Dating, Liebe, Abzocke: Diese Online-Angebote können teuer werden
StartseiteVerbraucherStand: 23.07.2026, 18:27 UhrKommentareUns auf Google folgenEx zurück, Liebe retten, Traumpartner finden: Im Netz wird mit großen Gefühlen Geld verdient. Doch viele Angebote sind teuer, risk...
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Stand: 23.07.2026, 18:27 Uhr
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Ex zurück, Liebe retten, Traumpartner finden: Im Netz wird mit großen Gefühlen Geld verdient. Doch viele Angebote sind teuer, riskant oder schlicht Betrug.
München – Liebe ist längst digital. Menschen flirten per App, buchen Partnerbörsen im Abo oder suchen auf Online-Marktplätzen nach spiritueller Hilfe gegen Liebeskummer. Dort versprechen Anbieter Liebeszauber, Rückführungsrituale, Schutz vor negativen Energien oder mehr Glück in Beziehungen.
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PrivateFinanzen.de ist ein unabhängiges Webmagazin rund um Geld, Vorsorge und Verbraucherwissen. Dieser Artikel basiert auf Material des Artikels „Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen“.
Klingt skurril, ist aber ein echtes Verbraucherthema. Die Verbraucherzentralen warnen inzwischen ausdrücklich vor sogenannten „Etsy-Hexen“. Gemeint sind Anbieter, die auf Online-Marktplätzen spirituelle Dienstleistungen verkaufen, etwa Liebeszauber zur Rückgewinnung eines Ex-Partners, Flüche, Schamanen-Rituale oder Energieübertragungen.

Viele Angebote spielen mit einem sehr empfindlichen Moment: Trennung, Einsamkeit, Hoffnung. Genau dann sind Menschen anfällig für Versprechen, die sie nüchtern betrachtet vielleicht nie glauben würden.
Die bittere Wahrheit: Liebe lässt sich nicht bestellen.
Ein Klick, ein Foto, ein Name des Ex-Partners, dann soll ein Ritual wirken. Manchmal kostet es 15 €, manchmal deutlich mehr. Besonders problematisch wird es, wenn Anbieter mit Garantien werben: sichere Rückkehr, ewige Treue, sofortige Bindung.
Hier beginnt die rote Zone. Die Verbraucherzentrale nennt unter anderem Erfolgsgarantien, Angstmache, hohe Preise ohne nachvollziehbare Grundlage und auffällig ähnliche Bewertungen als Warnzeichen.
Der berühmte Fall: 1000 € für einen Liebeszauber
Dass solche Fälle vor Gericht landen können, zeigt ein älteres Urteil des Amtsgerichts München. Eine Frau zahlte mehr als 1000 € für einen Liebeszauber, der ihren früheren Lebensgefährten zurückbringen sollte. Das Ritual blieb ohne Erfolg. Das Gericht wertete den Zauber als objektiv unmögliche Leistung und sprach der Kundin das Geld zurück.
Das heißt aber nicht: Jeder enttäuschte Käufer bekommt automatisch sein Geld zurück. Viele moderne Anbieter formulieren ihre Angebote inzwischen so, dass sie nur ein Ritual, eine PDF-Datei, ein Foto, eine Audioaufnahme oder eine „spirituelle Beratung“ liefern. Dann geht es rechtlich oft nicht mehr um den versprochenen Erfolg, sondern nur darum, ob diese Dienstleistung formal erbracht wurde.
Die neue Masche: Nicht der Zauber zählt, sondern der Nachweis
Viele Anbieter sichern sich ab. Sie schreiben, dass das Angebot nur der Unterhaltung dient. Oder sie liefern eine Datei, ein Foto der angeblichen Ritualdurchführung oder eine schriftliche Deutung. Damit soll dokumentiert werden: Die Leistung wurde erbracht.
Für Verbraucher ist das tückisch. Wenn ein Ritual als individuell durchgeführt gilt oder digitale Inhalte geliefert wurden, kann ein Widerruf schwierig werden. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Käufer bei solchen magischen Dienstleistungen meist kaum rechtliche Handhabe haben und das Geld im Zweifel weg ist.
Dating-Portale: Seriöser, aber nicht ohne Fallen
Anders als Liebeszauber bieten Dating-Portale keine Magie, sondern Kontaktvermittlung. Das ist eine echte Dienstleistung. Trotzdem gibt es auch hier Ärger: lange Laufzeiten, automatische Verlängerungen, hohe Kosten und Streit über den Widerruf.
Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen nach § 355 BGB 14 Tage. Bei Online-Partnervermittlungen wurde aber oft über den sogenannten Wertersatz gestritten. Einige Anbieter verlangten nach einem Widerruf hohe Beträge, obwohl der Vertrag nur wenige Tage genutzt worden war.
Der Europäische Gerichtshof stellte klar: Bei einem fristgerechten Widerruf ist der Wertersatz grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen. In einem Fall hätte eine Kundin nach zwölf Tagen Nutzung nur einen kleinen Anteil des Jahrespreises zahlen müssen, nicht einen großen Pauschalbetrag.
Der Kündigungsbutton ist Pflicht.
Wer online ein Abo abschließen kann, soll es auch einfach online kündigen können. Seit Juli 2022 müssen Anbieter bestimmter längerfristiger Online-Verträge einen gut auffindbaren Kündigungsbutton bereitstellen. Das betrifft auch Portalzugänge und Abo-Modelle.
Für Verbraucher heißt das: Suchen Sie nicht nur in der App, sondern auch auf der Webseite nach der Kündigungsfunktion. Machen Sie Screenshots von der Kündigung und speichern Sie Bestätigungs-E-Mails. So verhindern Sie späteren Streit über Fristen.
Love-Scamming: Wenn der Traumpartner plötzlich Geld benötigt
Noch gefährlicher als überteuerte Rituale sind Betrugsmaschen auf Dating-Plattformen und in sozialen Netzwerken. Beim sogenannten Love- oder Romance-Scamming bauen Täter über Wochen oder Monate Vertrauen auf. Sie überschütten Opfer mit Aufmerksamkeit und Liebesbekundungen. Dann kommt der angebliche Notfall: krankes Kind, gestohlener Pass, blockierte Kreditkarte, Unfall, Visum, Flugticket. Ziel ist immer Geld.
Die Täter wirken oft glaubwürdig. Sie geben sich als Ingenieure, Soldaten, Ärzte, Unternehmer oder Pflegekräfte aus. Fotos sind häufig gestohlen. Treffen werden immer wieder verschoben. Videoanrufe funktionieren angeblich nicht. Und irgendwann kommt die Bitte um Überweisung.
Diese Warnzeichen sollten Sie ernst nehmen
Wenn Liebe im Netz plötzlich Geld kostet, sollten alle Alarmglocken schrillen. Besonders bei diesen Signalen:
- Der Kontakt wird schnell sehr emotional.
- Ein persönliches Treffen wird ständig verschoben.
- Es wird Druck aufgebaut.
- Geld soll per Überweisung, Gutschein, Krypto oder Bargeldtransfer geschickt werden.
- Anbieter garantieren Liebe, Rückkehr oder Treue.
- Es werden immer neue Zusatzrituale, Premium-Pakete oder Intensivierungen verkauft.
Bewertungen wirken auffällig ähnlich. - Krankheiten, psychische Probleme oder Lebenskrisen sollen angeblich spirituell gelöst werden.
Gerade Heilversprechen sind kritisch. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Anbieter nicht behaupten dürfen, Rituale könnten Krankheiten heilen oder psychische Beschwerden lösen.
Was Sie tun sollten, wenn Sie gezahlt haben
Wer auf ein zweifelhaftes Angebot hereingefallen ist, sollte schnell handeln. Zahlungsbelege sichern, Chatverläufe speichern, Angebotsseiten per Screenshot dokumentieren und den Anbieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern.
Bei Dating-Abos gilt: Widerrufs- und Kündigungsfristen prüfen, Wertersatz genau nachrechnen, nicht jede Forderung ungeprüft zahlen. Bei Love-Scamming sollte kein weiteres Geld fließen. Brechen Sie den Kontakt ab, sichern Sie Beweise und erstatten Sie Anzeige.
Der wichtigste Schutz ist unbequem.
Der gefährlichste Satz lautet: „Vielleicht wirkt es ja doch.“ Genau davon leben diese Angebote. Sie verkaufen nicht Liebe, sondern Hoffnung. Manchmal als Unterhaltung, manchmal als teures Abo, manchmal als knallharte Betrugsmasche.
Wer in einer Krise steckt, sollte keine Wunder per Klick kaufen. Besser ist ein Gespräch mit echten Menschen: Freunden, Familie, Beratung, Therapeut oder Anwalt. Liebe kann nicht bestellt werden. Aber man kann verhindern, dass Liebeskummer auch noch das Konto leert.