Ständeratskommission kommt mit neuen Vorschlägen zum Vertragspaket
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Vertragspaket Schweiz-EU Ständeratskommission fordert Lenkungsabgabe für EU-Arbeitskräfte
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- Im Rahmen des Vertragspakets zwischen der Schweiz und der EU ist die Zuwanderung ein zentraler Streitpunkt.
- Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will nun die bereits ausgehandelte Schutzklausel um ein neues Instrument ergänzen: eine Zuwanderungsabgabe.
- Der Vorschlag stammt vom Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni – und wurde mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats möchte eine Lenkungsabgabe einführen: Nimmt die Zuwanderung aus der EU nach Inkraftsetzen der Bilateralen III zu stark zu, sollen Erwerbstätige aus der EU eine Abgabe entrichten müssen.
So soll die Abgabe funktionieren
Andrea Caroni erklärt das Funktionsprinzip so: «Voraussetzung wäre, dass der Bundesrat zuerst erfolgreich die Schutzklausel anruft. Danach könnte er dieses Instrument wählen. Und es würde bedeuten, dass, wenn jemand neu in die Schweiz eingewandert ist, er dann pro Jahr einmal eine Abgabe leisten muss», sagte Caroni der «Tagesschau». Diese Abgabe beträgt laut Caroni mindestens 4000 Franken. Beim Familiennachzug wäre der Betrag günstiger.
Die Schutzklausel des Bundesrates
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Um die Zuwanderung aus der EU nach Inkrafttreten des neuen Vertragspakets einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Justizminister Beat Jans bezeichnet die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel regelmässig als Erfolg.
Der Bundesrat muss die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird:
- Die Nettozuwanderung aus der EU
- Die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Die Zunahme der Arbeitslosigkeit
- Die Sozialhilfequote
Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.
Das Besondere: Die eingenommenen Gelder sollen vollumfänglich an die Bevölkerung ausgeschüttet werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates kommt mit neuen Vorschlägen, die dem Vertragspaket mit der EU hinzugefügt werden sollen.
SRF
Die Kommission sei überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schaffe, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, hiess es bei den Parlamentsdiensten. Gemäss Angaben der SPK-S soll die Abgabe für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein.
Drei Gründe für das neue Instrument
Caroni betont, dass der Bundesrat zwar bereits verschiedene Schutzklausel-Instrumente vorgeschlagen habe – etwa Kontingente –, dieses «raffinierte Instrument» aber übersehen habe. Er nennt drei Gründe, weshalb die Zuwanderungsabgabe sinnvoll sei: «Erstens, weil die hiesigen Unternehmen einen Anreiz erhalten, eher in der Schweiz zu rekrutieren. Zweitens, weil die Zuwanderer wissen: Hier in der Schweiz muss ich etwas beitragen, wenn ich mich ins gemachte Nest setze. Und drittens sieht die Bevölkerung, die die Zuwanderung trägt, wir erhalten etwas.»
Bundesrat warnt vor Einführung
Neu ist die Idee einer Zuwanderungsabgabe nicht, wie auch Caroni zugibt. Die Denkfabrik Avenir Suisse hatte eine solche schon vor Jahren zur Diskussion gestellt.
Die Befürwortenden einer Lenkungsabgabe argumentieren, dass eine richtig ausgestaltete Abgabe die Zuwanderung beschränken und gleichzeitig sicherstellen könne, dass primär diejenigen zuwanderten, die eine hohe Wertschöpfung generierten. Wenn die erhobenen Gelder an die Wohnbevölkerung rückverteilt würden, führe das Instrument auch nicht zu einer weiteren Aufblähung des Staates.
Sicherheit stärken
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Auch im Bereich der Sicherheit sieht die SPK-S Handlungsbedarf. Sie beschloss, dass im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht konsequent geprüft werden muss, ob von der antragstellenden Person eine Gefahr ausgeht.
Bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten müssten die zuständigen Behörden prüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellen. Bei Drittstaatsangehörigen muss laut der Ständeratskommission ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat verlangt werden. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, so kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden.
Der Bundesrat und die EU dürften über diese Vorschläge wenig erfreut sein. Gemäss einem Anfang Mai publizierten Bericht, in dem drei Modelle für eine mögliche Zuwanderungsabgabe geprüft wurden, schrieb die Landesregierung, dass eine Abgabe für Personen aus EU- und Efta-Staaten «nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar» wäre. Bei Familienangehörigen stünde sie zudem potenziell im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
In der Herbstsession beugt sich die kleine Kammer über das gesamte EU-Vertragspaket.
Tagesschau, 18.8.2026, 19:30 Uhr ; SRF/horm;hues