Wegen Bürgergeldempfängern: Krankenkassen verklagen Merz-Regierung – Versicherte könnten Folgen spüren
StartseiteWirtschaftStand: 11.08.2026, 08:12 UhrKommentareUns auf Google folgen79 gesetzliche Krankenkassen klagen gegen die Bundesregierung. Sie fordern höhere Bundeszahlungen für Bürgergeldempfänger – es geht...
- 3 min read
Stand: 11.08.2026, 08:12 Uhr
Kommentare
79 gesetzliche Krankenkassen klagen gegen die Bundesregierung. Sie fordern höhere Bundeszahlungen für Bürgergeldempfänger – es geht um Milliarden.
München – Der Bund lässt die Krankenkassen auf Milliarden sitzen – und die schlagen jetzt zurück. 79 gesetzliche Krankenkassen haben Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie fordern höhere Zahlungen für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden (ehemals Bürgergeld).
Die Finanzierungslücke beläuft sich nach Schätzungen auf rund zehn bis zwölf Milliarden Euro jährlich. Das trifft auch Millionen Beitragszahler in Deutschland.

79 Krankenkassen klagen gegen die Bundesregierung
Die Klagen wurden beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Der GKV-Spitzenverband hatte die ersten Verfahren bereits Anfang Dezember 2025 angestoßen.
Seitdem ist die Zahl der klagenden Kassen auf 79 gewachsen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Kassen diesen Weg beschreiten.
GKV-Spitzenverband erhöht Druck auf die Politik
Schon Ende 2025 hatte der GKV-Spitzenverband angekündigt, den Druck auf die Politik zu erhöhen.
Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband, machte die Haltung der Kassen damals deutlich: „Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker.“
Die Klagen richten sich ausdrücklich nicht gegen den Krankenversicherungsschutz der Leistungsbeziehenden. Im Mittelpunkt steht allein die Frage der Finanzierung.
Bund zahlt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten
Für das Jahr 2026 zahlt der Bund monatlich 144,04 Euro pro versichertem Grundsicherungsbeziehenden. Diese Pauschale orientiert sich an einer gesetzlich festgelegten Rechengröße.
Sie spiegelt aber nicht die tatsächlichen Gesundheitsausgaben wider.
Kassen fordern Finanzierung aus Steuermitteln
Wie groß die Lücke ist, zeigt eine Berechnung des IGES-Instituts für das Jahr 2022. Damals zahlte der Bund monatlich 108,48 Euro pro Person.
Das Institut errechnete einen tatsächlichen Bedarf von 311,45 Euro. Die staatliche Pauschale deckte damit nur rund 39 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben für diese Versichertengruppe.
Die Kassen fordern deshalb eine stärkere Finanzierung aus Steuermitteln. Ihre Argumentation: Bei einer staatlichen Fürsorgeleistung sollte der Bund die Kosten vollständig übernehmen.
Stattdessen werde die Differenz über Sozialversicherungsbeiträge ausgeglichen.
DAK und IKK schließen sich Klagewelle an
Auch einzelne Kassen schlossen sich der Klagewelle an. Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, erklärte: „Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.“
Neben der DAK kündigte auch die IKK Brandenburg und Berlin an, sich der Klage anzuschließen.
Versicherte und Arbeitgeber tragen die Last
Die Unterfinanzierung wirkt sich direkt auf die Beiträge aus. Reichen die Einnahmen einer Kasse nicht aus, kann sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen oder Rücklagen auflösen.
Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann kritisierte: „Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.“
DAK-Chef Storm bezifferte das Ausmaß konkret. Hätten die Kassen die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich zehn Milliarden Euro erhalten, könnten die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber im Jahr 2026 stabil bleiben.
„Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkte“, so Storm.
Klageerfolg würde Beiträge nicht automatisch senken
Ein Klageerfolg würde die Kassen finanziell entlasten. Er würde aber nicht automatisch zu niedrigeren Beiträgen für Versicherte führen.
Für Beitragszahler ist der Streit dennoch hochrelevant. Denn solange die Finanzierungslücke besteht, bleibt der Druck auf die Zusatzbeiträge hoch.
Bundestag beschließt höhere Berechnungsgrundlage
Parallel zum Rechtsstreit hat der Bundestag im Juli 2026 eine höhere Berechnungsgrundlage für die Beiträge von Grundsicherungsbeziehenden beschlossen.
Die Regelung soll ab 2027 schrittweise steigen. Der gesetzliche Faktor soll bis 2031 auf das 0,2995-Fache der monatlichen Bezugsgröße wachsen.
Finanzierungsstreit ist nicht beendet
Damit dürfte der Finanzierungsstreit jedoch nicht automatisch beendet sein. Die laufenden Klagen betreffen die Zuweisungsbescheide für 2026 und die grundsätzliche Frage der ausreichenden Finanzierung.
Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Klar ist aber schon jetzt: Der Konflikt zwischen Krankenkassen und Bund wird zu einem zentralen Streit über die Frage, wer die Kosten des Sozialstaats bezahlt – Steuerzahler oder Beitragszahler. (Quellen: GKV-Spitzenverband, DAK-Gesundheit, IGES-Institut, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Bundestag) (mare)