Neues Holzhaus steht – Familie darf aber nicht einziehen

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Neues Holzhaus steht – Familie darf aber nicht einziehen

Stand: 17.07.2026, 06:00 Uhr

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Ein Blockhaus-Traum geht für den Landwirt in Erfüllung. Volker Kuch hofft jetzt auf eine baldige Entscheidung für die Entwässerung seines Hauses – damit die Umzugskisten gepackt werden können.

Ein Blockhaus-Traum geht für den Landwirt in Erfüllung. Volker Kuch hofft jetzt auf eine baldige Entscheidung für die Entwässerung seines Hauses – damit die Umzugskisten gepackt werden können. © Nicole Jost

Familie Kuch hat auf ihrem Pferdehof ein Rundstamm-Haus gebaut. Doch drei Behörden streiten noch über die Abwasserentsorgung.

Dreieich – Der Duft von frischem Holz liegt in der Luft. Sonnenlicht fällt durch die großen Fenster auf die mächtigen Rundstämme, aus denen das neue Wohnhaus auf dem Bornwaldhof entstanden ist. Im Inneren nimmt der Innenausbau Gestalt an. Eigentlich könnte das Ehepaar Kuch langsam an den Umzug denken. Doch bevor die erste Nacht im neuen Zuhause ansteht, muss eine wichtige Frage geklärt werden: Wohin fließt künftig das Abwasser aus Toilette, Dusche, Waschbecken und Küche?

Die Fachleute, mit denen wir gesprochen haben, sagen, es gibt keinen Grund, keine Kleinkläranlage zuzulassen.

Seit 15 Jahren betreibt die Familie Kuch ihre Pferdehaltung auf dem Bornwaldhof im Außenbereich von Sprendlingen. Rund 45 Pferde stehen auf dem Hof, dazu kommen 70 Hektar Grünland. Der Betrieb ist als besonders pferdegerecht ausgezeichnet worden und wird bereits gemeinsam mit dem Sohn geführt, der den Hof später übernehmen soll. Mit dem neuen Wohnhaus erfüllt sich Betriebsleiter Volker Kuch einen langgehegten Traum.

„Ich träume schon lange von einem Rundstamm-Haus“, erzählt er. Gemeinsam mit seiner Frau habe er verschiedene Holzbauweisen verglichen. Die Wahl fiel auf ein kanadisches Modell, dessen Holzelemente in Finnland gefertigt wurden. Den Aufbau stemmte die Familie zusammen mit zwei Baumeistern. „Innerhalb von zwei Wochen haben wir das Ding aufgeschlagen“, sagt Kuch und schmunzelt.

Das Haus ist als Betriebsleiterwohnung für den landwirtschaftlichen Betrieb genehmigt. Auf 120 Quadratmetern ist an alles gedacht, inklusive Büro und Lagerraum. „Wir haben gesagt: Wenn wir das Haus bauen, dann bauen wir es nicht für uns, sondern für die nächsten Generationen.“ Aber der Haken liegt derzeit noch unter der Erde. Weil der Bornwaldhof im Außenbereich liegt, gibt es dort keinen Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Das Abwasser eines Wohnhauses muss jedoch dauerhaft und rechtssicher entsorgt werden. Bislang wird das auf dem Hof anfallende Schmutzwasser in einer geschlossenen Grube gesammelt und regelmäßig abgefahren. Für eine dauerhaft bewohnte Betriebsleiterwohnung hält Kuch das jedoch weder für wirtschaftlich noch für sinnvoll. Der Landwirt setzt deshalb auf eine moderne Kleinkläranlage. Sie arbeitet ähnlich wie ein kommunales Klärwerk und reinigt das Abwasser direkt auf dem Grundstück. Anschließend könnte das Wasser – je nach Genehmigung – weiterbehandelt oder beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden. „Die Fachleute, mit denen wir gesprochen haben, sagen, es gibt keinen Grund, keine Kleinkläranlage zuzulassen“, sagt Kuch.

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Drei Behörden involviert

So einfach ist das Verfahren allerdings nicht. Derzeit sind die Behörden untereinander noch in der Diskussion. Wie Ursula Luh vom Kreis Offenbach erläutert, wurde das Haus von der Baubehörde des Kreises genehmigt – allerdings mit der Auflage, dass die Abwasserbeseitigung vor dem Bezug geregelt sein muss. Das sei bei Bauvorhaben im Außenbereich nicht ungewöhnlich. „Zunächst muss die Stadt Dreieich beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Befreiung von ihrer gesetzlichen Abwasserbeseitigungspflicht erhalten“, erläutert die Kreispressesprecherin. Erst danach kann die Untere Wasserbehörde des Kreises über eine Kleinkläranlage oder eine andere Form der Abwasserentsorgung entscheiden.

Nach Angaben des Ersten Stadtrats Holger Dechert hat die Stadt Dreieich einen entsprechenden Antrag bereits im vergangenen Jahr gestellt. Das Regierungspräsidium möchte möglichst wenige Kleinkläranlagen im Außenbereich zulassen und bevorzugt grundsätzlich einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Das ist im Fall von Volker Kuch reichlich weit weg, weil der nächste mögliche Anschluss erst auf Höhe des Kompostplatzes in Sprendlingen ist. „Eine Ausnahme kommt nur infrage“, so Dechert, „wenn ein Kanalanschluss mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.“ Genau diesen Nachweis hat die Stadt nach Angabe von Holger Dechert erbracht: „Nachdem das Regierungspräsidium die erste Kostenschätzung nicht akzeptiert hat, beauftragte die Kommune ein unabhängiges Planungsbüro. Dessen Berechnungen bestätigten die ursprüngliche Einschätzung der Stadt.“ Ende Juni wurde die aktualisierte Stellungnahme an das Regierungspräsidium übermittelt.

Dort läuft das Verfahren noch. Pressesprecher Lars Herd bestätigt, dass weitere Abstimmungen mit der Stadt erforderlich seien. Erst danach werde über den Antrag entschieden. Fällt die Entscheidung positiv aus, könnte anschließend die Untere Wasserbehörde des Kreises eine Kleinkläranlage genehmigen. Wird der Antrag abgelehnt, müsste das Grundstück entweder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen oder das Abwasser dauerhaft über eine geschlossene Grube entsorgt werden.

Jetzt kann Familie Kuch nur hoffen, dass sich das Behörden-Trio einigt und dann eine tragfähige und wirtschaftliche Lösung gefunden ist. Denn die Kuchs können erst die Umzugskisten packen, wenn geklärt ist, welchen Weg das Abwasser künftig nimmt.