Neue Regeln in der Schweiz: Bis zu 600 Euro bei Verspätungen

EU-Parlament stärkt Rechte von Passagieren – neue Regeln in der Schweiz wohl ab Herbst 2027 Das ändert sich für dich bei Flug-VerspätungDas EU-Parlament stärkt die Rechte von Passagieren. Was sich in der Schwei...

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Neue Regeln in der Schweiz: Bis zu 600 Euro bei Verspätungen

EU-Parlament stärkt Rechte von Passagieren – neue Regeln in der Schweiz wohl ab Herbst 2027

Das ändert sich für dich bei Flug-Verspätung

Das EU-Parlament stärkt die Rechte von Passagieren. Was sich in der Schweiz ändert – und wann Swiss, Easyjet und Co. zahlen müssen.

Publiziert: 18:41 Uhr

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Aktualisiert: 18:55 Uhr

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft

  • Gewitter und Flugprobleme: Tausende Passagiere stranden, Airlines zahlen Entschädigungen nur widerwillig
  • Swiss, Easyjet und Co. zahlen oft nur, wenn Anwälte ins Spiel kommen
  • Bazl: 5600 Beschwerden im ersten Halbjahr 2026, 76 Prozent mehr
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Ferienzeit ist Reisezeit – und strapaziert vielerorts die Nerven. Gewitter führen zu Verspätungen und Annullierungen, Tausende stranden an Flughäfen und müssen versorgt werden. In vielen Fällen müssen Airlines Entschädigungen zahlen – tun dies aber selten freiwillig. Erst mit Anwälten fliesst Geld. Airlines berufen sich oft auf höhere Gewalt – nicht immer zu Recht.

Ein kurioses Beispiel: Letztes Jahr flog Staatssekretärin Helene Budliger Artieda (60) nach Washington. Wegen verstopfter Toiletten musste die Swiss umkehren; sie landete mit über fünf Stunden Verspätung in der US-Hauptstadt. Nach geltendem Recht hätte die Staatssekretärin Anspruch auf 600 Euro. Dass alle Passagiere entschädigt wurden, darf bezweifelt werden – die Swiss müsste 132’000 Euro zahlen. Die Airline will sich hierzu nicht äussern.

Passagiere erhalten bis zu 600 Euro

Nun gibt es eine gute Nachricht: «Das EU-Parlament will die Fluggastrechte stärken», sagt Bazl-Direktorin Francine Zimmermann (43) zu Blick. Am Dienstag war die entscheidende Abstimmung. Die Schweiz dürfte die Regeln ab Herbst 2027 übernehmen. 

Schon heute gilt: Bei Annullierungen weniger als 14 Tage vor Abflug oder Verspätungen von über drei Stunden gibt es je nach Distanz 250, 400 oder 600 Euro. Befreit ist eine Airline nur bei aussergewöhnlichen Umständen. Was das heisst, ist umstritten. Die Swiss verweist im Winter auf Enteisungsprobleme. Gerichte könnten argumentieren, dass Vereisung im Winter keine Überraschung ist und die Swiss besser planen muss.

Swiss-Kunden stranden in Wien

Künftig müssen Flughäfen Notfallpläne bereithalten, wenn viele Reisende stranden. Diesen Winter war München (D) überfordert, Passagiere mussten in Lufthansa-Maschinen übernachten. Letzte Woche strandeten in Wien 4000 Menschen. Kunden mit einem Swiss-Ticket wurden von Austrian Airlines im Stich gelassen – die Ösis waren längst im Feierabend.

Was ändert sich noch?

  • Informationspflicht: Airlines müssen Passagiere innert vier Tagen über Ansprüche informieren und innert 30 Tagen antworten. Ablehnungen müssen begründet werden.
  • Umbuchung: Bei Annullierungen muss innert drei Stunden eine Alternative angeboten werden. Danach dürfen Passagiere selbst buchen und die Kosten zurückfordern – bis zu 400 Prozent des Ticketpreises.
  • Verbot der No-Show-Praxis: Wer den Hinflug nicht nutzt, soll den Rückflug dennoch antreten können – ohne Zusatzkosten. Die Swiss muss daher wohl ihr Tarifsystem umstellen. Zum Swiss-Geschäftsmodell gehört es, die Passagiere in der Schweiz stärker zu melken als in anderen Ländern. Künftig können Reisende das umgehen: Statt eines teuren One-Way-Tickets Zürich–Berlin könnten sie Berlin–Zürich–Berlin buchen und die erste Strecke verfallen lassen.
  • Familien: Keine Sitzplatz-Zuschläge, wenn Familien oder Begleitpersonen zusammensitzen wollen.
  • Preistransparenz: Der bei der Buchung angezeigte Ticketpreis ist inklusive eines Handgepäckstücks.

Das Bazl rechnet 2026 mit mehr Beschwerden – auch wegen der Kriege im Nahen Osten. «Im ersten Halbjahr sind rund 5600 Anzeigen eingegangen – 76 Prozent mehr als im Vorjahr», sagt eine Sprecherin.

Wie können sich Passagiere wehren? Das Bazl empfiehlt, Quittungen aufzubewahren und die Airlines schriftlich um Erstattung zu bitten. Passagiere haben Anrecht auf Cash – sie müssen sich nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen. Verletzt eine Airline Passagierrechte, kann man beim Bazl kostenlos eine Anzeige stellen. Hilfreich kann auch ein auf Flugrechte spezialisierter Anwalt wie cancelled.ch sein. 

Lufthansa, Easyjet und Co. haben in Brüssel versucht, eine Stärkung der Passagierrechte zu verhindern – ohne Erfolg. Nun wird es für Airlines deutlich schwieriger, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.