Polens Präsident stoppt eingetragene Lebenspartnerschaften
Geht es nach der Regierung in Warschau, sollen auch in Polen gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaften auf eine rechtliche Grundlage stellen können. Dem rechtskonservativen Präsidenten geht das zu weit.
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Viele Paare stehen vor den selben Fragen: Wie regeln wir das mit dem Mietvertrag? Was, wenn der Partner ins Krankenhaus kommt? Wie steht es um die Unterhaltspflicht?
Handelt es sich um einen Mann und eine Frau, können die beiden einfach heiraten und alles ist geregelt - auch in Polen. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen das in dem katholisch geprägten Land bislang nicht.
Polen unter EU-Niveau
Die Regierung in Warschau wollte das ändern. Nicht mit einer Ehe für alle, sondern durch Eingetragene Partnerschaften. Ein Ziel: Polen sollte auf das Niveau anderer Staaten in der Europäischen Union gehievt werden.
Das Parlament war einverstanden, der Präsident ist es nicht. Polens rechtskonservatives Staatsoberhaupt Karol Nawrocki hat die von der Mehrheit der Abgeordneten im Sejm in Warschau beschlossene Ehe ohne Trauschein jetzt gestoppt. Er legte sein Veto gegen das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften ein, wie er in der polnischen Hauptstadt mitteilte.

Er sei nicht gegen die Regelung rechtlicher Fragen für unverheiratete Paare, sagt Präsident Nawrocki in einer Videobotschaft. Doch das Gesetz schaffe eine "Quasi-Ehe" und könne nicht mit seiner Zustimmung rechnen.
Die Regelung zählt zu den Reformen, die die Mitte-Links-Koalition von Regierungschef Donald Tusk bei ihrem Amtsantritt versprochen hatte. Sie sieht vor, dass zwei volljährige Personen vor einem Notar einen Vertrag schließen können. Nach Eintragung beim Standesamt können beide Partner den Güterstand wählen und die Unterhaltspflicht festlegen.
Sie haben das Recht auf Nutzung der gemeinsamen Wohnung, dürfen auf medizinische Informationen des Partners zugreifen und als dessen Bevollmächtigter handeln. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Rechte Opposition gegen Lebenspartnerschaften
Führende Politiker der Regierungskoalition hatten versucht, konservative Gegenreaktionen zu dämpfen. Es müsse nicht unbedingt um Liebespaare gehen. Die Regelung stünde auch Nachbarn oder Familienmitgliedern offen.
Gegen das Gesetz und die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare war die rechtskonservative Oppositionspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) schon in der parlamentarischen Beratung Sturm gelaufen. Aus ihrem Lager stammt auch Staatsoberhaupt Nawrocki. Er hatte sein Nein angekündigt: "In der Verfassung steht ausdrücklich, dass die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist."
Kritik aus dem Regierungslager
Ministerpräsident Tusk reagierte verärgert auf Nawrockis Entscheidung: "Das Veto des Präsidenten ist Ausdruck der Verachtung gegenüber den Menschen und ihrem Recht auf Glück und ein normales Leben", machte Tusk deutlich.

Kritik an Nawrocki kommt auch von der Regierungsbeauftragten für Gleichstellung, Katarzyna Kotula. Der Präsident wende sich von zwei Millionen Polinnen und Polen ab, die in informellen Lebensgemeinschaften leben, so Kotula. "Die Unterstützung für eingetragene Lebenspartnerschaften und die Gleichstellung in der Ehe wächst." Nawrocki werde diese Veränderungen verzögern, aber nicht aufhalten können, gibt sich die Gleichstellungsbeauftragte überzeugt.
Allerdings würde die Regierung eine Dreifünftelmehrheit im Parlament benötigen, um das Veto des Präsidenten zu überstimmen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Sejm ein derzeit wohl eher hoffnungsloses Unterfangen. Polen gehört neben Bulgarien, Rumänien und der Slowakei zu den letzten Ländern in der Europäischen Union, die weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch eingetragene Lebenspartnerschaften legalisiert haben.
AR/fab (dpa, rtr, afp)