Neue Wasser-Regeln: Münchner reicht Klage ein – was ihm sauer aufstößt
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Stand: 17.07.2026, 17:16 Uhr
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Die Regierung von Oberbayern hält die Münchner Wasserbeschränkungen für notwendig. Doch ein Bürger hat nun Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
München – Die Einschränkungen beim Wasserverbrauch in München sind aus Sicht der Regierung von Oberbayern richtig. „Angesichts der gegenwärtigen Situation hat die Regierung von Oberbayern jedenfalls keine Zweifel daran, dass Maßnahmen zur Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs notwendig sind“, sagte ein Sprecher auf Anfrage der tz. Mithin stellt sich auch die CSU-geführte Staatsregierung hinter die Verbote rund ums Gießen und Autowaschen. Allerdings droht offenbar auch ein Gerichtsstreit. Ein Münchner hat Klage eingereicht.
Wegen drohender Knappheit: Stadt München erlässt Regeln zum Verbrauch von Trinkwasser
Wie berichtet, hatte die bayerische Landeshauptstadt wegen drohender Knappheit den Wasserverbrauch eingeschränkt und dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. So dürfen etwa private Pools nicht mehr befüllt werden. Auch das Rasensprengen und das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen sind verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Anordnung gilt auch für sieben Umlandgemeinden, die von den Münchner Stadtwerken mitversorgt werden: Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Teile von Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.

Verboten ist seit dem 14. Juli, Pools, Badebecken oder Springbrunnen zu befüllen. Zudem ist das Bewässern, Gießen und Beregnen von Gärten von 9 bis 19 Uhr nicht mehr erlaubt. Das gilt für Gärten am Haus, aber auch für Schrebergärten. Ausnahme: wassersparende Tröpfchenbewässerung, land- und forstwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe. Ganz verboten ist das Bewässern von privaten Rasen- oder Grünflächen. Das Waschen von Autos ist nur noch in offiziellen Waschanlagen erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Einsatzfahrzeuge. Das Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Straßen, Höfen, Wegen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen ist verboten.
Neue Wasser-Regeln in München: Stadt kündigt stichprobenartige Kontrollen an
Die Verfügung gilt bis zum 1. August, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung ist bei andauernder Trockenheit möglich. Die Stadt hat stichprobenartige Kontrollen angekündigt. Dem Vernehmen nach sollen sich diese aber zunächst auf Hinweise und Belehrungen beschränken.
Gegen das Verhängen von Bußgeldern will nun ein Münchner juristisch vorgehen. Wie sein Anwalt mitteilt, habe er im Auftrag seines Mandanten Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben. Dem Münchner Gartenbesitzer geht es der Mitteilung zufolge nicht um das Gießverbot. Sein Mandant gieße seine Beete abends, wie es die Verfügung verlangt, und werde dies auch weiter tun. Dem Mann gehe es um mögliche Bußgelder, für die es seiner Auffassung nach keine rechtliche Grundlage gebe. Ob das so zutrifft, müssen die Richter klären.