Unfälle im Kassel: Wann Alkoholfahrten auf E-Scootern als Straftat gelten

Zwei E-Scooter-Fahrer haben sich in Kassel am Kopf schwer verletzt. Da sie mit viel Promille im Blut unterwegs waren, gibt es für sie nicht nur ein Bußgeld. Die Polizei ermittelt nun auch wegen Straftaten.

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Unfälle im Kassel: Wann Alkoholfahrten auf E-Scootern als Straftat gelten

Schwerverletzte in Kassel :

Wann Alkoholfahrten auf E-Scootern als Straftat gelten

20.07.2026, 13:17Lesezeit: 2 Min.

Bitte ohne Promille: Ein Mann ist auf einem E-Scooter unterwegs.

Zwei E-Scooter-Fahrer haben sich in Kassel am Kopf schwer verletzt. Da sie mit viel Promille im Blut unterwegs waren, gibt es für sie nicht nur ein Bußgeld. Die Polizei ermittelt nun auch wegen Straftaten.

Gleich zwei E-Scooter-Fahrer haben sich in Kassel unterwegs schwer verletzt. In beiden Fällen ist nach Angaben der Polizei eine Menge Alkohol im Spiel gewesen. Gegen den 30 Jahre alten Mann und die drei Jahre ältere Frau ermittelt sie nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Aufgrund der festgestellten Promillewerte gehe es um Straftaten und nicht nur um Ordnungswidrigkeiten.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kollidierte der Mann in der Nacht von Freitag auf Samstag mit einem am Fahrbahnrand geparkten VW Polo. Hierbei habe der am Ort lebende Fahrer schwere Kopfverletzungen erlitten. Ein Atemalkoholtest habe 2,7 Promille ergeben, deshalb sei ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen worden.

In der Nacht zum Sonntag habe die 33 Jahre und in Kiel lebende Frau nach Angaben von Zeugen ihren E-Scooter zunächst in Schlangenlinien auf der  Frankfurter Straße gesteuert. Am Friedrichsplatz sei sie gegen den Bordstein gestoßen, habe daraufhin die Kontrolle über den Roller verloren und sei gestürzt. In der Folge musste sie wegen schwerer Verletzungen, unter anderem am Kopf, behandelt werden. Ein Atemalkoholtest habe 1,7 Promille ergeben, so wurde auch die Frau zur Ader gelassen, wie die Polizei weiter meldet.

Für E-Scooter-Fahrer gelten laut Polizei dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeute: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahre und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeige, begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere einen Bußgeldbescheid. Das seien normalerweise 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall liege schon bei 0,3 Promille eine Straftat vor, von 1,1 Promille an gelte die absolute Fahruntauglichkeit, sodass es sich immer um eine Straftat handele.