Wildcamper und freilaufende Hunde: Trampelpfade durchziehen Schutzgebiet am Tierpark
wa.deHammStand: 11.07.2026, 11:00 UhrKommentareUns auf Google folgenSüdlich des Tierparks in Berge ignorieren Spaziergänger und Hundehalter die Betretungsverbote in einem Naturschutzgebiet. Hundekot kann tödlic...
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Stand: 11.07.2026, 11:00 Uhr
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Südlich des Tierparks in Berge ignorieren Spaziergänger und Hundehalter die Betretungsverbote in einem Naturschutzgebiet. Hundekot kann tödlich enden.
Hamm – Spaziergänger, freilaufende Hunde und unerlaubtes Campieren sorgen nach Angaben der CDU-Bezirksfraktion zunehmend für Probleme in einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet in Berge, südlich des Tierparks zwischen Grüner Weg und Östingstraße.

Eigentümer und Bewirtschafter der dortigen Wiesenflächen hätten sich mit entsprechenden Beschwerden an die Fraktion gewandt und auf Verstöße gegen die geltenden Schutzbestimmungen hingewiesen.
Spaziergänger und Hundehalter halten sich nicht an Betretungsverbote
Nach Angaben der CDU würden sich Spaziergänger und insbesondere Hundehalter immer wieder nicht an die Betretungsverbote halten. Teilweise hätten sich bereits Trampelpfade durch die geschützten Flächen gebildet.
Die Fraktion erinnert daran, dass Natur- und Landschaftsschutzgebiete dazu dienen, besonders schützenswerte Lebensräume zu erhalten und vor Störungen zu bewahren. Gerade während der Brut- und Setzzeit seien Wildtiere besonders empfindlich. Deshalb gelten in diesen Bereichen besondere Regeln, unter anderem die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen.
Erhebliches Risiko für Wild- und Nutztiere durch freilaufende Hunde
Aus Sicht der CDU stellen freilaufende Hunde nicht nur für Bodenbrüter, Hasen und andere Wildtiere ein erhebliches Risiko dar. Hinzu komme, dass die betroffenen Wiesen überwiegend zur Grünfuttererzeugung genutzt würden.
Mit Hundekot verunreinigtes Futter könne bei Nutztieren erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Die Fraktion verweist dabei auf das Risiko von Fehlgeburten sowie auf mögliche Todesfälle bei den Tieren.
Diese Strafen drohen Wildcampern in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Neben Verstößen gegen Betretungsverbote werde das Schutzgebiet nach Angaben der CDU in den Sommermonaten auch immer wieder von Campern genutzt. Für verschiedene Verstöße gegen die Vorschriften in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sieht der Bußgeldkatalog des Landes NRW Sanktionen vor.
Diese reichen von bis zu 100 Euro für Lärmbelästigungen über bis zu 300 Euro für unerlaubtes Zelten und bis zu 400 Euro für das Betreten verbotener Flächen. Wer unerlaubt Feuer macht, muss mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro rechnen. Auch ordnungswidriges Fahren oder Reiten kann mit bis zu 750 Euro geahndet werden.
CDU-Fraktion fragt Verwaltung nach Verstößen und Maßnahmen
In ihrer Anfrage bittet sie die Stadtverwaltung um Auskunft, wie der Schutz der Natur- und Landschaftsschutzgebiete sichergestellt wird und wie deren Betreuung organisiert ist. Außerdem möchte die Fraktion wissen, ob in den vergangenen Jahren Bußgelder wegen Verstößen verhängt wurden und ob Maßnahmen zur sogenannten Besucherlenkung geplant oder bereits umgesetzt worden sind. Eine Stellungnahme der Verwaltung steht noch aus.
Ebenfalls im Stadtbezirk Rhynern, dieses Mal in Wambeln, griff ein Bussard mehrfach einen 30-jährigen Jogger im Sturzflug an. Die Stadt sperrte den Alleenradweg daraufin aus Sicherheitsgründen. Der Brutplatz liegt ganz in der Nähe.