Gericht erlaubt „Betonbunker“ in Niedersachsen – allerdings stehen nun noch zwei Bäume im Weg
StartseiteLokalesLandkreis VerdenAchimStand: 09.09.2026, 19:51 UhrKommentareUns auf Google folgenDiese beiden großen Bäume auf dem Grundstück an der Mühlenstraße 57 sind durch den geplanten Bau eines zweigescho...
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Stand: 09.09.2026, 19:51 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Stade hat einen von den Behörden abgelehnten Neubau an der Mühlenstraße 57 erlaubt. Zwei großen Bäumen dort droht das Ende. Ein SPD-Ratsherr fordert, dass die Stadt Baugenehmigungsbehörde wird.
Achim – Das Bauvorhaben auf einem Grundstück neben der Achimer Windmühle ist in die Schlagzeilen geraten, weil der Investor dort eine ortsbildprägende Rotbuche und einen ebenfalls großen Walnussbaum fällen will. Aber es steckt noch mehr Zündstoff in der Angelegenheit. Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen dem Bauherrn und der Stadt um den passenden Gebäudekörper auf der Grünfläche rund um die beiden Bäume.
Laut dem Bauschild ist an der Mühlenstraße 57 der „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Garage und Herstellung eines Pkw-Stellplatzes“ geplant. Bereits 2021, ein Jahr nach dem Verkauf des privaten Grundstücks, hatte der neue Eigentümer bei der Stadt den Antrag gestellt, dort Neues entstehen zu lassen. Das Bestandsgebäude auf dem Areal zu belassen, es aber auf vier Wohnungen aufzustocken, beanstandete die Planungsbehörde im Rathaus nicht. Dagegen bewertete es die beantragte Bebauung im Garten als „kritisch“.
Wie Nachbarn berichten, will Bauherr Kavi Tharmapalan auf 370 Quadratmetern ein zweigeschossiges, knapp sieben Meter hohes Gebäude mit Flachdach errichten. Der Unternehmer, der sich zu dem Vorhaben bedeckt hält, wolle in den vorgesehenen „Betonbunker“ mit seiner Frau und den vier Kindern einziehen.
Bauherr zog wegen Neubau-Sperre vors Verwaltungsgericht Stade
Die Stadt hat 2021 das sogenannte gemeindliche Einvernehmen versagt, „da es sich insbesondere vom Maß der baulichen Nutzung (Gebäudekubatur, Grundfläche) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde folgte dieser Sichtweise.
Dagegen ging der Bauherr juristisch vor und zog vor das Verwaltungsgericht Stade. Und das gab seiner Klage gegen die Verfügungen der Behörden 2024 statt. Tharmapalan kann sich also auf ein rechtskräftiges Urteil zur Erteilung einer Baugenehmigung stützen.
Jetzt stehen ihm bei seinem Projekt nur noch die beiden Bäume im Weg. Die Stadt verpflichtete den Grundstückseigentümer, Fachgutachten zu den unter die Achimer Baumschutzsatzung fallenden grünen Riesen im Garten beizubringen. Wie von Nachbarn zu hören ist, soll der Sachverständige deren Standsicherheit bestätigt haben. Doch ob sie tatsächlich stehen bleiben werden, ist fraglich.
„Es wäre fast schon ein Wunder, wenn sie erhalten bleiben würden“
„Bei beiden Bäumen fehlt der vorgeschriebene Stammschutz. Da sind viele Wurzelschäden angerichtet worden“, sagt Ralph Spill, der die Bauarbeiten auf dem Grundstück schon länger verfolgt. Und zeigt sich im Hinblick auf die Zukunft der Bäume wenig optimistisch. „Es wäre fast schon ein Wunder, wenn sie erhalten bleiben würden.“
SPD-Ratsherr Werner Meinken, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Klimaschutz, hat die Vorgänge auf dem Grundstück an der Mühlenstraße 57 von Anfang an im Auge. Hinsichtlich des Bauantrags hätten die Stadt als Planungsbehörde und der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde „mal an einem Strang gezogen, was ja leider nicht immer der Fall ist“, lobt und tadelt der Kommunalpolitiker zugleich, und das Bauvorhaben als überzogen und nicht in die Umgebung passend abgelehnt.
Dass der Investor daraufhin das Gericht angerufen habe, sei sein gutes Recht. „Aber ob man das als örtlicher Unternehmer mit Sinn für ein gutes Miteinander macht, steht für mich auf einem anderen Blatt“, merkt Meinken an.
Das VG Stade habe das Baurecht auf dem Grundstück, das nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs beurteilt. Dabei bestehe bei diesem „Gummiparagrafen“ durchaus „Gestaltungsspielraum“.
Mutwillig geschützte Bäume zu zerlegen, ist trotz Baugenehmigung nicht erlaubt
Aber selbst mit der Baugenehmigung im Rücken dürfe der Investor nicht mutwillig geschützte Bäume zerlegen, sagt Meinken. Diese Auseinandersetzung laufe ja gerade.
Entscheidend für eine stärkere Beachtung der über 30 Jahre alten Achimer Baumschutzsatzung im Baugenehmigungsverfahren sei jedoch, das Bauplanungsrecht und das Baugenehmigungsverfahren „in einer Hand“ zusammenzufassen, betont Werner Meinken. Das gebe es in allen größeren Städten und auch in Verden.
Damit könne sicherlich nicht jeder Baum gerettet werden, „da das Eigentumsrecht und damit das Recht des Stärkeren in Deutschland sehr ausgeprägt ist“. Und auch der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum sei „eine große politische Aufgabe“.
Obwohl das niedersächsische Rahmenrecht der Stadt erlaube, sowohl Planungs- als auch Genehmigungsbehörde zu sein, habe sich dafür in Achim bisher keine politische Mehrheit gefunden, bedauert Meinken. Und fügt hinzu: „Für mich eine der zentralen Aufgaben in der nächsten Wahlperiode des Rates.“