Münsterstraße: Erst Discounter verhindert, jetzt größere Pläne für Wohnraum
Im Eiltempo sollte vor zwei Jahren an der Münsterstraße ein Supermarkt verhindert werden. Warum bis heute nichts passiert ist, wie die Stadt Zeit gewonnen hat und was das für die Firmen vor Ort bedeutet.
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Stand: 26.07.2026, 12:43 Uhr
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Im Eiltempo sollte vor zwei Jahren an der Münsterstraße ein Supermarkt verhindert werden. Warum bis heute nichts passiert ist, wie die Stadt Zeit gewonnen hat und was das für die Firmen vor Ort bedeutet.
Heessen – Vor zwei Jahren musste es schnell gehen: Zu einer Sondersitzung berief die Stadt Hamm die Heessener Bezirksvertreter im März 2024 ein, nur wenige Tage, nachdem diese ohnehin getagt hatten. Die Zeit drängte, um den möglichen Bau eines weiteren Supermarkts an der Münsterstraße zu verhindern.
Aufgestellt wurde der anvisierte Bebauungsplan Nr. 07.112 für das Grundstück, auf dem der Gebrauchtwagenhändler „T&M“ und eine Kfz-Werkstatt seit vielen Jahren ansässig sind, jedoch bis heute nicht. Jetzt wurde stattdessen in der aktuellen Ratsrunde sogar eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen. Die Stadt benötigt mehr Zeit und begründet das mit der städtebaulichen Steuerung, die sie hier im Hammer Norden nicht aus der Hand geben möchte.
Warum gab es damals Zeitdruck?
Bei der Stadt Hamm war seinerzeit eine Bauvoranfrage eingetroffen, mit der sich bezüglich der Ansiedlung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung auf der Fläche, genannt „Südlich Holtmannskamp“, erkundigt wurde. Innerhalb von drei Monaten muss darauf geantwortet werden und die teilweise aus den 1960er Jahren stammenden Pläne für das Flurstück verbieten Einzelhandel nicht.
Die Bauvoranfrage hätte also positiv beantwortet werden müssen, allerdings läuft das den Planungen der Stadt für den Bereich im Hammer Norden zuwider. Wegen Kaufland und Lidl in der Nähe hält die Verwaltung einen weiteren Nahversorger für nicht notwendig, befürchtet zudem eine Zunahme des Verkehrs unmittelbar südlich des viel befahrenen Kreisverkehrs. Zu guter Letzt möchte die Stadt in dem Bereich, dem sie eine Torfunktion für den Hammer Norden zuschreibt, selbst städtebauplanerisch tätig werden. Dafür sollte zu Steuerungszwecken der Bebauungsplan dienen.
Altlasten auf dem Gelände
In der Beschlussvorlage ist auch von Altlasten die Rede, die auf dem Grundstück zwischen den Wohnhäusern liegen und eine „zügige Bearbeitung des Planverfahrens erschweren“. Laut Sporkert sind im Altlastenkataster zwei Sachen mit geringem Verdachtspotenzial verzeichnet, die aber gutachterlich untersucht werden müssen. Von 1956 bis 1978 betrieb ein Baustoff-, Holz- und Kohlenhandel dort einen 30 000 Liter fassenden Öltank. Seit 1962 gibt es dort eine Kfz-Werkstatt, und im Verlauf der Zeit wurde mit Metallen, Ölen, Fetten, Lacken, Farben und anderem gearbeitet.
Warum wurde der Beschluss nicht umgesetzt?
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde beschlossen und im April 2024 öffentlich bekanntgemacht. Die Bauvoranfrage wurde auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zurückgestellt, allerdings verzögerte sich das Aufstellungsverfahren aufgrund „liegenschaftlicher Hemmnisse“, wie es in der aktuellen Beschlussvorlage heißt.
Gleichzeitig erledigte sich das Thema Einzelhandel am Holtmannskamp allerdings aufgrund eines Besitzerwechsels. „Durch einen Eigentümerwechsel von Teilflächen ist die Perspektive einer kooperativen Entwicklung des Gebiets eröffnet worden. Diese Chance hat die Stadt konstruktiv aufgegriffen“, erläutert Stadtsprecher Cedric Sporkert auf Nachfrage. Inhaltlich werde im Gespräch mit dem Eigentümer der Bereich „deutlich umfassender“ geplant. „Diese Prozesse nehmen etwas mehr Zeit in Anspruch“, so Sporkert. Und die Veränderungssperre ist das Mittel dafür.
Was ist eine Veränderungssperre?
Wie der Name schon sagt, soll sie während des Planverfahrens für eine bestimmte Fläche wie „Südlich Holtmannskamp“ Bauvorhaben und Veränderungen auf dem Grundstück verhindern, die den Plänen widersprechen könnten. Sie dient in diesem Fall dazu, „der Stadt die Handlungsgrundlage zu liefern, etwaige Fehlentwicklungen während des Planverfahrens unterbinden zu können“, sagt Sporkert.
Ausnahmen, die im Sinne des Vorhabens sind, können jedoch weiterhin genehmigt werden. Grundsätzlich dürfen die Rechte betroffener Grundstückseigentümer nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Doch laut Stadt laufen ja ohnehin Gespräche.
Die Veränderungssperre gilt laut Baurecht für zwei Jahre, kann von einer Kommune aber zweimal unter Angabe besonderer Umstände um jeweils ein Jahr verlängert werden. Weil auf die Frist der Zeitraum anzurechnen ist, der seit der Zurückstellung der Bauvoranfrage vergangen ist, gilt die Sperre nur noch bis Januar 2027, sofern sie nicht verlängert wird. Der Bedarf dafür ist nach Sporkert „noch nicht klar“.
Was ist auf dem Grundstück geplant?
Das Stadtplanungsamt hegt den Wunsch, dass an der Münsterstraße zusätzlicher Wohnraum entsteht, um hier Bedarf zu decken. Nachdem 2024 noch von einem Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe die Rede war, wird nun „im Schwerpunkt eine Wohnnutzung angestrebt“, so Sporkert – stets unter Einbindung des Eigentümers, wie er betont.
„In der gemeinsamen Zielsetzung soll die Münsterstraße auf der Ostseite künftig baulich gefasst werden“, sagt Sporkert. Ein Detail ist, dass künftige Wohnhäuser in einer Linie mit den schon bestehenden direkt am Gehsteig beginnen sollen. Jetzt ist das Gebäude ein paar Meter versetzt.
Müssen Autohändler und Werkstatt jetzt verschwinden?
„Grundsätzlich gilt Bestandsschutz“, betont Sporkert. Selbst wenn der B-Plan mit der Nachnutzung Wohnen aufgestellt sein wird, heißt das nicht, dass die derzeitigen Gewerbetreibenden von jetzt auf gleich vertrieben werden. Die können dort auch noch Jahre ihrer Arbeit nachgehen.
Letztlich ist die Stadt gar nicht Entscheidungsträger, da es sich um eine Fläche in privatem Besitz handelt. „Die Entscheidung liegt beim Eigentümer“, sagt Sporkert. Es kommt darauf an, wie lange die Pachtverträge laufen und ob sie verlängert werden. Nur, wenn hier an der Münsterstraße nochmal neu gebaut werden sollte, dann überwiegend Wohnungen und nicht störendes Gewerbe wie Arztpraxen oder Büros.