„Missbrauch“ bei Krankschreibungen: Warken will jetzt auch Online-Atteste stoppen
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Stand: 17.07.2026, 17:17 Uhr
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Nach dem Aus für die Telefon-Krankschreibung will Warken auch Online-Atteste ohne Arztkontakt verbieten. Experten fordern das schon länger.
München – Nach der geplanten Streichung der telefonischen Krankschreibung nimmt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun ein weiteres Ziel ins Visier: Krankschreibungen über private Online-Plattformen, bei denen ein einfaches Ausfüllen eines Fragebogens ausreicht, sollen künftig ausgeschlossen werden.

„Damit wird diesem Missbrauch endlich ein Riegel vorgeschoben“, erklärte die Ministerin gegenüber dem RND. Anders als bei den reinen Fragebogen-Angeboten soll ein echter Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt – etwa im Rahmen einer Videosprechstunde – auch weiterhin für eine gültige Krankschreibung genügen.
Attest ab Tag eins, härtere Strafen: Das plant die Koalition bei Krankschreibungen
Bereits zuvor hatten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf ein weitreichendes Reformpaket geeinigt. Neben dem Ende der telefonischen Krankschreibung sieht dieses vor, dass Beschäftigte künftig schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen – bislang galt diese Pflicht erst ab dem vierten Tag, wobei Arbeitgeber schon zuvor ein Attest fordern durften. Verschärft werden soll außerdem die Strafe für das unrichtige Ausstellen von Krankschreibungen.
Ursprünglich war im Koalitionsvertrag lediglich von „Korrekturen“ die Rede: Die telefonische Krankschreibung solle „so verändert werden, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist – zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen“. Mit Warkens aktuellem Vorstoß wird aus dieser vagen Formulierung nun ein konkreter und deutlich schärferer Plan.
Angesichts der massiven Kritik an den Reformplänen kündigte Warken an, gemeinsam mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eine Lösung für die umstrittene Attestpflicht ab Tag eins finden zu wollen. Fest steht bereits: Videosprechstunden beim eigenen Hausarzt sollen als Option erhalten bleiben – und sogar ausgebaut werden. Warken zufolge werde man zudem ein „elektronisches Ersteinschätzungsverfahren“ entwickeln, das künftig gleichrangig neben Hausarztbesuch und telefonischer Beratung als erste Anlaufstelle für Erkrankte zur Verfügung stehen soll.
Digitale Krankschreibung seit 2023 erlaubt: Wo die Klick-AU rechtlich riskant wird
Rechtlich anerkannt ist die digitale Krankschreibung bereits seit 2023. Das Prinzip: Patientinnen und Patienten melden sich auf entsprechenden Plattformen an, schildern ihre Beschwerden über ein Formular und nehmen anschließend an einer virtuellen Sprechstunde mit einem approbierten Mediziner teil. Stellt dieser eine Arbeitsunfähigkeit fest, wird eine digitale AU-Bescheinigung ausgestellt, die einer herkömmlichen Praxis-AU gleichgestellt ist.
Zum Problem werden allerdings jene Angebote, bei denen jeglicher Arztkontakt fehlt – weder persönlich noch telefonisch oder per Video, sondern ausschließlich über einen ausgefüllten Fragebogen. Eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfordert grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung. Eine Hamburger Arbeitsrechtskanzlei bringt es auf den Punkt: „Eine reine ‚Klick-Krankschreibung‘ ohne jeden Arztkontakt ist nicht rechtlich gültig und kann erhebliche Konsequenzen haben“ – im schlimmsten Fall bis hin zur fristlosen Kündigung.
Hausärzteverband und Lauterbach: „Riegel vorschieben“ gegen Online-Anbieter
Solche Anbieter stehen schon länger in der Kritik von Medizinern und Politikern gleichermaßen. Bereits im Januar 2026 verlangte Markus Beier, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, gegenüber der Rheinischen Post ein entschiedenes Vorgehen: „Die Bundesregierung muss kommerziellen Online-Anbietern von Krankschreibungen endlich einen Riegel vorschieben.“ Sein Vorwurf an die Adresse dieser Anbieter: „Während sich Hausarztpraxen an klare Regeln halten, wird es kommerziellen Anbietern ermöglicht, schnelles Geld mit Pseudo-Attesten zu machen.“
Beier zufolge nutzen die Plattformen, die „aggressiv mit Online-Krankschreibungen für 20 bis 30 Euro“ werben, gezielt bestehende Gesetzeslücken aus. Auf einer Linie mit ihm zeigte sich der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Dass kommerzielle Anbieter, die keinen Bezug zum Patienten haben und nicht praktisch tätig sind, mit Online-Krankschreibungen werben, halte ich für problematisch. Hier gibt es in der Tat leider rechtliche Lücken, die das ermöglichen.“ Lauterbach plädierte dafür, die Online-Krankschreibung ausschließlich Haus- und Fachärzten vorzubehalten, räumte aber gleichzeitig ein, dass es sich um kein zahlenmäßig bedeutendes Phänomen handle. Quellen: rnd.de, rheinische, rp-online.de, dpa (bk)