Frankfurt: Acht Jahre oder Bewährung: Plädoyers im Prozess nach E-Scooter-Unfall mit zwei Toten

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Frankfurt: Acht Jahre oder Bewährung: Plädoyers im Prozess nach E-Scooter-Unfall mit zwei Toten

Stand: 09.09.2026, 18:56 Uhr

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Zwillingsbrüder sterben bei E-Scooter-Unfall in Frankfurt Fahrer unter Lachgas-Einfluss festgenommen In Frankfurt am Main sind in der Nacht auf Sonntag, 06.07.2025, zwei 23-jährige Zwillingsbrüder bei einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und ihrem E-Scooter ums Leben gekommen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft soll der 23-jährige Autofahrer unter dem Einfluss von Lachgas und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Das Fahrzeug prallte zunächst gegen den Scooter der Brüder und erfasste anschließend einen weiteren 27-jährigen E-Scooter-Fahrer, der schwer verletzt wurde. Gegen den mutmaßlichen Verursacher wurde Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung, versuchten Totschlags und Fahrerflucht erlassen

Die Unglücksstelle im Gallus in der Nacht des Unfalls. © IMAGO/5VISION.NEWS

Nach dem tödlichen Unfall auf der Mainzer Landstraße fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für Mohammad S. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch fallen.

Im Prozess gegen den 24 Jahre alten Mohammad S. ist am Dienstag die Beweisaufnahme geschlossen und plädiert worden. S. hatte am späten Abend des 5. Juli 2025 auf der Mainzer Landstraße im Frankfurter Stadtteil Gallus am Steuer eines Autos drei E-Scooter-Fahrer, die auf dem Radstreifen auf dem Rückweg vom Kendrick-Lamar-Konzert im Waldstadion waren, angefahren. Die 23 Jahre alten Zwillingsbrüder Duy Quang und Quang Minh N., die sich einen Scooter teilten, starben. Der 27-jährige Trung Hieu H. überlebte schwer verletzt.

An der Unfallstelle des tödlichen E-Scooter-Unfall in der Mainzer Landstraße  gab es eine Gedenkstätte für die Zwillinge Duy Quang und Quang Minh Nguyen.

An der Stelle des tödlichen E-Scooter-Unfall in der Mainzer Landstraße gab es eine Gedenkstätte für die Zwillinge Duy Quang und Quang Minh N. © Rolf Oeser

Die Staatsanwaltschaft sieht den Tod der Zwillinge als fahrlässige Tötung an, den Unfall mit H. hingegen wertete sie bereits in der Anklage als versuchten Mord durch Unterlassen und rückt davon auch in ihrem Plädoyer nicht ab. Das Verteidigungsteam von S. sieht in der Tat lediglich eine fahrlässige Körperverletzung.

Dementsprechend unterschiedlich fallen die Plädoyers aus: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, die Verteidigung möchte eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann – das bedeutet maximal zwei Jahre. Darin, dass sich S. des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Unfallflucht schuldig gemacht hat, sind sich beide Parteien einig.

Der Vorwurf des versuchten Mordes ist die Gretchenfrage dieses Prozesses. In dem ersten Unfall, bei dem die Zwillinge starben, sieht auch die Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Tötung. Zu Beginn des Prozesses war der vorherige Lachgaskonsum von S. und seiner drei Begleiter am Mainufer noch ein großes Thema gewesen. Doch das war lange vor dem Unfall, und der Lachgasrausch, das hatte auch der toxikologische Gutachter im Prozess bestätigt, ist eine Sache von Sekunden, maximal Minuten.

Lachgas spielte wohl keine Rolle

Dafür, dass S. während der Fahrt Lachgas konsumierte, gibt es keinerlei Beweise. Auch wenn den Insassen des Unfallautos die Lachgaskartuschen im Auto wohl selbst nicht ganz koscher vorkamen und sie sie vorsichtshalber, genau wie das verbliebene hintere Nummernschild, entsorgten, ehe sie das demolierte Auto in der Straße Am Römerhof abstellten.

Fakt ist, dass S. bei dem Unfall mit 75 Kilometern pro Stunde das Tempolimit von 50 deutlich überschritten hatte. Das war mit Sicherheit auch ein Grund dafür, warum er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, beinahe ein Uber-Auto rammte und dann auf den Radstreifen fuhr. Es gab auch schon Prozesse, in denen Innenstadtraser wegen Mordes angeklagt und auch verurteilt worden waren. Aber diese Art von Raser ist in der Regel mindestens doppelt so schnell unterwegs wie S. am Unfallabend und steht zumindest oft nachweisbar unter dem Einfluss verbotener Substanzen. Ein solcher Raser ist S. nicht.

Auch bei dem zweiten Unfall sieht die Staatsanwaltschaft erst einmal keine Tötungsabsicht. Überhaupt ist es fraglich, ob man von zwei Unfällen sprechen kann, wenn der zeitliche Abstand nicht viel mehr als einen Wimpernschlag beträgt. Das schäbige Verhalten von S. und seinen Mitfahrern – die allerdings nicht strafrechtlich verfolgt werden – wertet die Anklage als versuchten Mord durch Unterlassen und sieht als Mordmerkmal die Verdeckung einer anderen Straftat, nämlich des zweiten Unfalls.

S. hatte sich erst einmal aus dem Staub gemacht – um sich den Konsequenzen seiner Tat zu entziehen, wie die Staatsanwaltschaft glaubt. Er habe auch nicht den Notruf gewählt, obwohl er hätte wissen müssen, dass er wenigstens einen Menschen zumindest schwer verletzt und so dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Dass dies schließlich andere getan und so H.s Leben gerettet hatten – die Mainzer Landstraße war auch zu dieser späten Stunde belebt genug –, ändert daran nichts. Ebensowenig die Tatsache, dass S. etwa zwei Stunden nach der Tat am Unfallort auftauchte und sich stellte, nachdem sein Vater, mit dessen Toyota er verbotenerweise von Bad Kreuznach nach Frankfurt gefahren war, ihn telefonisch dringend dazu aufgefordert hatte.

Der versuchte Mord durch Unterlassen findet sich so im Strafgesetzbuch übrigens nicht. Was ein Mord ist, definiert dort Paragraf 211, die Strafbarkeit des Versuchs regelt Paragraf 23, und in Paragraf 13 steht, wie man eine Straftat auch durch Unterlassen begehen kann.

Wenig brauchbare Zeugenaussagen

Sowohl S. als auch seine Begleiter hatten zu dem Unfall während des Prozesses kaum Brauchbares beigetragen. Alle leiden nach eigenen Angaben unter massiven Erinnerungslücken. Alle räumen ein, mitgekriegt zu haben, dass ihr Auto irgendetwas gerammt habe. Aber niemand habe gesehen oder auch nur vermutet, dass Menschen involviert gewesen sein könnten.

Das ist wenig glaubhaft. Durch den ersten Aufprall wurde der Scooter der Zwillinge auf die Terrasse einer Shishabar geschleudert. Beim zweiten Unfall durchbrach H.s Kopf die Windschutzscheibe des Autos, er lag noch eine Zeit auf der Motorhaube, ehe er auf die Straße geschleudert wurde. Sein Scooter hatte sich unter dem Auto verkeilt, so dass der Toyota seine Flucht mindestens mehrere Hundert Meter mit sprühendem Funkenflug fortsetzte.

Die Folgen für H. waren gravierend und sind es noch: Er lag im Koma, ein Unterschenkel wurde ihm amputiert, er leidet seit dem Unfall unter Epilepsie und Phantomschmerzen im amputierten Bein. Seinem Beruf als Krankenpfleger kann er nicht mehr nachgehen, demnächst steht ihm vermutlich auch noch eine Lebertransplantation bevor.

Zu Beginn des Prozesses hieß es noch, dass H. nicht vernehmungsfähig sei und zudem die deutsche Sprache, die der ebenso wie die Zwillinge aus Vietnam stammende junge Mann zuvor fließend gesprochen hatte, komplett vergessen habe – ebenso wie Teile seiner Muttersprache.

Überlebendes Opfer nicht beim Prozess

Am letzten Verhandlungstag präsentierte S.s Verteidigung dann allerdings eine Zusammenstellung von jüngeren Tiktok-Videos des zuvor schon in sozialen Medien sehr aktiven H. Sie zeigen einen jungen Mann, der seinen Schicksalsschlag bewundernswert zu meistern scheint und mit Prothese mittlerweile so gut auf den Beinen ist wie manche Gesunde. Trung Hieu H. präsentiert sich dort als glücklicher Mensch. Während die Videos gezeigt werden, schaut S. zu Boden. Die Staatsanwaltschaft gibt zu bedenken, dass das Vorspiegeln einer heilen Welt zur Grundeinstellung der sozialen Medien gehöre und die Schnipsel „lediglich wenige Sekunden eines 24-Stunden-Tages“ zeigten.

Dennoch hätte das Gericht auch den zumindest halbwegs gesundeten H. gerne noch gehört. Nach einem Telefonat mit seinem Anwalt, der ihn als Nebenkläger in dem Prozess vertritt, erklärt er sich sogar bereit, am frühen Nachmittag spontan in den Zeugenstand zu treten. Weil in Frankfurt kein vietnamesischer Dolmetscher zu finden ist, wird eigens einer aus dem Umland geholt. Dann aber erscheint H. doch nicht bei Gericht und ist auch telefonisch nicht mehr erreichbar, weshalb die Plädoyers dann beginnen, ohne dass das einzige überlebende Opfer gehört worden wäre. Sie enden erst am sehr späten Nachmittag.

Für die Entscheidung, ob Mohammad S. sich des versuchten Mordes schuldig gemacht hat, will sich die 1. Große Strafkammer des Landgerichts ausreichend Zeit nehmen. Das Urteil soll am kommenden Mittwochmorgen fallen.