Touristin vergewaltigt und getötet: Neuschwanstein-Mörder klagt gegen drohende Abschiebung
tzBayernStand: 13.07.2026, 16:24 UhrKommentareUns auf Google folgenDer wegen Mordes an Schloss Neuschwanstein verurteilte US-Amerikaner geht juristisch gegen seinen Ausweisungsbescheid vor. Er fürchtet die Tode...
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Stand: 13.07.2026, 16:24 Uhr
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Der wegen Mordes an Schloss Neuschwanstein verurteilte US-Amerikaner geht juristisch gegen seinen Ausweisungsbescheid vor. Er fürchtet die Todesstrafe.
Augsburg – Drei Jahre nach der brutalen Tat am Schloss Neuschwanstein sorgt der verurteilte US-Amerikaner erneut für Schlagzeilen. Der 33-Jährige, der wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten hatte, wehrt sich nun juristisch gegen seinen Ausweisungsbescheid. Die zuständige Ausländerbehörde hatte die Ausweisung nach dem Urteil des Landgerichts Kempten verfügt.
- Der wegen Mordes am Schloss Neuschwanstein verurteilte US-Amerikaner klagt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen seine Ausweisung.
- Er befürchtet bei einer Rückkehr in die USA ein erneutes Strafverfahren inklusive möglicher Todesstrafe.
- Eine tatsächliche Abschiebung steht frühestens in etwa zwei Jahrzehnten an, da der Mann eine lebenslange Haftstrafe verbüßt.

Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg – Todesstrafe befürchtet
Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hat der Verurteilte inzwischen Klage gegen den Bescheid eingereicht. Sein zentrales Argument lautet: In den USA könnte ihm wegen derselben Tat ein weiteres Strafverfahren drohen – bei dem auch die Todesstrafe nicht ausgeschlossen sei. Laut einem Gerichtssprecher ist ein Verhandlungstermin möglicherweise noch vor Jahresende denkbar. Eine baldige Abschiebung steht allerdings ohnehin nicht an. Der Mann sitzt seine Strafe derzeit in einer bayerischen Haftanstalt ab. Die Staatsanwaltschaft Kempten erklärte, dass kein Prüfverfahren zur Abschiebung aus der Haft eingeleitet worden sei. „Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv", sagte ein Sprecher der Behörde.
Bei lebenslangen Haftstrafen kann eine Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung regulär frühestens nach 15 Jahren geprüft werden. Im vorliegenden Fall ist das jedoch kaum realistisch: Die Strafkammer stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. „Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar", erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Bei derart schwerwiegenden Fällen sind Haftzeiten von 20 bis 25 Jahren üblich. Die Vollstreckung des Ausweisungsbescheids dürfte damit frühestens in rund zwei Jahrzehnten möglich werden.
Augsburg ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Schwaben und die drittgrößte Stadt Bayerns.
Touristin am Schloss Neuschwanstein vergewaltigt und getötet
Der Täter hatte beim Besuch des weltbekannten Schlosses zwei junge US-Amerikanerinnen einen rund 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Die 21-jährige Frau war zuvor vom Täter vergewaltigt und gewürgt worden – sie erlag später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Ihre Begleiterin überlebte den Sturz mit Verletzungen. (Quelle: dpa)