Oberschule vergab 107 Schülern zu niedrigen Abschluss – wie es dazu kommen konnte

Eine Oberschule in Vechta hat jahrelang die Prüfungsverordnung falsch angewendet. 56 Betroffene hätten den Erweiterten Sekundarabschluss I erhalten müssen, 49 den Realschulabschluss.

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Oberschule vergab 107 Schülern zu niedrigen Abschluss – wie es dazu kommen konnte

Stand: 07.08.2026, 13:02 Uhr

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ARCHIV - 23.06.205, Nordrhein-Westfalen, Dortmund: Der Schriftzug „Zeugnis“ ist in Dortmund zu sehen.  (zu dpa vom 02.02.2018) Foto: Ina Fassbender/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

In Vechta fielen viele Zeugnisse schlechter aus, weil Vorgaben nicht beachtet wurden. © INA FASSBENDER/picture alliance / Ina Fassbende

Eine Oberschule in Vechta hat jahrelang die Prüfungsverordnung falsch angewendet. 56 Betroffene hätten den Erweiterten Sekundarabschluss I erhalten müssen, 49 den Realschulabschluss.

Vechta – 107 Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta haben in den vergangenen Jahren einen zu niedrigen Schulabschluss erhalten. Nach Angaben des Kultusministeriums arbeitet das Land derzeit fehlerhafte Abschlussentscheidungen aus den Jahren 2019/2020 bis einschließlich des Schuljahres 2025/2026 vollständig auf. In weiteren 32 Fällen muss die Abschlussentscheidung in der Schule erneut beraten werden.

Aktuell korrigiert die Geschwister-Scholl-Oberschule gemeinsam mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück die betroffenen Zeugnisse, informiert die ehemaligen Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie dabei, mögliche Nachteile für ihre weiteren Bildungs- und Berufswege zu vermeiden oder zu beheben.

Nach bisherigem Kenntnisstand beruhen die Fehler darauf, dass die Schule die Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I falsch angewendet hat und von möglichen Ausgleichsmaßnahmen keinen Gebrauch machte. Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) spricht von einem „schwerwiegenden Vorgang“ und erklärt, sie bedauere die fehlerhaften Entscheidungen ausdrücklich und entschuldige sich in aller Form bei den Betroffenen.

Ausgangspunkt der Aufarbeitung war eine Anfrage im Juni 2026 an den zuständigen schulfachlichen Dezernenten des RLSB Osnabrück. Bei der Beschwerde einer ehemaligen Schülerin ergab sich der Hinweis, dass ihr Abschluss an der Geschwister-Scholl-Oberschule hätte besser ausfallen müssen. Daraufhin wurden sämtliche Abschlussentscheidungen seit Einführung der ersten abschlussrelevanten Jahrgänge an der Schule händisch und im Vier-Augen-Prinzip überprüft.

Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um 56 Fälle, in denen ein Erweiterter Sekundarabschluss I hätte vergeben werden müssen, 49 Fälle, in denen ein Realschulabschluss fällig gewesen wäre, einen Fall eines Hauptschulabschlusses nach Jahrgang 10 sowie einen Fall eines Hauptschulabschlusses nach Jahrgang 9. Abschlusszeugnisse aus dem aktuellen Abschlussjahrgang 2026 sollen unverzüglich bearbeitet werden, um Nachteile für Bewerbungen oder weitere Bildungswege zu vermeiden.

Alle betroffenen ehemaligen Schülerinnen und Schüler werden laut RLSB Osnabrück zeitnah angeschrieben. Sie erhalten ein korrigiertes Abschlusszeugnis, ein persönliches Entschuldigungsschreiben sowie eine Erläuterung des Sachverhalts.

Die Aufarbeitung beschränkt sich nach Angaben des Ministeriums nicht auf die Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta. Überprüft wurde auch eine weitere Schule, an der die jetzige Schulleiterin zuvor tätig war. Dort konnte zwar keine systematisch falsche Anwendung der AVO-Sek I festgestellt werden, allerdings müssen neun Zeugnisse aus den Jahren 2019 bis 2020 wegen ähnlich fehlerhafter Anwendung korrigiert werden. Die Überprüfung späterer Jahrgänge ergab dort keine Unregelmäßigkeiten.