Streit über Landarztquote: Bundesländer verklagen Medizinstudenten wegen Vertragsbruchs

Um die Versorgung auf dem Dorf zu retten, bieten elf Länder Studienplätze über eine Quote an. Bewerber verpflichten sich zur Arbeit in Regionen mit Ärztemangel – bei Bruch drohen hohe Strafen.

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Streit über Landarztquote: Bundesländer verklagen Medizinstudenten wegen Vertragsbruchs

Studienplätze in der Medizin sind heiß begehrt. Wer zugelassen werden will, braucht ein entsprechend gutes Abiturzeugnis. Weil es gleichzeitig jedoch an Ärzten auf dem Land mangelt, vergeben elf Bundesländer ein Kontingent an Studienplätzen auch ohne Spitzennoten.

Bewerber verpflichten sich dafür, nach dem Studium und der Facharztausbildung zehn Jahre lang als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Um sicherzustellen, dass sich der Nachwuchs auch an die Vereinbarung hält, werden bei Vertragsbruch je nach Bundesland bis zu 250.000 Euro Strafe fällig.

Über die sogenannte Landarztquote sind nun die ersten Rechtsstreitigkeiten entbrannt, wie der „Spiegel“ berichtet. Demnach müssen Gerichte womöglich bald entscheiden, ob die Regelung überhaupt Bestand hat. Rheinland-Pfalz verklagt zwei Quoten-Studenten, weil sie aus Sicht des Landes den Vertrag verletzen. Der Grund: Die beiden Studenten wollen die Facharztrichtung wechseln, wie das Mainzer Gesundheitsministerium dem „Spiegel“ bestätigt. Die Fälle seien „noch in der Prüfung“.

In Nordrhein-Westfalen muss eine Absolventin nach Informationen des „Spiegels“ erstmals mit einer Strafe rechnen, weil sie eine Weiterbildung zur Kinderärztin begonnen hat. Dies sei ihr allerdings bei Vertragsschluss als Fachrichtung angeboten worden. Später habe der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekannt gegeben, dass es in der Kinder- und Jugendmedizin keinen besonderen Bedarf mehr gebe, schreibt das Magazin.

Ein Studienabbruch wird nicht sanktioniert

Gleichzeitig gehen bereits 28 Quoten-Studenten aus mehreren Bundesländern rechtlich gegen die Verträge vor, um möglichen Strafen zu entgehen. Bisher waren die Bundesländer offenbar entspannt mit Verstößen umgegangen.

Laut einer Abfrage unter den elf Quotenländern haben seit 2019 mehr als 350 Studenten ihren Studienplatz vorzeitig aufgegeben oder nicht angetreten. Dies werde jedoch „nicht sanktioniert“, erklärt das Gesundheitsministerium in Bayern. Zahlen müsse nur, wer nach dem Examen aussteige.

Ob die Klauseln in den Verträgen halten, hängt nun vom Ausgang der Gerichtsverfahren ab. Im Oktober sollen in Nordrhein-Westfalen die ersten mündlichen Verhandlungen beginnen. (Tsp)