Nach schockierender Gewalttat in Südhessen: Bisherige Informationen legen Femizid nahe
In Kelkheim hat ein Mann seine Ehefrau mit einer Machete auf offener Straße getötet. Die Tat lässt sich als Femizid einordnen und wirft die Frage auf: Wie kann man Männergewalt verhindern?
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Stand: 17.07.2026, 06:00 Uhr
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In Kelkheim hat ein Mann seine Ehefrau mit einer Machete auf offener Straße getötet. Die Tat lässt sich als Femizid einordnen und wirft die Frage auf: Wie kann man Männergewalt verhindern?
Kelkheim/Wiesbaden – 30 Stiche und Schnitte mit einer Machete, mindestens einen davon direkt in den Hals: So soll ein 60-Jähriger am Dienstagabend seine Ehefrau auf offener Straße in Kelkheim (Main-Taunus-Kreis) umgebracht haben. Zahlreiche Zeugen bekamen es mit, da sich der Tatort in der belebten Innenstadt befindet. Die 58-Jährige versuchte noch zu flüchten, starb aber vor Ort an ihren schweren Verletzungen.
Der Beschuldigte, der aktuell wegen des Verdachts des Mordes aus niedrigen Beweggründen in Untersuchungshaft sitzt, hat sich bisher nicht zur Tat geäußert. Das berichtete die Staatsanwaltschaft gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dennoch können die Behörden Informationen zum Hintergrund der Tat nennen. So sei das Ehepaar seit 1991 verheiratet gewesen, lebte aber seit drei Jahren in Trennung. Zwischenzeitlich hatte die Frau ihren Mann wieder in die eheliche Wohnung aufgenommen.
Ob sie zum Zeitpunkt der Tötung noch zusammengelebt haben, ist nicht kommuniziert worden, aber für die Einschätzung zu einem möglichen Motiv angesichts der bisherigen Informationen auch irrelevant: Den Wunsch der 58-Jährigen, sich scheiden zu lassen, soll der mutmaßliche Täter nicht akzeptiert haben. Er habe wiederholt gedroht, sie im Falle einer Scheidung umzubringen, geht aus der Meldung der dpa hervor. Das war offenbar bekannt: Die Polizei habe der Frau Hilfe angeboten, doch diese lehnte sie ab. Laut Meldung, weil sie davon ausging, dass ihr Ehemann ihr aus Liebe nichts antun werde – Studien zeigen aber, dass Betroffene häufig keine Hilfe suchen, weil sie Angst vor einer weiteren Gewalteskalation haben.
Hilfe bei partnerschaftlicher Gewalt
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym, barrierefrei und in insgesamt 18 Sprachen.
Weitere Beratungsangebote, Beweissicherung, medizinische Hilfe und Frauenhäuser und Mädchenzufluchten in Hessen: https://soziales.hessen.de/frauen/hilfe-bei-gewalt/schutz-und-beratung
Vor dem Verbrechen soll es einen Streit gegeben haben, berichtete ein Augenzeuge gegenüber der dpa. Ein anderer Kelkheimer erzählt, dass er mehrfach mitbekommen habe, dass der Mann sich aggressiv und drohend gegenüber der Frau verhalten habe. Die Staatsanwaltschaft gibt an, der 60-Jährige habe „aus übersteigertem Besitzdenken und Eifersucht, in der Annahme, sie gehe ihm fremd“, gehandelt. Diese Motive erfüllen das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“, was dem Mann nun vorgeworfen wird.
Offiziell ist die Tat bisher nicht als „Femizid“ eingeordnet oder von Behörden oder Politik so benannt worden, doch es liegt nahe. Mit dem Begriff werden Tötungsdelikte bezeichnet, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts – so die kürzeste, vereinfachte Definition – umgebracht werden. Dahinter stehen patriarchale Vorstellungen, Besitzdenken und Verachtung gegenüber Frauen, allgemeiner Frauenhass und Kontroll- und Dominanzstreben gegenüber Frauen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung fasst zusammen: Mit Femizid sind Frauentötungen gemeint, „die durch hierarchische Geschlechterverhältnisse motiviert sind.“ Das heißt, dass Täter die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung von Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht nicht akzeptieren. Eine einheitliche Definition vom Femizid gibt es jedoch nicht.
Forschung zu Femiziden
In der Forschung werden häufig zwei „Manifestationen“ von Frauentötungen unterschieden: erstens Tötungen an Frauen aus Frauenhass und Verachtung (engl.: misogynist killings), und zweitens Tötungen von Frauen, die patriarchalen Rollenvorstellungen nicht entsprechen (wollen) und sich der männlichen Kontrolle und Dominanz entziehen.
Andere Forschungsberichte sprechen von einem engen motivbezogenen Femizidbegriff (sexistisches Motiv der Tatperson) oder einem weiten sozio-strukturellen Femizidbegriff (Frauen sind aufgrund ihrer Stellung in der (deutschen) Gesellschaft für bestimmte Arten von Tötungsdelikten besonders vulnerabel). Letzteres würde alle Tötungsdelikte zählen, von denen Frauen überproportional betroffen sind.
Eine Studie zu Femiziden in Deutschland an abgeschlossenen Verfahren aus dem Jahr 2027 zeigte, dass mindestens 37,6 der erfassten Femizide sexistisch motiviert waren. Die häufigsten Formen von Femiziden und Frauentötungen in Deutschland finden in Partnerschaften statt. Rund drei Viertel dieser Fälle von Tötungen durch Partner standen in Zusammenhang mit einem Konflikt über eine tatsächliche oder befürchtete Trennung oder eine tatsächliche oder vermeintliche sexuelle Untreue des Opfers (Rebmann et al., 2025, Femizide in Deutschland).
Das bereitet auch Probleme bei der statistischen Erfassung und Bewertung: Das jüngste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes zeigt, dass in Deutschland 2024 insgesamt 132 Frauen von einem Partner oder Ex-Partner getötet wurden. Bei Partnerschaftsgewalt waren 98,3 Prozent der Tatverdächtigen Männer. Allerdings wird in dem Bericht deutlich darauf hingewiesen, dass es im deutschen Rechtssystem bislang keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Femizid“ gibt und im öffentlichen Diskurs häufig nicht klar ist, welche Taten darunter zu fassen sind. Zudem wird die genaue Motivation in der polizeilichen Statistik nicht unbedingt erfasst.
Damit auch ein systematisches Monitoring möglich wird, ist eine solche einheitliche Definition bzw. ein Straftatbestand nötig, argumentierte die Grünen-Fraktion im hessischen Landtag in einer Großen Anfrage zu Femiziden. Eine solche Definition muss bundesweit abgesprochen werden, wozu inzwischen eine Arbeitsgruppe läuft. Aus der Antwort des hessischen Justizministeriums von Januar 2026 gehen auch Fallzahlen zu partnerschaftlicher Gewalt aus Hessen hervor. So starben im Jahr 2022 13 Frauen, 2023 18 Frauen, 2024 12 Frauen, 2025 9 Frauen (Stand: Januar 2026). Die Zahl der versuchten Morde und Totschläge war deutlich höher: 32, 36, 26 und zuletzt 29 Fälle. Streng genommen heißt das aber nicht automatisch, ob diese partnerschaftliche Gewalt auf frauenfeindlichen Motiven beruht.
Prävention gegen Femizide muss die wahren Ursachen bekämpfen
Doch wichtiger als die statistische Erfassung ist die Frage, wie man Gewalt gegen Frauen aufgrund von Vorurteilen und Frauenhass verhindern kann. Das Justizministerium Hessen verweist in der Antwort auf die Anfrage der Grünen-Fraktion auf die Täterarbeit. Allerdings gab es 2025 nur 22 „Täterarbeitsprojekte häusliche Gewalt“ in Hessen. Diese Zahl soll sich erhöhen. Dahinter steht die Annahme, dass häusliche Gewalt in der Regel nicht auf psychische Erkrankungen zurückzuführen ist, sondern „Ausdruck erlernter Denk- und Verhaltensweisen“ ist. Täterarbeit sei daher keine Psychotherapie, sondern es gehe um zeitlich begrenzte kognitivverhaltensorientierte Programme. Diese sollen die Beziehungskompetenz von gewalttätigen Männern erhöhen und „sie dabei unterstützen, Partnerschaften auf der Grundlage von gegenseitiger Akzeptanz und Gleichberechtigung zu leben“.
Dass ein Mann seine Ehefrau auf offener Straße mitten in der Innenstadt auf brutalste Weise tötet, darf nicht als „krank“ oder der Täter als „psychisch gestört“ abgewiegelt werden. Selbst wenn der Täter unter einer Erkrankung leiden sollte oder alkoholisiert war – Zeugen berichteten, er habe betrunken gewirkt –, bleibt für die Gesellschaft die Aufgabe, die wahre Ursache von Femiziden zu bekämpfen: Besitzdenken und misogyne Annahmen wie die, dass Frauen weniger Recht auf Selbstbestimmung hätten.