Hasserfüllte Nachrichten: Trierer bedroht Bußgeldstelle: Wenn der Streit ums Knöllchen eskaliert

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Hasserfüllte Nachrichten: Trierer bedroht Bußgeldstelle: Wenn der Streit ums Knöllchen eskaliert

Hasserfüllte Nachrichten Trierer bedroht Bußgeldstelle: Wenn der Streit ums Knöllchen eskaliert

Trier · Niemand freut sich über Strafzettel. Aber ein 47-jähriger Mann aus Trier soll darauf ungewöhnlich aggressiv reagiert haben. Welche Strafe ihm nun wegen seiner E-Mails droht.

27.07.2026 , 06:25 Uhr

Ein Mann aus Trier hat der Bußgeldstelle hasserfüllte Mails geschrieben, in denen er unter anderem damit drohte, Personen zusammenzuschlagen (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Um 10.30 Uhr sollte die Verhandlung beginnen. Die Richterin sitzt auf ihrem Platz, der Staatsanwalt auch, aber einer fehlt noch: der Angeklagte. Über die Lautsprecheranlage ruft die Richterin ihn auf. Aber Minute um Minute wird deutlicher, dass der Mann sich nicht nur verspätet.

Er taucht überhaupt nicht auf. Der Angeklagte hat offenbar weder einen Rechtsvertreter geschickt noch sich entschuldigen lassen. Die Juristen zeigen keine Spur von Erstaunen darüber, dass der Mann sie warten lässt. Genau das ist ja der Gegenstand der Verhandlung – der mangelnde Respekt gegenüber staatlichen Institutionen.

Gerichtsprozess um Beleidigung der Bußgeldstelle in Trier

Es geht um mehrere E-Mails, die der Angeklagte im November 2025 an die Bußgeldstelle der Stadt Trier geschickt haben soll. Zuvor seien mehrere Bußgelder wegen Falschparkens gegen den damals 47-Jährigen vollstreckt worden, teilt die Pressestelle des Amtsgerichts Trier mit. Doch damit war der Mann offenbar nicht einverstanden und ließ seinem Ärger in den E-Mails freien Lauf.

„Dabei soll er unter anderem gedroht haben, ein paar Personen ‚die Fresse einzuschlagen‘ und ‚zusammenzutreten‘, sie ‚platt zu machen‘, etwas mit der Faust zu vollstrecken, etc., um die Vollstreckung der Bußgelder zu beenden“, heißt es in der Pressemitteilung. „Auch soll er die dortigen Mitarbeiter als ‚Pisser‘ beleidigt haben.“

Dafür drohen dem Trierer nun ernste Konsequenzen. Er wird der Beleidigung, Bedrohung und versuchten Nötigung in mehreren Fällen beschuldigt. Da er zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, hat das Gericht einen vorläufigen Beschluss gefasst.

Angeklagtem aus Trier droht hohe Geldstrafe

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Strafbefehl erlassen, der mit einer Geldstrafe verbunden ist. Dabei handelt es sich um 150 Tagessätze zu je 15 Euro – insgesamt also 2.250 Euro.

„Der Angeklagte kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls hiergegen Einspruch einlegen“, erklärt Pressesprecher Felix Heinemann. „Dann käme es zu einem neuen Hauptverhandlungstermin. Wenn dies nicht geschieht, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.“

Vielleicht lässt sich der Angeklagte also noch im Amtsgericht blicken – oder meldet sich per E-Mail.