Thüringer Gemeinde denkt über Wechsel nach Hessen nach
Gerstungens Bürgermeister Daniel Steffan bringt einen Wechsel der rund 8700 Einwohner zählenden Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel. Rechtlich wäre das möglich – allerdings nur unter hohen Hürden und mit Zustimmung beider Länder.
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Stand: 09.09.2026, 18:52 Uhr
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Gerstungens Bürgermeister Daniel Steffan bringt einen Wechsel der rund 8700 Einwohner zählenden Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel. Rechtlich wäre das möglich – allerdings nur unter hohen Hürden und mit Zustimmung beider Länder.
Wildeck/Gerstungen – Gerstungens Bürgermeister Daniel Steffan hat einen Wechsel seiner rund 8700 Einwohner zählenden Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel gebracht. Er wirft dem Freistaat vor, Gerstungen bei Infrastruktur, Schulen und kommunaler Entwicklung zu vernachlässigen. Am kommenden Dienstag soll der Hauptausschuss entscheiden, ob dem Gemeinderat ein Prüfauftrag vorgelegt wird.
In einer Online-Stellungnahme nennt Steffan sechs Gründe. Er kritisiert den Zustand mehrerer Landesstraßen sowie fehlende Ortsumfahrungen und fehlenden Lärmschutz entlang einer viel befahrenen Bahnstrecke. Auch neue Wohngebiete und die Erweiterung von Lebensmittelmärkten würden durch Anforderungen des Thüringer Landesverwaltungsamts ausgebremst. Dadurch hätten sich Bauvorhaben verzögert und Menschen seien ins benachbarte Wildeck gezogen.
An den Schulen beklagt Steffan Lehrermangel und Unterrichtsausfälle. Deshalb wechselten zunehmend Kinder an die Blumenstein-Gesamtschule in Obersuhl. Zudem verweist er auf enge Verbindungen nach Osthessen und die höhere Finanzkraft des Nachbarlandes. Hessische Kommunen könnten deshalb grundsätzlich stärker unterstützt werden, folgert Steffan.
Wegen des Abbaus gut bezahlter Arbeitsplätze in der westthüringischen Autozulieferindustrie erwartet er mehr Pendler nach Osthessen. Ein Beispiel dafür dürfte die AE Group sein. Der Autozulieferer unterhielt Werke in Gerstungen und im hessischen Nentershausen. Ende 2025 wurde die Produktion an beiden Standorten eingestellt. Betroffen waren 549 Beschäftigte in Gerstungen und 134 in Nentershausen (wir berichteten).
Weil Steffan Wildeck mehrfach als Vergleich anführt, hat unsere Zeitung dessen Bürgermeister Ricardo Gräf um eine Einschätzung gebeten. Er hält einen Wechsel für wenig realistisch und vermutet, Steffan wolle vor allem bei der Thüringer Landesregierung Gehör finden. Von den Überlegungen habe er erst aus den Medien erfahren. Gespräche mit Steffan habe es zuvor nicht gegeben.
Gräf führt die Wechsel an die Blumenstein-Gesamtschule vor allem auf deren Angebot als integrierte Gesamtschule zurück. Umgekehrt gingen auch Wildecker Schüler nach der vierten Klasse an das Philipp-Melanchthon-Gymnasium in Gerstungen. „Ich glaube, das hält sich schon in Waage“, sagt Gräf.
Ein Wechsel wäre aus seiner Sicht mit erheblichen Umstellungen verbunden. Gräf nennt Unterschiede bei Buchführung, Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Auch die Zuordnung zu einer Leitstelle müsste neu geregelt werden. Offen wäre zudem, ob Gerstungen zum Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder zum Werra-Meißner-Kreis käme.
Allein entscheiden könnte Gerstungen ohnehin nicht. Das Hessische Innenministerium teilte unserer Zeitung mit, ein Länderwechsel sei grundsätzlich möglich, unterliege aber hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Er könne durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden; grundsätzlich wäre dann ein Volksentscheid in Hessen und Thüringen nötig.
Bei einer geringfügigen Gebietsänderung käme stattdessen ein Staatsvertrag infrage. Voraussetzung sei, dass höchstens 10.000 Menschen in dem betreffenden Gebiet lebten. Gemeinden und Landkreise müssten angehört werden und beide Landtage zustimmen. Das Thüringer Innenministerium erklärte, für Gerstungen komme aufgrund seiner Einwohnerzahl dieses vereinfachte Verfahren grundsätzlich infrage. Ein kommunaler Bürgerentscheid sei dafür bundesverfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben. Nötig wäre jedoch eine Einigung beider Länder. Auch alle rechtlichen, finanziellen und administrativen Folgen müssten im Vertrag geregelt werden.
Solche Grenzänderungen hat es bereits gegeben. Als vergleichbares Beispiel nennt das Thüringer Innenministerium einen Staatsvertrag von 1992, durch den mehrere Thüringer Gemeinden zu Sachsen wechselten. Andere Fälle betrafen deutlich kleinere Flächen: Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern tauschten 2014 einige Gebiete aus. Auch an den Grenzen Nordrhein-Westfalens zu Hessen und Rheinland-Pfalz wurden einzelne Flurstücke per Staatsvertrag neu zugeordnet.