„Schockiert von diesem Fall“: Vermieter in Bayern kündigt Familie mit behindertem Kind

tzMünchenRegionStand: 03.08.2026, 20:45 UhrKommentareUns auf Google folgenMarkus (53) und Ulrike (49) L. mit ihrem Sohn Lukas (11) in Schäftlarn. © SIGI JANTZEin Vermieter in Schäftlarn hat einer Familie die Wo...

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„Schockiert von diesem Fall“: Vermieter in Bayern kündigt Familie mit behindertem Kind

Stand: 03.08.2026, 20:45 Uhr

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Markus (53) und Ulrike (50) Lamek mit Sohn Lukas (11) - Nachbarn haben sich über die Familie mit dem behinderten Kind in Schäftlarn-Ebenhausen beschwert, angeblich gebt es so viel Lärm. Der Vermieter hat im November 2025 die Kündigung ausgesprochen und es kommt zum Prozess am Amtsgericht, wo über eine Räumungsklage verjandelt wird. am 2.08.2026Foto Sigi Jantz .b.a.-

Markus (53) und Ulrike (49) L. mit ihrem Sohn Lukas (11) in Schäftlarn. © SIGI JANTZ

Ein Vermieter in Schäftlarn hat einer Familie die Wohnung gekündigt, weil sich zwei Nachbarn über Lärm des elfjährigen Lukas beschwerten.

Schäftlarn – Vier Buchstaben haben das Leben des heute elfjährigen Lukas L. für immer verändert: Seit seiner Geburt leidet der Bub an der genetischen Erkrankung IDIC 15. „Er hat eine schwere Entwicklungsstörung“, erklären seine Eltern Markus (53) und Ulrike L. (49) – sie kümmern sich jeden Tag liebevoll um ihren Sohn. Gemeinsam lebt die Familie in Schäftlarn im Landkreis München seit zehn Jahren zur Miete. Ob sie die Wohnung behalten können, ist allerdings unklar. Denn: Ihr Vermieter hat ihnen bereits im November 2025 gekündigt.

Weil Lukas zu laut ist – Vermieter in Bayern kündigt Familie mit behindertem Kind wegen Ruhestörung

Der Grund: Nachbarn hatten sich mehrfach über angeblichen Lärm des behinderten Jungen beschwert, der seine Laute und Bewegungen nicht immer kontrollieren kann. Ein Schock für die Eltern: „Wir hatten jahrelang ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn, sie kennen unseren Lukas.“ Er sei „in der Regel ein zufriedener und ausgeglichener Mensch“. Aber wie bei jedem Kind gebe es eben auch mal kurze Proteste.

Das sagt der Mieterverein

„Wir sind schockiert von diesem Fall“, sagt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin vom Mieterverein München. „Unsere Mitglieder haben versucht, auf die Nachbarn, die sich gestört fühlen, zuzugehen – ohne Erfolg. Andere Nachbarn sehen kein Problem und haben das auch bestätigt. Kinder haben ein Recht auf Entwicklung. Dazu gehört es, dass Kinder auch mal laut sind. Das muss von Nachbarn toleriert werden. Das gilt für jedes Kind, erst recht für Kinder mit Beeinträchtigungen. Wir unterstützen die betroffene Familie und haben ihnen Rechtsschutz für den Fall gewährt. Wir sind überzeugt, dass das Amtsgericht eine faire Lösung finden wird, bei der die Familie in der Wohnung bleiben darf. Wer Sorge um sein Kind hat, darf nicht auch Sorge um sein Zuhause haben.“

Seit Weihnachten 2023 hat das Verhältnis zu manchen Nachbarn Risse. Die Situation kippte, als Lukas eine schwere Infektionskrankheit durchlitt. „Er weinte viel, sein Schlafrhythmus war gestört“, erklärt Vater Markus. Die Situation mit zwei Nachbarn wurde schwieriger. „Wir hatten ein Gespräch und ich erklärte ihnen, dass wir nicht vorhersagen können, wie sich die angeborene Krankheit entwickelt – kein Arzt konnte das.“ Die Familie organisierte sogar einen WhatsApp-Chat, in dem Nachbarn sich direkt an Lukas‘ Familie wenden konnten, wenn sie sich gestört fühlten. Später zog Lukas in ein anderes Zimmer um – alles, um Zoff zu vermeiden. Doch einzelne Nachbarn beschwerten sich weiterhin über lautes Schlagen, Trampeln und Schreien von Lukas – angeblich auch nachts.

Junge leidet an IDIC 15 und kann Laute nicht immer kontrollieren

Die Eltern weisen diese Vorwürfe zurück. Weil Lukas auch an Epilepsie leidet, hatten sie eine Kamera in seinem Zimmer installiert. Und konnten in vielen Fällen sogar filmisch den Beweis erbringen, dass der Bub geschlafen hat oder gar nicht da war zum Zeitpunkt der Beschwerden, welche von nur zwei Anwohnern kamen. Fünf andere, direkt angrenzende Nachbarn bestätigten schriftlich, dass sie keine Probleme hätten. Seit September 2024 hat der 11-Jährige einen festen Platz im Blindeninstitut Solln bekommen, wo er tagsüber betreut wird. „Von 7.30 Uhr bis 16.45 Uhr ist Lukas dann gar nicht zu Hause. In der Regel bringen wir ihn vor 22 Uhr ins Bett und er schläft durch, bis wir ihn um 6.45 Uhr wecken.“

Der Vermieter aber schickte trotzdem die fristlose außerordentliche Kündigung – wegen „fortgesetzter Ruhestörung“. In der Klageschrift am Amtsgericht ist sogar von „dauerhaften, massiven und unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen“ im Haus die Rede, wie das Gericht auf Anfrage bestätigt. Allerdings sei den Klägern auch bewusst, „dass die vorgetragenen Lärmbelästigungen krankheitsbedingt“ sind, sagt Amtsgericht-Sprecher Martin Swoboda. Trotzdem: Die Familie soll die Wohnung räumen, weil der behinderte Sohn zu laut ist.

Die Vermutung liegt nahe, dass es dem Vermieter auch um Geld geht. Das Ehepaar behauptet zwar, es hätte „lange mit der auch für uns schwierigen Kündigung gezögert“. Gleichzeitig wollten sich die Vermieter aber auch gegen Schadensersatzansprüche absichern. Vor allem für den Fall, dass die Nachbarn eine Mietminderung durchsetzen könnten – aufgrund ihrer Lärmbeschwerden.

„Wir würden gerne in der Wohnung bleiben und sind sicher, dass wir einen Weg finden, dass alle im Haus gut zusammenleben“, sagen die Eltern. Das Amtsgericht muss entscheiden, ob die Familie wirklich ausziehen muss. Dann wären ihre Aussichten aber schwierig: „Wir haben mehr als 20 Absagen nach Wohnungsbesichtigungen bekommen. Es ist sehr schwer, mit einem behinderten Kind etwas Geeignetes zu finden.“