Trockenheit in der Schweiz: 151 Gemeinden verhängen Verbote
Regeln zum Wasserverbrauch Wo in der Schweiz der Rasen nicht bewässert werden darf Mindestens 151 Gemeinden haben diesen Sommer ihrer Bevölkerung angeordnet,...
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Regeln zum Wasserverbrauch Wo in der Schweiz der Rasen nicht bewässert werden darf
Mindestens 151 Gemeinden haben diesen Sommer ihrer Bevölkerung angeordnet, den Wasserverbrauch einzuschränken.
09.08.2026, 08:00
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Am 22. Juni erhielten die Bewohner und Bewohnerinnen von fünf Dörfern im Kanton Freiburg dieselbe Nachricht: «Schränken Sie Ihren Wasserverbrauch ein.» Kein Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbecken, kein Bewässern von Gärten, kein Waschen von Fahrzeugen oder Terrassen.
Das in einem Land, das oft als Wasserschloss Europas bezeichnet wird. Trotz der geringen Niederschläge in diesem Jahr geht der Schweiz das Wasser nicht aus. Doch es ist ungleich über das Land verteilt, sodass einige Gemeinden befürchten, dass ihnen das Wasser knapp wird, während andere keinerlei Anlass zur Sorge haben.
Mehr als 194 Gemeinden, hauptsächlich Dörfer und Kleinstädte, haben ihre Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen. Und gemäss einer Zählung vom 24. Juli sind mindestens 151 Gemeinden einen Schritt weitergegangen und haben Verbote für bestimmte Wassernutzungen erlassen – mit Bussen von bis zu 2000 Franken.
Darf ich meinen Rasen noch bewässern? Die Regeln unterscheiden sich in der Schweiz von Gemeinde zu Gemeinde stark.
KEYSTONE/Andreas Becker
Was diese Verbote konkret bedeuten, variiert erheblich. In einem Dorf im Kanton Tessin hängt es beispielsweise vom Wochentag ab und davon, ob die Hausnummer gerade oder ungerade ist, ob man seine Blumenbeete bewässern darf.
Andernorts darf ein Gemüsegarten von Hand, nicht aber mit dem Schlauch bewässert werden – bei einer Busse von 1000 Franken. Gleichzeitig haben viele Gemeinden, die denselben Wetterbedingungen ausgesetzt sind, keinerlei Massnahmen ergriffen und lediglich an die Vernunft ihrer Bevölkerung appelliert.
Warum einige Orte das Wasser abstellen
Die Meldungen nennen selten Gründe für die Wasserrationierung. Eine Analyse zeigt, dass es hauptsächlich drei Ursachen gibt. Der erste Grund ist ein echtes Defizit: Quellen, die auf lokales Quellwasser angewiesen sind, versiegen bei einer Dürre relativ früh, da der Abfluss einer Quelle innerhalb weniger Tage sinken kann, während es bei tieferem Grundwasser weit länger dauert, bis eine Reaktion eintritt.
In Rossinière, einem Bergdorf im Kanton Waadt, haben die Behörden die Gartenbewässerung verboten, da Quellen ausgetrocknet sind. Sie haben die Bevölkerung zudem gewarnt, dass ein einzelnes Gewitter nicht ausreichen werde, um diese wieder aufzufüllen.
Der zweite Grund sind die Kosten: Pfungen, 20 Kilometer von Zürich entfernt, verlässt sich hauptsächlich auf eigene Quellen und kauft zusätzliches Trinkwasser von der Nachbarstadt Winterthur, um Verbrauchspitzen abzudecken und Engpässe zu überbrücken.
Der Einkauf erfolgt auf Basis eines Vertrags, der für ein vereinbartes Wasservolumen über mehrere Tage einen Preis festlegt. Überschreitet Pfungen diese Menge, wird der Preis fünfmal so hoch.
Müsste das Wasser teurer werden?
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Die Gemeinden hätten ein Instrument zur Einschränkung des Wasserverbrauchs, das sie aber fast nie einsetzen: den Preis. Ein Wasserversorger ist berechtigt, Wasser teurer zu machen, wenn es knapp wird – solange dieser Mechanismus im Voraus in die Tarifvorschriften aufgenommen wurde.
Mehrere französische Städte, darunter Toulouse, tun genau das. Nicht so in der Schweiz, wie der Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) bestätigt. Schweizer Wasser ist mit 2.30 Franken pro 1000 Liter so günstig, dass der Preis enorm steigen müsste, bis die Menschen ihr Verhalten ändern. Darum greifen die Gemeinden stattdessen zu Appellen und, falls nötig, zu Verboten.
Das Parlament hat eine nationale Wasserstrategie gefordert. Diese sollte voraussichtlich Ende 2027 vorliegen. Ihr Rahmen dürfte jedoch begrenzt bleiben.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) teilte auf Anfrage mit, dass die Anzahl der Versorgungsunternehmen «keine entscheidende Rolle spiele» und die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden «unverändert bleiben» solle.
Um ihr vertragliches Limit nicht zu überschreiten, hat die Gemeinde die Bevölkerung aufgefordert, auf das Bewässern des Rasens und die Nutzung von Autowaschanlagen zu verzichten sowie kürzer zu duschen.
Der dritte Grund ist die Infrastruktur: An einem heissen Abend, wenn alle gleichzeitig duschen und ihre Gärten bewässern, kann ein Netz, das nur für den Normalbedarf ausgelegt ist, schlicht leerlaufen. «Die Infrastruktur ist nicht für Spitzenlasten ausgelegt, wie sie in Hitzephasen auftreten», heisst es auch beim Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (SVGW).
Auf Bundesebene können erst dann Anordnungen getroffen werden, wenn eine «schwere Wasserknappheit» vorliegt. Das heisst: Wenn die Kantone nicht mehr in der Lage sind, mindestens vier Liter Trinkwasser pro Person und Tag sicherzustellen.
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Rendez-vous, 5.8.2026, 12:30 Uhr