und streben die Abwicklung eines vergangenen Problems an.“
Als klar wird, dass das Dokument nur für Europa gelten soll, ziehen sich viele Länder aus Asien und Mittel- und Südamerika enttäuscht zurück, so Schönhagen: „Etwa Indien und Pakistan, die nach der Teilung mit Millionen von Flüchtlingen konfrontiert sind. Am Ende trifft sich eigentlich nur noch eine ganz kleine Gruppe europäischer Staaten und die USA, um die Konvention festzuschreiben.“
Begrenztes Dokument mit universeller Strahlkraft
Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 28. Juli 1951 in Genf verabschiedet wird, gilt nur für jene, die aufgrund von Ereignissen vor 1951 auf der Flucht waren – und zwar nur in Europa. Paul Weis, dem juristischen Hauptautor der Konvention, sei es um ein universelles, in die Zukunft gerichtetes Dokument gegangen, sagt Schönhagen:
„Der Grundsatz, den Paul Weis und sein Weggefährte Gustave Kullmann in Briefen immer wieder austauschen, lautet: ‚Wir wollen die bestmögliche Konvention formulieren, die auch die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft findet.‘ Sie wollen keine Papiertiger formulieren, sondern Texte, die dann wirklich auch eingehalten werden. Deswegen können sie vertreten, dass die Konvention zeitlich und geografisch begrenzt ist.“
Denn das Dokument ist ein Meilenstein im internationalen Recht. Es definiert Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen, religiösen oder nationalen Zugehörigkeit oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, als Flüchtlinge und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, ihnen Schutz zu gewähren und sie mit Rechten auszustatten, die sie in vielen Belangen mit Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichstellen. Es ist bis heute das zentrale völkerrechtliche Instrument des Flüchtlingsschutzes.
Entkolonisierung als Chance für Weis‘ Sache
Flucht findet auch nach 1951 statt, und die Weltordnung ist nicht in Stein gemeißelt. „Die Vereinten Nationen werden in den 60er-Jahren durch die Dekolonisation fundamental verändert, weil neue Staaten hinzukommen“, erklärt der Historiker. Es sind vor allem die unabhängig gewordenen afrikanischen Staaten, die darauf pochen, dass auch Menschen, die innerhalb Afrikas fliehen, durch das internationale Recht geschützt werden müssen, so Schönhagen: „Paul Weis springt auf den Zug auf. Er erblickt in dem Druck, der insbesondere durch die afrikanischen Staaten entsteht, die Chance, die Konvention ihrer Fehler zu entledigen und die Konvention bereit für die Zukunft zu machen.“
Er formuliert 1967 das Protokoll von New York mit, das die Begrenzungen der Genfer Flüchtlingskonvention auf Europa vor 1951 löscht. Schönhagen dazu: „Erst das Protokoll macht damit aus der Konvention die Genfer Flüchtlingskonvention, die wir heute kennen und die weltweit als normative Errungenschaft gefeiert wird.“
149 Staaten weltweit haben bisher die Genfer Flüchtlingskonvention und/oder das New York Protokoll unterzeichnet. Die Staaten haben sich diese freiwillige Selbstverpflichtung immer auch im eigenen Interesse auferlegt, weil sie eine Lösung im Umgang mit Flüchtlingen brauchen. Von Anfang an wird die Konvention aber auch infrage gestellt – heute mehr denn je. Das äußert sich unter anderem im Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen und in den drastischen Mittelkürzungen für das UNHCR. Die Konvention ist stets davon abhängig, dass Staaten sie auch einhalten wollen.
Das Grundproblem, das Hannah Arendt angesprochen hat, ist also nach wie vor nicht gelöst. Doch Paul Weis ist Beachtliches gelungen: Die Genfer Flüchtlingskonvention hat es in ihren 75 Jahren geschafft, Millionen von Menschen zu ihrem Recht, Rechte zu haben, zu verhelfen, und sie wird es auch weiterhin tun.