Deutsche Bahn: Alexander Dobrindt hat noch Redebedarf zu Alkoholverbot an Bahnhöfen

Die Deutsche Bahn plant ein Alkoholverbot an Bahnhöfen. Bundesinnenminister Dobrindt findet das grundsätzlich positiv – die Umsetzung könne aber problematisch sein. Quelle: ...

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Deutsche Bahn: Alexander Dobrindt hat noch Redebedarf zu Alkoholverbot an Bahnhöfen

Die Deutsche Bahn plant ein Alkoholverbot an Bahnhöfen. Bundesinnenminister Dobrindt findet das grundsätzlich positiv – die Umsetzung könne aber problematisch sein.

Quelle: DIE ZEIT, AFP,

yil

Aktualisiert am 21. Juli 2026, 13:40 Uhr

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte über das geplante Alkoholkonsumverbot an deutschen Bahnhöfen mit der Bahnchefin sprechen. © Sebastian Gollnow/​dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Vorstoß der Deutschen Bahn für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen grundsätzlich begrüßt. Er halte es für positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gebe, um die Situation an Bahnhöfen zu verbessern, sagte Dobrindt. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings eine »problematische«, fügte er hinzu.

Er verstehe das Anliegen, »dass man mit dem Thema Alkohol an den Bahnhöfen möglicherweise etwas, was auch an Aggressionspotenzialen da vorhanden ist, reduzieren kann oder glaubt, dass man das reduzieren könnte«, sagte der Minister. Er würde gerne mit Bahnchefin Evelyn Palla »darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat«, die sie zu dieser Idee veranlasst hätten, fügte Dobrindt hinzu. »Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.«

Die Bahn hatte zuvor bestätigt, dass bis zum 15. Oktober schrittweise an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholkonsumverbot umgesetzt werden solle. »Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt«, sagte Bahnchefin Evelyn Palla zur Begründung.

Das Verbot betrifft den Konsum auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen bleiben soll der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von original verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Die Einhaltung des Verbots soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.