Rundfunkrechtler: ORF müsste höheren ORF-Beitrag beantragen
Nach Millionenkürzung Rundfunkrechtler: ORF müsste höheren ORF-Beitrag beantragen Damit er gegen "EU- und verfassungsrechtlich bedenkliche" Kürzung von 93 Millionen Euro Bundeszuschuss vorgehen kann. S...
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Nach Millionenkürzung
Rundfunkrechtler: ORF müsste höheren ORF-Beitrag beantragen
Damit er gegen "EU- und verfassungsrechtlich bedenkliche" Kürzung von 93 Millionen Euro Bundeszuschuss vorgehen kann. Stiftungsrat Dobusch sieht Generaldirektorin in der Pflicht
Harald Fidler
Eine Erhöhung des ORF-Beitrags wird Thema im ORF-Stiftungsrat am 11. August, wenn das oberste ORF-Gremium die übrigen Direktorinnen und Direktoren bestellen soll. Der unabhängige, von der Regierung entsandte Stiftungsrat Leonhard Dobusch sieht Generaldirektorin Ingrid Thurnher verpflichtet dazu. Denn: Gerade ist die kurzfristige Kürzung von 93 Millionen Euro Bundeszuschuss an den ORF in Kraft getreten. Und: Ein Verfahren zur Erhöhung ist notwendig, damit der ORF, wie angekündigt, rechtlich gegen die Kürzung vorgehen kann.
"Rechtlich verpflichtet"
Stiftungsrat Dobusch verweist in seinem Blog auf das ORF-Gesetz, das ORF-Generäle "rechtlich dazu verpflichtet", ein solches Verfahren zur Beitragserhöhung einzuleiten, "sofern die finanzielle Situation des ORF sich entsprechend darstellt". Dobusch geht davon aus, wenn dem ORF kurzfristig schon mit kommendem Jahr fast zehn Prozent seiner Einnahmen gestrichen werden.
"EU- und verfassungsrechtlich bedenklich"
Dobusch stützt sich da insbesondere auf die Expertise des renommierten Rundfunkrechtlers Hans Peter Lehofer, der in seinem neuesten Blogbeitrag schreibt: "Meines Erachtens ist die Neuregelung jedenfalls aus unionsrechtlicher, aber auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich." Der Verfassungsgerichtshof legte eine "Finanzierungsverantwortung" der Republik für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest. Die EU verlangt Finanzierungsverfahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die angemessene, nachhaltige und vorhersehbare finanzielle Mittel für diesen sicherstellen.
Dem ORF stehe es grundsätzlich frei, die fehlenden Mittel mit einer Beitragserhöhung zu kompensieren, schreibt Lehofer. Auch wenn das Gesetz die Beitragshöhe grundsätzlich bis zum Jahr 2029 mit 15,30 Euro limitiert, sieht es dafür ein Verfahren vor, wenn es sich mit den Mitteln nicht ausgeht.
"Eher wenig begeistert von Konfrontationskurs"
Lehofer rechnet dennoch nicht damit, dass Generalin Ingrid Thurnher das Verfahren in Gang setzt: Er geht davon aus, dass sie "die verfahrenseinleitende Mitteilung sinnvollerweise nur in Abstimmung mit dem designierten Generaldirektor abschicken würde, zumal dieser ab 1.1.2027 unmittelbar mit den Folgen leben müsste. Und da der neue Generaldirektor sich mit dem Stiftungsrat arrangieren muss, wird er eher wenig begeistert sein, schon zu Beginn auf Konfrontationskurs gehen zu müssen."
Wie Thurnher hat auch Clemens Pig in einem der vielen Hearings der Bewerberinnen erklärt, er würde als ORF-General rechtlich gegen die Kürzung des Bundeszuschusses vorgehen.
Beitragsverfahren Bedingung für rechtliche Schritte
Dafür ist laut Lehofer aber nötig, dass der ORF erst ein Verfahren zur Beitragsanpassung in Gang setzt, um zu dokumentieren, dass er auf dem Weg nicht zu den nötigen Mitteln kommt.
Rechtlich könnte der ORF auf zwei Schienen gegen die Kürzung vorgehen, schreibt der Rundfunkrechtler:
Für beide Varianten wäre ein Verfahren zur Anpassung des Beitrags notwendig. Wenn die Mittel und die Einnahmen aus Beiträgen nicht reichen, um die Nettokosten für den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu decken, betont auch Lehofer – das könne er nicht abschätzen.
Reichten sie nicht dafür, müsse man davon ausgehen, dass die "überfallsartige Streichung" nicht mit dem EU-Medienfreiheitsgesetz vereinbar sei. Es fordert "angemessene, nachhaltige und vorhersehbare finanzielle Mittel" für öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter. Lehofer: "Wenn mit dem Budgetbegleitgesetz dem ORF rund 93 Millionen Euro Euro entzogen werden, und dieser den Ausfall nicht mehr rechtzeitig durch eine Erhöhung des ORF-Beitrags kompensieren kann, wäre das nicht mehr 'vorhersehbar' im Sinne dieser Bestimmungen."
Mehr Mittel aus Beiträgen erlaubt
Für 2027 greift der ORF nach bisherigen Angaben – neben den von der Regierung bei der Kürzung geforderten Sparmaßnahmen – auf jene Mittel zurück, die er in den vergangenen Jahren aus Beitragseinnahmen auf ein Sperrkonto gelegt hat. Der ORF darf zudem ab 2027 mehr Mittel aus den jeweils aktuellen Beiträgen für das laufende Budget verwenden – statt bisher 710 Millionen Euro jährlich dann bis zu 780 Millionen. 2024 nahm der ORF aus Beiträgen 732 Millionen Euro ein, 2025 rund 750 und für 2026 wurden fast 790 Millionen Euro erwartet. Allerdings sind davon nach ORF-internen Berechnungen an die 60 Millionen pro Jahr für die Einhebung und forderungsabhängige Aufwendungen abzuziehen.
Stiftungsrat am Zug
Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Gründer des Momentum-Instituts, sieht an dem Punkt den Stiftungsrat am Zug. Er müsste die Generaldirektorin zum "rechtlich gebotenen" Verfahren Beitragsanpassung motivieren: "In die Verantwortung des ORF-Stiftungsrats mit Aufgaben und Befugnissen analog zu jenen eines Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft fällt es, das Einhalten ebendieser gesetzlichen Bestimmungen durch die Generaldirektion zu kontrollieren beziehungsweise einzufordern. Die nächste Gelegenheit dazu wird die Sitzung des ORF-Stiftungsrats am 11. August 2026 sein."
Am 11. August soll der ORF die vier Zentraldirektorinnen und -direktoren sowie neun Landesdirektoren beschließen. In einer zweiten Sitzung am selben Tag soll er die Wirtschaftsprüfer hören und den Jahresabschluss des ORF für 2025 genehmigen. Das wäre eine auch inhaltlich passende Gelegenheit für das Thema. (Harald Fidler, 30.7.2026)
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