Skandal in Paris: Frauen am Eiffelturm für Besuch von religiösen Hindus ausgeschlossen
Für eine religiöse Delegation mussten Mitarbeiterinnen des Pariser Wahrzeichens offenbar ihre Plätze verlassen und bestimmte Bereiche meiden. Es folgte ein Streik. Und die Frage: Wo endet religiöse Rücksichtnahme?
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Unterwerfung am Eiffelturm? Warum Frauen für hinduistische Mönche weichen mussten
Für eine religiöse Delegation mussten Mitarbeiterinnen des Pariser Wahrzeichens offenbar ihre Plätze verlassen und bestimmte Bereiche meiden. Es folgte ein Streik. Und die Frage: Wo endet religiöse Rücksichtnahme?
08.09.2026, 14.07 Uhr
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Der Eiffelturm ist ein öffentliches Wahrzeichen. Doch die weiblichen Beschäftigten wurden am Samstag von hier verbannt.
Christophe Ena / AP
«Homme, es-tu capable d’être juste?», fragte die französische Schriftstellerin Olympe de Gouges 1791 in der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. Also: Mann, bist du fähig, gerecht zu sein? In ihrer an die Nationalversammlung gerichteten Erklärung forderte Gouges die Gleichstellung der Frauen und fragte weiter, wer dem Mann die souveräne Macht gegeben habe, ihr Geschlecht zu unterdrücken.
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235 Jahre später herrschten offenbar wieder längst überwunden geglaubte Zustände. Wie französische Medien berichten, mussten am Wochenende Frauen ihren Arbeitsplatz räumen, damit religiöse Würdenträger ihnen nicht begegneten. Eine Delegation der hinduistischen spirituellen Bewegung Bochasanwasi Akshar Purushottam Swaminarayan Sanstha, kurz Baps, hatte am Samstag den Eiffelturm besichtigt. Dies im Vorfeld der Einweihung eines neuen Tempels in Bussy-Saint-Georges östlich der französischen Hauptstadt.
Wie die Sete, die Gesellschaft, die den Eiffelturm im Auftrag der Pariser Stadtverwaltung betreibt, bestätigte, hatte die Baps-Delegation angefragt, ob ein Besuch, der «die Interaktionen mit Frauen einschränkt», möglich sei.
Baps regelt den Umgang seiner Sadhu-Mönche mit Frauen sehr deutlich: Ein Sadhu soll nicht mit Frauen sprechen, sie berühren oder Umgang mit ihnen pflegen, sogar absichtliches Anschauen ist untersagt. Zwar hat Baps auch Frauenorganisationen und stellt diese Regeln als monastische Disziplin dar. Die Organisation selbst schreibt, ihr früherer geistlicher Führer Pramukh Swami habe einmal eine öffentliche Einladung abgelehnt, weil durch seine Teilnahme Frauen nach hinten umgesetzt hätten werden müssen. Swami habe befürchtet, dass sie sich verletzt fühlen könnten.
Frauen «ausgegrenzt, ersetzt, unsichtbar gemacht»
Laut Gewerkschaften wurden Mitarbeiterinnen des Eiffelturms am Wochenende angewiesen, ihre Arbeitsplätze während des Besuchs zu räumen, so dass männliche Kollegen ihre Plätze einnehmen konnten. Zudem sollten die weiblichen Mitarbeitenden bestimmte Bereiche während der Anwesenheit der Mönche nicht betreten. Laut «Le Figaro» beschrieben die Betroffenen dies als «berufliche Vorgaben», die dazu geführt haben, dass «weibliche Beschäftigte aufgrund ihres Geschlechts ausgegrenzt, ersetzt und unsichtbar gemacht wurden».
Die Belegschaft war so empört, dass sie am Montag in den Ausstand trat. Der Eiffelturm blieb an dem Tag geschlossen, am Dienstag öffnete er wieder. Baps teilte am Montagabend auf X mit, dass zu keiner Zeit irgendjemandem der Zutritt zum Eiffelturm verwehrt gewesen sei. Die Organisation bat diejenigen um Entschuldigung, die durch die Situation verletzt worden seien.
Der Vorfall hat auch empörte Reaktionen in der Politik ausgelöst. Der Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire forderte schnellstmögliche Aufklärung. Auch Ariel Weil, sozialdemokratischer Bürgermeister von Paris-Centre und Präsident der Sete, forderte «Klarheit». Der französische Politiker und ehemalige Kurzzeitpremierminister Michel Barnier, zu dessen Wahlkreis der Eiffelturm gehört, schrieb auf X: «Man versteckt Frauen nicht. Man wischt sie nicht weg, man respektiert sie und verteidigt ihre Freiheit.»
Je prends connaissance du mouvement de colère des salarié·es de la tour Eiffel et je veux leur dire que leur mécontentement est légitime.
Il n’est pas acceptable que de telles conditions puissent être tolérées. Ce ne sont ni mes valeurs, ni celles que doit porter la tour Eiffel,… https://t.co/3srttJpxPo
— Emmanuel Grégoire (@egregoire) September 7, 2026

Am Montag ist der Eiffelturm aus Protest gegen das Vorgehen der Sete-Betreibergesellschaft geschlossen geblieben.
Sarah Meyssonnier / Reuters
Der Fall hat deshalb auch eine politische Dimension. Die Religionsfreiheit der Besucher kollidiert hier mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung und den Arbeitnehmerrechten der Beschäftigten. Der Betreiber eines öffentlichen Wahrzeichens liess seine weiblichen Beschäftigten zurückstehen, um den religiösen Gefühlen der Besucher entgegenzukommen.
Streit um Geschlechtertrennung in Israel
Ähnliche Konflikte gibt es immer wieder. Besonders dort, wo religiös begründete Geschlechtertrennung ebenfalls mit dem öffentlichen Raum kollidiert. In Israel wird beispielsweise seit Jahren um die Abgrenzung zwischen ultraorthodoxen Milieus sowie säkularen und liberal-religiösen Teilen der Gesellschaft gerungen. Auf sogenannten Mehadrin-Buslinien, die vor allem von Ultraorthodoxen benutzt wurden, sollten Frauen hinten einsteigen und sitzen, Männer dagegen vorne. Der Oberste Gerichtshof untersagte 2011 jedoch die erzwungene Geschlechtertrennung im öffentlichen Verkehr. Gläubige dürfen sich weiterhin freiwillig getrennt hinsetzen. Doch die Busunternehmen und deren Fahrer dürfen Frauen nicht aufgrund von deren Geschlecht bestimmte Plätze zuweisen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Konflikten.
Und es gibt Orte, an denen eine solche Geschlechtertrennung gerade noch akzeptiert, wenn auch nicht unumstritten ist.
So gilt auf dem Berg Athos im Norden Griechenlands bis heute das sogenannte Avaton. Frauen ist seit über tausend Jahren der Zutritt zu der auf einer Halbinsel gelegenen Autonomen Mönchsrepublik untersagt. Das Verbot betrifft sogar weibliche Nutztiere wie Kühe und Ziegen. Ausflugsboote mit weiblichen Passagieren halten einen Abstand von mindestens 500 Metern zur Küste ein. Der Sonderstatus des Athos ist rechtlich in der griechischen Verfassung und sogar in europäischen Verträgen verankert. So wurde 1979 im Beitrittsvertrag Griechenlands mit der damaligen Europäischen Gemeinschaft festgehalten, dass der Status der Mönchsrepublik gewahrt bleibe. Während also das EU-Recht Gleichbehandlung garantiert, gilt dies auf dem Athos nicht. Frauen, welche die Halbinsel dennoch betreten, drohen Geldbussen oder Haftstrafen.
Doch der Sonderstatus des Athos zeigt auch, warum sich die Fälle nicht einfach gleichsetzen lassen. Die Mönchsrepublik ist ein klar abgegrenzter religiöser Sonderraum, der einer jahrhundertealten eigenen Ordnung gehorcht und einen besonderen verfassungsrechtlichen Status geniesst. Die Regel muss man nicht für zeitgemäss halten.
Doch der Unterschied zum Eiffelturm liegt darin, dass eine religiöse Verhaltensregel von Besuchern auf die Beschäftigten eines öffentlichen Wahrzeichens übertragen werden sollte und die Betreibergesellschaft dem Wunsch nachkam. Sete machte die Frauen für die Mönche unsichtbar.
Das führt zurück zu Olympe de Gouges, die 1791 dafür kämpfte, Frauen als gleichberechtigte Bürgerinnen sichtbar zu machen.
Die Religionsfreiheit schützt das Recht eines Mönchs, einer Frau aus dem Weg zu gehen. Nicht aber das Recht, die Frau aus dem Weg zu räumen.
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