Neue Parkregeln in Pasing Süd: Was Anwohner und Besucher beachten müssen
tzMünchenStadtPasing-ObermenzingStand: 20.07.2026, 13:09 UhrKommentareUns auf Google folgenIn Pasing-Obermenzing nimmt das neue Parklizenzgebiet „Pasing Süd“ am 27. Juli den Betrieb auf. (Symbolbild) © IMAGO / ...
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Stand: 20.07.2026, 13:09 Uhr
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In Pasing-Obermenzing tritt ein neues Parklizenzgebiet in Kraft. Die Stadt München informiert: Für Anwohner und Besucher gelten dann unterschiedliche Parkregeln.
München – Im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing nimmt am 27. Juli das neue Parklizenzgebiet „Pasing Süd“ seinen Betrieb auf. Das Gebiet wird im Norden von Bahngleisen, im Süden von der Gräf- und der Engelbertstraße, im Westen von der Lortzing- und der Maria-Eich-Straße sowie im Osten von der Georg-Habel-Straße begrenzt, teilt die Stadt München mit. Bereits seit Anfang Juli laufen im Gebiet vorbereitende Arbeiten, damit Beschilderungen und – wo nötig – Parkscheinautomaten rechtzeitig zur Einführung bereitstehen. Ein Großteil der Verkehrszeichen ist mittlerweile aufgestellt.
Bewohnerparken und Mischparken in Pasing Süd: Welche Regeln für Anwohner und Besucher gelten
Die häufigsten Parkregelungen im neuen Lizenzgebiet sind das reine Bewohnerparken, das ausschließlich Anwohnern mit gültigem Parkausweis vorbehalten ist, sowie zwei Formen des Mischparkens. Beim Mischparken mit Parkschein dürfen sowohl lizenzierte Anwohner als auch Besucher parken – für Besucher ist das Parken dabei gebührenpflichtig. Beim Mischparken mit Parkscheibe dürfen Besucher bis zu vier Stunden parken, während Anwohner mit Parklizenz zeitlich nicht eingeschränkt sind. Daneben gibt es Mischformen, die sich an wechselnden Verkehrssituationen im Tagesverlauf orientieren. An Straßenabschnitten mit Gewerbe und Einzelhandel sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet.
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Parkausweis beantragen: So können Anwohner vorgehen
Anwohner mit eigenem Fahrzeug und ohne privaten Stellplatz können einen Parkausweis für das neue Parklizenzgebiet beantragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt wahlweise ein oder zwei Jahre. Die Überwachung der neuen Parkregeln sowie des verbotswidrigen Parkens übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Ziel: Parkplatzsuchverkehr und damit Stau und Lärm reduzieren
Das öffentliche Parkplatzangebot in Städten ist begrenzt. Besonders stark frequentierte Gebiete leiden laut der Stadt München unter dem Verkehr von Parkplatzsuchenden, der Lärm, Stau und Abgase verursacht. Mit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung – etwa durch neue Parklizenzgebiete – soll den verschiedenen Bedarfen an öffentlichen Parkplätzen besser entsprochen werden. (Quelle: Landeshauptstadt München)