AfD-Politiker scheitert vor Gericht mit Eilantrag

Niedersachsen Wahlausschluss von AfD-Politiker: Gericht weist Eilantrag ab Thorsten Moriße (AfD) versuchte, mit einem Eilantrag für die Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven aufgestellt zu...

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AfD-Politiker scheitert vor Gericht mit Eilantrag

Niedersachsen

Wahlausschluss von AfD-Politiker: Gericht weist Eilantrag ab

Thorsten Moriße (AfD) versuchte, mit einem Eilantrag für die Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven aufgestellt zu werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag ab.
picture alliance/dpa | Katharina Kausche

Der AfD-Politiker Moriße darf vorerst nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven antreten. Warum das Verwaltungsgericht in Oldenburg so entschied.

Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat den Eilantrag des AfD-Politikers Thorsten Moriße gegen den Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven abgelehnt. Dies teilte das Gericht mit. Der Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der AfD Wilhelmshaven wollte erreichen, zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Der Wahlausschuss hatte zuvor gegen die Zulassung gestimmt. 

Bereits der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe und Martin Sichert von der AfD waren mit Eilanträgen vor Verwaltungsgerichten in Niedersachsen gescheitert. 

Das Verwaltungsgericht in Oldenburg begründete die Entscheidung damit, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, mit einem Wahleinspruch grundsätzlich erst im Anschluss an die Wahl zu überprüfen seien. Angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die Rechtskontrolle begrenzt werde und einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibe. Zudem leide das Wahlverfahren nicht an einem offensichtlichen Fehler, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Ungültigkeit der Wahl führen würde, wie es weiter hieß.

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Nach Medienberichten hatte der Wahlausschuss die Ablehnung mit Zweifeln an Morißes Verfassungstreue begründet. Berücksichtigt worden seien unter anderem Äußerungen auf Facebook sowie seine führende Funktion in der AfD. Aus Morißes Sicht sind die beanstandeten Aussagen aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/mp)