Wenn die Therapie mehr schadet als hilft: Diese Rechte haben Patienten – Experten geben Tipps
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Stand: 21.08.2026, 20:32 Uhr
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Wer mit seiner Psychotherapie nicht zufrieden ist, muss sie nicht zwangsläufig abbrechen. Experten geben Tipps, was Patienten machen können und welche Rechte sie haben.
Frankfurt – Psychische Krankheiten nehmen in Deutschland seit Jahren zu, immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb für eine Therapie. Viele Patienten müssen lange auf einen Therapieplatz warten und haben große Hoffnungen – doch leider werden sie nicht immer erfüllt. Falls sich kein Vertrauen einstellt oder die Sitzungen sogar mehr belasten als helfen, müssen Patienten das nicht einfach hinnehmen.

Wer mit seiner Therapie oder seinem Therapeuten unzufrieden ist, kann die Behandlung jederzeit beenden – ohne Angabe von Gründen. Das stellt Prof. Bernhard Strauß vom Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie am Universitätsklinikum Jena klar. In der Praxis ist ein Wechsel allerdings nicht immer einfach: Neue Therapieplätze sind rar, und Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse können den Prozess verkomplizieren.
Unzufrieden mit der Therapie – das Patienten machen können
Experten empfehlen Patienten deshalb, zunächst zu prüfen, ob sich Probleme in einem offenen Gespräch mit dem Therapeuten lösen lassen. Steht der Entschluss zum Wechsel dann fest, helfen mehrere Erstgespräche dabei, einen ersten Eindruck von neuen Behandlern zu gewinnen. Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat klar geregelte Rechte – und sollte sie kennen. Laut der Psychotherapeutenkammer Berlin gilt:
- Therapeuten müssen vollständig über Diagnose, Therapieplan und anfallende Kosten aufklären.
- Gesprächsinhalte und persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden.
- Patienten haben das Recht, ihre eigene Patientenakte einzusehen.
- Es ist Therapeuten ausdrücklich verboten, die Hilflosigkeit oder Unwissenheit ihrer Patienten auszunutzen.
Wer das Verhalten seines Therapeuten als unangemessen erlebt, kann das zunächst direkt ansprechen. Bringt das nichts oder wurden Grenzen überschritten, gibt es konkrete Anlaufstellen: die regionalen Psychotherapeutenkammern, die Initiative „Ethik in der Psychotherapie“ – die kostenlos, vertraulich und unabhängig berät – sowie die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
Wer den Therapeuten wechseln will, sollte außerdem frühzeitig seine Krankenkasse kontaktieren. Bleibt man im gleichen Therapieverfahren, kann der neue Therapeut die verbleibenden Stunden häufig übernehmen und es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform 2026, die das Therapieangebot durch neue Budgetobergrenzen weiter verknappen wird, ist es wichtiger denn je, die eigenen Rechte zu kennen und aktiv einzufordern. (Quellen: Psychotherapeutenkammer Berlin, Deutsche Presseagentur) (kiba)