Rathaus-Affäre weitet sich aus: Bürokraft sitzt auf 1800 Überstunden – Anwalt droht mit Klage
tzVerbraucherRathaus-Affäre in Österreich weitet sich aus: Bürokraft fordert Zehntausende Euro für 1800 ÜberstundenStand: 09.09.2026, 13:38 UhrKommentareUns auf Google folgenEine Bürokraft im Klagenfurter Ratha...
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Rathaus-Affäre in Österreich weitet sich aus: Bürokraft fordert Zehntausende Euro für 1800 Überstunden
Stand: 09.09.2026, 13:38 Uhr
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Eine Bürokraft im Klagenfurter Rathaus soll 1800 Überstunden angesammelt haben. Dazu kommen 800 offene Urlaubsstunden – und ein Anwaltsschreiben.
Klagenfurt – Im Rathaus der österreichischen Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt geht es erneut um ein ungewöhnlich hohes Zeitguthaben. Eine nicht namentlich genannte Bürokraft aus der Stadtverwaltung soll 1800 Überstunden angesammelt haben und fordert dafür eine Auszahlung in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Zusätzlich stehen 800 offene Urlaubsstunden im Raum. Nun könnte der Fall dort landen, wo aus einer Forderung ein Gerichtsverfahren wird.

Ein Anwaltsschreiben liegt laut einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Der Standard bereits in der Klagenfurter Magistratsdirektion vor. Noch ist damit keine Klage eingereicht – und auch eine Auszahlung ist nicht öffentlich bestätigt. Der neue Fall fällt jedoch in eine bereits länger andauernde Debatte über Überstunden und Zulagen im Klagenfurter Rathaus.
Bürokraft sammelt 1800 Überstunden – rechnerisch fast ein volles Arbeitsjahr
Nach Angaben von Der Standard verlangt die Bürokraft Geld für rund 1800 geleistete Überstunden. Die Forderung würde demnach mehrere zehntausend Euro ausmachen. Hinzu kommen 800 Stunden, die als offener Urlaub angeführt werden.
Um diese Dimensionen einzuordnen: Bei einer regulären 40-Stunden-Woche entsprechen 1.800 Überstunden einem Pensum von rund 45 vollen Arbeitswochen – also nahezu einem kompletten Arbeitsjahr reiner Mehrarbeit. Die 800 Urlaubsstunden entsprechen weiteren 100 freien Arbeitstagen – was hochgerechnet vier bis fünf reguläre Jahresurlaube ausmacht.
Der Bericht nennt weder den Namen der betroffenen Person noch eine genaue Summe. Ebenso bleibt offen, über welchen Zeitraum die Überstunden entstanden sind und wie die Stadt die Forderung bewertet. Fest steht jedoch: Die Auseinandersetzung hat inzwischen eine juristische Dimension erreicht.
Anwalt stellt Klage in Aussicht – juristische Hürden bei Verjährung und Verfall
Mit dem Schreiben droht der Anwalt nach Darstellung von Der Standard mit gerichtlichen Schritten. Das bedeutet zunächst, dass eine Klage angekündigt ist. Ob sie tatsächlich eingereicht wird, ist in den vorliegenden Berichten nicht dokumentiert.
Auch die Frage, ob die Stadt die Überstunden und Urlaubsstunden anerkennt, bleibt offen. Arbeits- und Dienstrechtsexpertinnen und -experten verweisen in solchen Fällen auf strenge juristische Hürden:
- Genehmigung und Nachweis: Nach dem österreichischen Gemeindebedienstetenrecht müssen Überstunden von Vorgesetzten explizit angeordnet oder zumindest nachweislich geduldet worden sein.
- Verfalls- und Verjährungsfristen: Im österreichischen Zivilrecht (Paragraf 1486 ABGB) verjähren Entgeltforderungen wie Überstundenvergütungen in der Regel nach drei Jahren. Zudem sehen viele kommunale Dienstordnungen kurze Ausschlussfristen für die Geltendmachung vor.
- Urlaubsverfall: Urlaubsansprüche verjähren in Österreich nach dem Urlaubsgesetz grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres, sofern der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Wie sich 100 freie Tage ansammeln konnten, wirft erhebliche Fragen an die interne Zeiterfassung und Dienstaufsicht auf.
Blick nach Frankfurt und München: Wäre so ein Fall in Deutschland denkbar?
In deutschen Stadtverwaltungen wie in Frankfurt am Main oder München gelten für Überstunden und Sondervergütungen extrem strikte Kontrollmechanismen – doch auch dort sorgen Zulagen und Zeiterfassungen immer wieder für politischen Zündstoff.
Strenge TVöD-Ausschlussfristen in Deutschland: Im deutschen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) greift gemäß Paragraf 37 eine harte sechsmonatige Ausschlussfrist. Werden Überstunden oder Zuschläge nicht innerhalb eines halben Jahres schriftlich eingefordert, verfallen sie ersatzlos. Zudem kappen elektronische Zeiterfassungssysteme in Großstadtverwaltungen wie Frankfurt oder München Gleitzeitguthaben meist automatisch ab bestimmten Obergrenzen.
Streit um Sonderzahlungen im Frankfurter Römer: Wie sensibel kommunale Sondervergütungen sind, zeigt der aktuelle Streit in Frankfurt: Dort fordern Gesamtpersonalrat und Gewerkschaften eine monatliche „Frankfurt-Zulage“, stoßen jedoch auf massive rechtliche Hürden und Gutachten des hessischen Innenministeriums, die Sonderzahlungen außerhalb des starren Besoldungs- und Tarifrechts untersagen.
Compliance-Debatten in München: Auch in der bayerischen Landeshauptstadt München führten Unregelmäßigkeiten und Kontrollmängel bei städtischen Dienststellen (wie dem Kreisverwaltungsreferat) zuletzt zu verschärften Kontrollen durch die städtische Antikorruptionsstelle.
Vorgeschichte: Klagenfurter Rathaus steht schon länger im Fokus
Der neue Streit steht im Umfeld einer bereits bekannten Causa im Klagenfurter Rathaus. Die Kronen Zeitung berichtete im August 2024, dass die Justiz in der Klagenfurter Affäre um Sonderzulagen und Überstunden nach jahrelangen Ermittlungen Entscheidungen getroffen habe. Im Mittelpunkt standen unter anderem Zahlungen an den ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost.
Laut den damaligen Berichten hatte Jost allein im Jahr 2022 insgesamt 800 Überstunden abgerechnet und dafür rund 66.000 Euro erhalten – ein Vorgang, der die Kärntner Landespolitik und den Landesrechnungshof beschäftigte. Der nun bekannt gewordene Fall einer Bürokraft erweitert die Debatte um ein weiteres, zeitlich noch deutlich größeres Guthaben.
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Entscheidung im Rathaus noch offen
Wie hoch die konkrete Geldforderung der Bürokraft ist, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Berichten nicht entnehmen. Unklar ist außerdem, ob die Klagenfurter Stadtführung bereits eine interne Entscheidung getroffen hat oder ob noch Prüfungen der Dienst- und Arbeitszeitkonten laufen.
Ebenso gibt es bislang keine öffentlich dokumentierte Information darüber, ob das Anwaltsschreiben bereits zur Klageerhebung beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht geführt hat. Damit bleibt vorerst offen, ob der Streit im Rathaus gütlich geregelt wird oder den nächsten Gerichtsprozess der Klagenfurter Verwaltung auslöst. (Quellen: Der Standard, Kronen Zeitung, eigene Recherche) (str)